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20.06.14
10:31 Uhr
SPD

Lars Winter zu TOP 27: Auch ein guter Vorschlag muss erst geprüft werden

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Juni 2014


TOP 27, Übernahme der Schulden des UKSH durch das Land (Drucksache 18/1967



Lars Winter:
Auch ein guter Vorschlag muss erst geprüft werden

Den 3. Juni 2014 habe ich mir rot im Kalender angestrichen, weil etwas geschehen ist, womit ich nicht gerechnet habe: Die FDP hat einen sinnvollen Antrag gestellt! Wenn ich richtig sehe, haben wir zuletzt am 22. Januar ausführlicher über den größten Arbeitgeber unseres Landes diskutiert; das ist eine ungewöhnlich lange Pause, die leider nicht bedeutet, dass die Probleme des Unternehmens geringer geworden wären.
Die Jahresabschlüsse sind Jahr für Jahr erheblich defizitär; wenn der Jahresabschluss 2013 vorliegt, wird der Schuldenstand wohl bei einer vollen Viertelmilliarde Euro liegen.
Warum finde ich den FDP-Antrag richtig? Erstens formuliert er nicht bereits jetzt den Auftrag, dass das Land die Schulden des UKSH übernehmen soll, sondern will zunächst die Voraussetzungen für einen solchen Schritt überprüfen. Zweitens finde ich die Kriterien im Wesentlichen richtig, ganz besonders die Forderung, dass das Sanierungskonzept nicht mit weiteren Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden sein darf, die in den vergangenen Jahren weiß Gott genügend Vorleistungen erbracht haben. Drittens verstehe ich den Antrag so, dass eine Schuldenübernahme durch das Land das endgültige Ende für alle Überlegungen bedeutet, das Unternehmen eines Tages doch noch zu privatisieren. Denn so kann soziale Marktwirtschaft natürlich nicht funktionieren, dass die Schulden sozialisiert und die Gewinne privatisiert werden. 2



Die SPD ist immer dafür eingetreten, den Träger der gesundheitlichen Maximalversorgung in unserem Land in öffentlicher Hand zu behalten. Das beinhaltet die in § 92 des Hochschulgesetzes festgelegte Gewährträgerhaftung durch das Land; dort heißt es in Abs. 10: „Für die Verbindlichkeiten des Klinikums haftet das Land Schleswig-Holstein, soweit nicht Befriedigung aus dem Vermögen des Klinikums möglich ist.“ Demzufolge heißt es auch im Bericht der Landesregierung über die Jahresabschlüsse des UKSH: „Der Fortbestand des UKSH ist trotz der bilanziellen Überschuldung aufgrund der Gewährträgerhaftung des Landes Schleswig-Holstein gesichert.“
Würde das Land die Schulden des UKSH direkt übernehmen, würde das Unternehmen von den Zinszahlungen entlastet; darauf hat Finanzministerin Heinold bereits im Frühjahr hingewiesen. Abgesehen davon, dass dies kein Signal an den Vorstand des UKSH sein könnte, seine Sanierungsbemühungen einzustellen, muss zweierlei bedacht werden: Erstens: Die Zinslasten würden direkt dem Landeshaushalt aufgebürdet, und zweitens: die Schulden des UKSH würden direkt auf den bekanntermaßen hohen Schuldenstand des Landes draufgeschlagen.
Bei aller Sympathie, die ich für den Vorschlag habe, möchte ich zunächst geprüft wissen, welche Folgen ein solcher Schritt für unser Land aufgrund der Vereinbarungen mit dem Stabilitätsrat hätte. Wenn eine solche Umbuchung die Konsequenz hätte, dass wir in unseren Bemühungen, ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen, um einen neunstelligen Betrag zurückgeworfen würden, ohne dass sich an der faktischen Lage etwas ändert, sollten wir davon Abstand nehmen. Wenn Frau Finanzministerin Heinold allerdings Einigung mit Berlin darüber erzielt, dass ein solcher Schritt keine negativen Auswirkungen auf die Vereinbarungen mit dem Stabilitätsrat hätte, würde ich mich für den von der FDP beantragten Weg einsetzen.
Wir möchten deshalb und auch, weil die CDU gestern noch einen Antrag mit Bedingungen nachgeschoben hat, die einen solchen Schritt nahezu unmöglich machen würden, heute noch keine Abstimmung in der Sache vornehmen, sondern bitten darum, die vorliegenden Anträge federführend in den Finanzausschuss zu überweisen.