Flemming Meyer zu Qualitätsstandards im Handwerk und in den freien Berufen
Presseinformation Kiel, den 20.06.2014Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 36, 46 & 47 Anträge zu Qualitätsstandards im Handwerk und der freien Berufe Drs. 18/1976(neu), 18/2000 & 18/2001Der SSW setzt sich für eine grundlegende Reform des dualen Ausbildungssystems ein, um in einem europäischen und globalen Markt als Wirtschaftsstandort bestehen zu können.Im Zuge der Agenda 2010 wurde seinerzeit auch die Handwerksordnung novelliert. Damit einherging die Reduzierung der meisterpflichtigen Berufe. Politisches Ziel war es, durch die Aufhebungder Meisterpflicht in den Berufen die Existenzgründungen zu vereinfachen und die Schaffungvon Arbeitsplätzen zu erleichtern. Eine Reformnotwendigkeit der Handwerksordnung wurdeauch von Seiten der Handwerkskammern erkannt. Die damals 94 meisterpflichtigen Handwerkewurden um 53 Handwerke reduziert. Damit existieren noch 41 meisterpflichtige Handwerke.Auch wenn die Existenzgründung im Bereich der zulassungsfreien Handwerke vereinfachtwurde, so gilt doch weiter für alle, dass der Meisterbrief notwendig ist, um auch alsAusbildungsbetrieb anerkannt zu werden. 2Wir als SSW haben uns seinerzeit bereits eine weitergehende Reform der Handwerksordnungausgesprochen. Trotz allem haben wir es als einen ersten Schritt angesehen, der in die richtigeRichtung ging. Aus dem Grund haben wir 2003 auch einen interfraktionellen Appell an denBundestag mitgetragen, indem unter anderem dazu aufgefordert wird den Meisterbrief alsQualitätsmerkmal handwerklicher Arbeit zu erhalten.Der SSW setzt sich für eine grundlegende Reform des dualen Ausbildungssystems ein, um ineinem europäischen und globalen Markt als Wirtschaftsstandort bestehen zu können.Im Prinzip treten wir sogar dafür ein, die Meisterpflicht in allen Handwerksberufen aufzuheben.Gerade im innereuropäischen Wirtschaftsmarkt wird deutlich, dass der Meisterbrief eher einHemmnis darstellt, um mit ausländischen Betrieben zu konkurrieren.Aus der Begründung der Piraten geht hervor, dass es in 26 von 28 EU-Ländern keinevergleichbare Meisterpflicht gibt. So hat beispielsweise Dänemark bereits 1972 die Meisterpflichtaufgehoben – ohne dass damit das Handwerk zusammengebrochen ist. Insgesamt ist dort dasBerufsausbildungssystem anders aufgestellt. Dort gründet die Ausbildung auf einem modularenSystem mit flexiblen Ausbildungsangeboten, dass es ermöglicht schnell auf wirtschaftlicheEntwicklungen zu reagieren. Durch den Wegfall des Meisterbriefes hat die wirtschaftlicheEntwicklung in Dänemark keinen Schaden genommen. Und auch das Ausbildungsangebot hatdadurch nicht gelitten.Selbstverständlich erkennen wir an, dass mit dem Meisterbrief eine hohe Qualität einhergeht.Wir sprechen uns daher auch nicht gänzlich gegen den Meisterbrief aus. Wer ihn machenmöchte und die Befähigung dazu hat, soll ihn auch weiterhin machen, um damit einQualitätsmerkmal vorzeigen zu können und um damit offensiv zu werben.Wir sollten uns aber überlegen, ob Qualifikationen oder weitere Anforderungen nicht auchanders erreicht werden können, zum Beispiel im Installations- oder Elektrobereich. Oder auch fürden Bereich der betrieblichen Ausbildung, sollte es unserer Auffassung nach möglich sein,Lehrlinge auszubilden, sofern eine zusätzliche pädagogische Qualifikation vorhanden ist. Hierfürbrauche ich nicht den Meisterbrief. 3Durch die Abschaffung des Meisterbriefes sehen wir nicht die Gefahr, dass automatisch dieQualität leiden muss, sofern entsprechende Qualifikationen vorhanden sind. Dies gilt auch fürdie berufliche Ausbildung, die weiterhin für die Betriebe wichtig ist.Wir wissen, dass es auf EU-Ebene Bestrebungen gibt, die Meisterpflicht abzuschaffen. Nunwurden diese Pläne zwar ad acta gelegt, aber eine Verunsicherung besteht weiterhin, wie die EUdie Meisterpflicht im Zusammenhang mit der „Erleichterung des Berufszugangs“ künftigbewertet.Wir können uns in weiten Teilen in dem Antrag der Piraten wiederfinden. Dies können unsereKoalitionspartner jedoch nicht. Gleiches gilt - mit umgekehrten Vorzeichen - für den Antrag vonCDU und FDP. Daher plädieren wir dafür die Anträge in den Ausschuss zu überweisen, auch inder Absicht, dass wir uns dort, vielleicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen können, wie wires bereits 2003 getan haben, mit dem Antrag zur Handwerksordnung, Drucksache 15/2766.