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20.06.14
12:29 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu Qualitätsstandards im Handwerk und in den freien Berufen

Presseinformation Kiel, den 20.06.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 36, 46 & 47 Anträge zu Qualitätsstandards im Handwerk und der freien Berufe Drs. 18/1976(neu), 18/2000 & 18/2001

Der SSW setzt sich für eine grundlegende Reform des dualen Ausbildungssystems ein, um in einem europäischen und globalen Markt als Wirtschaftsstandort bestehen zu können.

Im Zuge der Agenda 2010 wurde seinerzeit auch die Handwerksordnung novelliert. Damit einher
ging die Reduzierung der meisterpflichtigen Berufe. Politisches Ziel war es, durch die Aufhebung
der Meisterpflicht in den Berufen die Existenzgründungen zu vereinfachen und die Schaffung
von Arbeitsplätzen zu erleichtern. Eine Reformnotwendigkeit der Handwerksordnung wurde
auch von Seiten der Handwerkskammern erkannt. Die damals 94 meisterpflichtigen Handwerke
wurden um 53 Handwerke reduziert. Damit existieren noch 41 meisterpflichtige Handwerke.
Auch wenn die Existenzgründung im Bereich der zulassungsfreien Handwerke vereinfacht
wurde, so gilt doch weiter für alle, dass der Meisterbrief notwendig ist, um auch als
Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden. 2
Wir als SSW haben uns seinerzeit bereits eine weitergehende Reform der Handwerksordnung
ausgesprochen. Trotz allem haben wir es als einen ersten Schritt angesehen, der in die richtige
Richtung ging. Aus dem Grund haben wir 2003 auch einen interfraktionellen Appell an den
Bundestag mitgetragen, indem unter anderem dazu aufgefordert wird den Meisterbrief als
Qualitätsmerkmal handwerklicher Arbeit zu erhalten.
Der SSW setzt sich für eine grundlegende Reform des dualen Ausbildungssystems ein, um in
einem europäischen und globalen Markt als Wirtschaftsstandort bestehen zu können.
Im Prinzip treten wir sogar dafür ein, die Meisterpflicht in allen Handwerksberufen aufzuheben.
Gerade im innereuropäischen Wirtschaftsmarkt wird deutlich, dass der Meisterbrief eher ein
Hemmnis darstellt, um mit ausländischen Betrieben zu konkurrieren.
Aus der Begründung der Piraten geht hervor, dass es in 26 von 28 EU-Ländern keine
vergleichbare Meisterpflicht gibt. So hat beispielsweise Dänemark bereits 1972 die Meisterpflicht
aufgehoben – ohne dass damit das Handwerk zusammengebrochen ist. Insgesamt ist dort das
Berufsausbildungssystem anders aufgestellt. Dort gründet die Ausbildung auf einem modularen
System mit flexiblen Ausbildungsangeboten, dass es ermöglicht schnell auf wirtschaftliche
Entwicklungen zu reagieren. Durch den Wegfall des Meisterbriefes hat die wirtschaftliche
Entwicklung in Dänemark keinen Schaden genommen. Und auch das Ausbildungsangebot hat
dadurch nicht gelitten.
Selbstverständlich erkennen wir an, dass mit dem Meisterbrief eine hohe Qualität einhergeht.
Wir sprechen uns daher auch nicht gänzlich gegen den Meisterbrief aus. Wer ihn machen
möchte und die Befähigung dazu hat, soll ihn auch weiterhin machen, um damit ein
Qualitätsmerkmal vorzeigen zu können und um damit offensiv zu werben.
Wir sollten uns aber überlegen, ob Qualifikationen oder weitere Anforderungen nicht auch
anders erreicht werden können, zum Beispiel im Installations- oder Elektrobereich. Oder auch für
den Bereich der betrieblichen Ausbildung, sollte es unserer Auffassung nach möglich sein,
Lehrlinge auszubilden, sofern eine zusätzliche pädagogische Qualifikation vorhanden ist. Hierfür
brauche ich nicht den Meisterbrief. 3
Durch die Abschaffung des Meisterbriefes sehen wir nicht die Gefahr, dass automatisch die
Qualität leiden muss, sofern entsprechende Qualifikationen vorhanden sind. Dies gilt auch für
die berufliche Ausbildung, die weiterhin für die Betriebe wichtig ist.


Wir wissen, dass es auf EU-Ebene Bestrebungen gibt, die Meisterpflicht abzuschaffen. Nun
wurden diese Pläne zwar ad acta gelegt, aber eine Verunsicherung besteht weiterhin, wie die EU
die Meisterpflicht im Zusammenhang mit der „Erleichterung des Berufszugangs“ künftig
bewertet.
Wir können uns in weiten Teilen in dem Antrag der Piraten wiederfinden. Dies können unsere
Koalitionspartner jedoch nicht. Gleiches gilt - mit umgekehrten Vorzeichen - für den Antrag von
CDU und FDP. Daher plädieren wir dafür die Anträge in den Ausschuss zu überweisen, auch in
der Absicht, dass wir uns dort, vielleicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen können, wie wir
es bereits 2003 getan haben, mit dem Antrag zur Handwerksordnung, Drucksache 15/2766.