Ines Strehlau zur Erschwerniszulagenverordnung bei BerufsfeuerwehrbeamtInnen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Die Rede wurde zu Protokoll gegeben! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 19 – Ausweitung des Regelungsbereiches der 24105 Kiel Erschwerniszulagenverordnung auf Berufsgeierwehrbeamtin- Telefon: 0431 / 988 - 1503 nen und -beamte Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt die feuerwehrpolitische Sprecherin presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.deInes Strehlau: Nr. 254.14 / 18.06.2014Liebe CDU und FDP, sie richten Ihren Antrag eigentlich an den FalschenSehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,mit ihrem Antrag wollen FDP und CDU erreichen, dass die Erschwerniszulagenverordnung auch für Berufsfeuerwehren gilt. Dem können wir im Prinzip zustimmen. Denn die Feuer- wehren, sowohl die freiwilligen als auch die Berufsfeuerwehren, leisten einen unverzichtba- ren und hoch anzuerkennenden Dienst für unser Gemeinwohl.Aber wir müssen uns die Situation im Detail ansehen.Eine Erschwerniszulage soll besondere Belastungen von Beamtinnen und Beamten finan- ziell ausgleichen, die nicht durch die Grundbezüge abgedeckt werden. Dazu zählt hauptsächlich der Dienst zu ungünstigen Zeiten wie an Wochenenden und der Schichtdienst. Außerdem gibt es eine Erschwerniszulage für Tauchertätigkeit, für den Um- gang mit Munition und Explosivstoffen und anderes.Als Erschwerniszulage erhalten Beamtinnen und Beamte von der Polizei, von der Fische- reiaufsicht und aus dem Justizvollzug an Sonn- und Feiertagen gut drei Euro pro Stunde extra, an Samstagnachmittagen einen Euro fünfundzwanzig und nachts 2,50 Euro. Diese Nachtzulage ist der finanzielle Knackpunkt, wenn es um die Ausweitung auf Berufsfeuer- wehren geht.Für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr gibt es im Besoldungsgesetz bereits eine extra Feuerwehrzulage, die nach einer Dienstzeit von einem Jahr 90 Euro und ab zwei Jahren 150 Euro pro Monat beträgt. Damit sollen der Nachtdienst und der Aufwand für Verzehr abgegolten werden. Seite 1 von 2 Die Erschwerniszulage würde somit den Nachtdienst gewissermaßen doppelt entschädi- gen.Allerdings, und darauf zielt offenbar der Antrag der CDU, besteht diese Doppelung bereits für die Polizeibeamtinnen und - beamte, denn auch sie erhalten eine monatliche Zulage in ähnlicher Höhe wie die Feuerwehr.Damit wird der Belastung durch die unregelmäßigen Dienste und Dienst zu ungünstigen Zeiten Rechnung getragen. Das Land sorgt als Arbeitgeber somit für eine angemessene Bezahlung seiner Polizeibeamtinnen und -beamten.Denn auch sie leisten, genau wie die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr, einen un- verzichtbaren und hoch anzuerkennenden Dienst für uns alle. Warum sind dann die Feuerwehren nicht in die neue Erschwerniszulagenverordnung auf- genommen worden?Die Feuerwehr wurde Anfang dieses Jahres nicht in die neue Regelung zu den Erschwer- niszulagen einbezogen, weil für sie die Kommunen zuständig sind. Genauer: Die vier kreis- freien Städte, denn nur sie haben Berufsfeuerwehren.Sie richten also, liebe CDU und FDP, Ihren Antrag eigentlich an den Falschen.Bei der Erschwerniszulage, sind die Kommunen am Zug. Und sie haben im Anhörungsver- fahren der Landesregierung zur Erschwerniszulagenverordnung klar gesagt, dass sie eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr ablehnen. Sie haben Konnexitätsbedenken angemeldet.Nach ersten Schätzungen des Städteverbands würden für eine Erschwerniszulage für die Berufsfeuerwehr Kosten in Höhe von einer halben Millionen Euro entstehen. Wir wissen nicht, wie verlässlich diese Angabe ist, aber wir können an fünf Fingern abzählen, dass die Kommunen auf einem Kostenausgleich durch das Land bestehen würden, wenn wir als Landtag eine solche Regelung beschließen würden.Liebe CDU und FDP, es ist ein netter Versuch, gerade vor dem heutigen parlamentarischen Abend des Landes- feuerwehrverbandes das Fehlen der Erschwerniszulage für die Berufsfeuerwehren dem Land in die Schuhe schieben zu wollen. Aber Sie wenden sich an den Falschen. Trotzdem werden wir ihren Antrag in den Finanzausschuss überweisen. Dort können wir mit den Kommunen ins Gespräch kommen. Vielleicht gelingt es ja, sie von der Notwendigkeit der Übernahme der Kosten für die Erschwerniszulage zu überzeugen und eine Regelung zu finden. *** 2