Christopher Vogt zu TOP 42 (Inklusive Arbeitsmarktpolitik): Menschen mit Behinderung müssen besser in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 283 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 20. Juni 2014Wirtschaft / Arbeitsmarkt www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Menschen mit Behinderung müssen besser in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden In seiner Rede zu TOP 42 (Inklusive Arbeitsmarktpolitik) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Wir unterstützen das Ziel, mehr Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und es ist gut, dass nun ein inter- fraktioneller Antrag dazu zustande gekommen ist. Bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt gibt es noch immer großen Nachholbedarf. Aus sozial- bzw. gesellschaftspo- litischen und auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist eine bes- sere Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Ar- beitsmarkt absolut geboten.Bevor ich zu den konkreten inhaltlichen Punkten Ausführungen ma- che, möchte ich darauf hinweisen, dass bei der Erarbeitung eines landesspezifischen Konzeptes zur besseren Integration von Men- schen mit Behinderung nicht nur die Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, die Behindertenverbände und die anderen im Ursprungs- antrag der Koalitionsfraktionen Benannten einbezogen werden soll- ten, sondern auch die Gewerkschaften. Es gibt keinen Grund, die Gewerkschaften hier außen vor zu lassen. Sie können mit ihrer Ex- pertise und ihren Mitgliedern in den Betriebsräten einen sinnvollen Beitrag leisten, um eine bessere Integration der Menschen mit Behin- derung in den ersten Arbeitsmarkt voranzubringen. Schon komisch, dass ausgerechnet die FDP die Sozialdemokratie darauf hinweisen musste.Die Sozialversicherungspflicht von Menschen mit Behinderung ist bei diesem Thema ein ganz zentraler Punkt. Menschen mit BehinderungDr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 steht nach zwanzig Jahren der Arbeit in Werkstätten ein Rentenbe- zug zu, der sich an 80 Prozent des durchschnittlichen Rentenniveaus orientiert. Dieser Bezug ist unstrittig gerechtfertigt, da für Menschen mit Behinderung ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Gleichsam besteht aber auch das Problem, dass diese Regelung – in der Form, der es sie momentan gibt – für Menschen mit Behinderung hinderlich sein könnte, wenn sie eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen wollen.Menschen mit Behinderung sollen in der Mitte der Gesellschaft leben und dazu gehört auch – sofern es möglich ist – einer Arbeit im ersten Arbeitsmarkt nachgehen zu können. Dieses Problem muss im Sinne der Betroffenen und ihrer individuellen Lebenssituation gelöst wer- den. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Durchlässigkeit zwi- schen den beiden Systemen verbessert wird. Menschen mit Behinde- rung müssen sich einfacher und ohne Nachteile eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt suchen können und dann auch notfalls, wenn es dabei Probleme gibt, wieder direkt in den Bereich der Werkstätten zurückkehren zu dürfen. Eine Rückkehr muss grundsätzlich möglich sein. Zudem müssen die finanziellen Nachteile, die sich durch einen Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt ergeben könnten, für die Beteilig- ten in irgendeiner Art ausgeglichen werden. Damit sind weniger die aktiven Bezüge gemeint, sondern vor allem die Einkünfte im Alter.Es ist auch wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit diesen Pro- zess aktiv begleitet. Die Vermittlung von Schwerbehinderten erfordert nicht selten ein größeres und stärkeres Engagement, um die potenzi- ellen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die Einstellung weniger eine Belastung und vielmehr eine Bereicherung darstellt. Dies muss auch durch einen besseren Betreuungsschlüssel und nachhaltigeres Belohnungssystem in der Bundesagentur für Arbeit sichergestellt werden.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de