Wolfgang Kubicki zu TOP 8 (Abschaffung von Anhalte- und Sichtkontrollen in Gefahrengebieten): Die Initiative der Piraten ist richtig
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 273 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 19. Juni 2014Innen / Gefahrengebiete www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Die Initiative der Piraten ist richtig In seiner Rede zu TOP 8 (Abschaffung von Anhalte- und Sichtkontrol- len in Gefahrengebieten) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein waren für uns bis vor Kurzem undenkbar. Anfang des Jahres wurde die Öffentlichkeit durch die in Hamburg errichteten Gefahrengebiete im Zuge der Ausschreitungen um die sogenannten ‚Lampedusa-Flüchtlinge’ zum ersten Mal mit diesem Thema konfrontiert. Im Mai dieses Jahres erreichten uns dann Meldungen, wonach es in Schleswig-Holstein ebenfalls Gefah- rengebiete gibt – große Gebiete, zum Teil komplette Städte und das seit geraumer Zeit.Bestürzte Reaktionen aus dem Landeshaus folgten. Kollege Koch re- agierte gegenüber dem ‚Hamburger Abendblatt’ vom 8. Mai 2014 vielsagend:‚Dass wir in einem polizeilich ausgewiesenen Gefahrengebiet woh- nen, war mir bislang nicht bewusst. Diese drastische Maßnahme be- weist eindeutig, dass die Polizei mit ihrem bestehenden Personal nicht in der Lage ist, die Menschen ausreichend zu schützen.’Die Landespolizei, Herr Koch, handelt und nutzt einen Spielraum, der auf eine Reform des Polizeirechts zurückgeht, den die Fraktionen von CDU und SPD hier im Jahr 2007 beschlossen haben. Sie mag in Ihren Augen drastisch sein, der Großteil Ihrer Fraktion aber dürfte das anders sehen.Machen wir eine kleine Zeitreise zurück in die Jahre 2006 und 2007. Auf Initiative des damaligen Innenministers, Dr. Ralf Stegner – da- mals noch nicht sechster Stellvertreter – wurde das Polizeirecht mo-Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 dernisiert. Oder wie es der damalige Innenminister in seiner Rede am 22. Februar 2007 formulierte:‚Wir passen das Polizei- und Ordnungsrecht unseres Landes an den technischen Fortschritt und an die veränderte Bedrohungslage an.’Die heutige Justizministerin Spoorendonk äußerte sich in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung am 23. März 2006 damals wie folgt:‚Dadurch (wird) ein Überwachungsapparat in Gang gesetzt, wodurch die Polizei (…) die Befugnis erteilt wird, Sicht- und Anhaltekontrollen im öffentlichen Verkehrsraum und im Grenzgebiet durchzuführen. Auf welcher Lageerkenntnis diese Kontrollen stattfinden sollen, blieb bis- her völlig unbeantwortet. Das führt aus unserer Sicht zu einer Jedermannskontrolle ohne festgelegte Kriterien, wodurch insbeson- dere unschuldige Bürgerinnen und Bürger belästigt werden.’Und in der zweiten Lesung am 22. Februar 2007 dann so:‚Hier wurde mehrfach gesagt, man müsse jetzt neue Methoden und insbesondere die Rasterfahndung und Schleierfahndung einführen. Es ist allerdings kein Beweis dafür gebracht worden, was diese neu- en Verfahren zur Kriminalitätsbekämpfung beigetragen haben. Das sind schlicht und einfach Behauptungen.’Behauptungen sind es nach wie vor. Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach es irgendwelche positiven Effekte auf die Einbruchszah- len in den ausgewiesenen Gefahrengebieten gegeben hätte – im Ge- genteil: Die Zahlen steigen. Die Polizei sieht die ganze Aufregung verständlicherweise pragmatisch.Rainer Wetzel von der Polizeidirektion Neumünster kommentierte die Aufregung am 13. Mai 2014 im ‚Hamburger Abendblatt’ wie folgt:‚Die Gefahrengebiete erleichtern den Kollegen die Arbeit.’Ich bin weit davon entfernt, der Polizei einen Vorwurf zu machen – sie wendet nur ein in Teilen miserables Gesetz an.Zugegeben handelt es sich bei dem hier angesprochenen § 180 Ab- satz 3 um einen kleinen Teil der damaligen Anpassung – doch so manch einer in dieser Runde wird sich vielleicht noch an die fachliche Auseinandersetzung im Innen- und Rechtsausschuss erinnern.Die FDP-Fraktion hatte im Januar 2007 aufgrund der zahlreichen kri- tischen Stellungnahmen einen Änderungsantrag, Umdruck 16/1716, eingebracht, der unter anderem die Streichung des § 180 Absatz 3 vorsah – also den Vorschlag, den die Piraten nun in einem Gesetz- entwurf auf den Weg gebracht haben.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Man braucht kein Hellseher zu sein, dass die FDP-Fraktion diesen Gesetzentwurf unterstützen wird.Ich freue mich angesichts des damaligen Stimmungsbildes über Be- fürworter aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de