Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.06.14
12:46 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 2 (Neuregelung der Wahl des Datenschutzbeauftragten): Der Gesetzentwurf der Piraten basiert auf grundsätzlichen Denkfehlern

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 267 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 18. Juni 2014

Datenschutz / Wahl des Datenschutzbeauftragten



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Der Gesetzentwurf der Piraten basiert auf grundsätzlichen Denkfehlern In seiner Rede zu TOP 2 (Neuregelung der Wahl des Datenschutz- beauftragten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Der vorliegende Gesetzentwurf der Piraten zur Änderung des Daten- schutzgesetzes basiert auf grundsätzlichen Denkfehlern. Denn in sei- ner Begründung unterstellen die Kollegen Dr. Breyer und Schmidt zum einen, dass das bisherige Auswahlverfahren dazu geführt hat, dass der oder die Datenschutzbeauftragte des Landes zu wenig öf- fentlichen Rückhalt hat. Im Hinblick auf das profilierte Wirken von Herrn Dr. Weichert möchte ich diese Schlussfolgerung grundsätzlich bezweifeln – auch wenn ich nicht alle Einschätzungen und Bewertun- gen von Herrn Dr. Weichert in den vergangenen Jahren geteilt habe.
Zum anderen gehen die Piraten davon aus, dass die von ihnen ge- forderte Änderung des Verfahrens erst der besonderen Stellung und Unabhängigkeit des Amtes gerecht werde. Das bedeutet schlicht: Es gibt jetzt offenbar grundlegende Legitimationsdefizite des Daten- schutzbeauftragten, weil schon die Art und Weise seiner Wahl defizi- tär ist. Auch das bezweifele ich.
Ich gestehe aber insgesamt zu: Es gibt unterschiedliche Auffassun- gen darüber, was der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig- Holstein genau tun soll und welche Stellung er deshalb im gesamten politischen Gefüge einzunehmen hat. Die Piraten sehen den Daten- schutzbeauftragten offenbar als eine Art ‚Volkstribun für Datenschutz’ – so, wie es Professor Joachim Krause in seiner Stellungnahme be- schrieben hat. Denn mit der öffentlichen Ausschreibung sowie der öf- fentlichen Anhörung wäre automatisch eine höhere Erwartungshal- tung an die Durchsetzungskraft des Datenschutzbeauftragten ge-
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 knüpft, die derzeit – aus gutem Grund – gesetzlich in dieser Form nicht vorgesehen ist.
Würden wir den Piraten-Entwurf also heute beschließen, bekämen wir im Ergebnis – so verstehe ich Professor Krauses Einwand – eine legitimatorische Schieflage, die die bisher klar geregelten politischen Verantwortlichkeiten unklarer werden lässt. Dieser Einwand Krauses ist so grundlegender Natur, dass sich der Gesetzentwurf der Piraten bereits damit von selbst erledigt haben müsste.
Hinzu kommen etwas weniger gewichtige, jedoch ebenfalls nen- nenswerte Punkte, die Professor Florian Becker in seiner Stellung- nahme ausgeführt hat. Dies betrifft einerseits die Gefahr, dass eine öffentliche Anhörung auch zur Überprofilierung der betreffenden Kan- didaten einlädt. Wer aus der Menge der Bewerber herausragen will, der muss auf sich in besonderer Weise aufmerksam machen. Für die Abgeordneten, die aus diesen Bewerbern dann wählen müssen, wird diese Wahl insofern schwieriger, weil sie unterscheiden müssen zwi- schen
- den besonderen Fähigkeiten dieser Bewerber einerseits sowie - andererseits der besonderen Fähigkeit dieser Bewerber, diese besonderen Fähigkeiten öffentlich darzustellen.
Das bedeutet: Wir stünden mit dem Piraten-Vorschlag eher in der Ge- fahr, den Datenschutzbeauftragten-Darsteller zu wählen, als den besseren Bewerber.
Der letzte Punkt wäre mit einer kleinen redaktionellen Änderung ge- heilt, deshalb will ich ihn nicht zu hoch hängen. Eine Vorauswahl der Bewerber, wie es der Gesetzentwurf in seiner Neufassung von § 35 Abs. 2 LDSG vorsieht, ist nicht gestattet, wenn nicht klar ist, auf wel- cher Grundlage dieses Aussieben geschehen soll. Das heißt: Entwe- der alle, oder keiner. Ein faires Verfahren, wie es die Antragsteller fordern, wäre dann nur bei einer entsprechenden Gleichbehandlung möglich. Diese Gleichbehandlung würde unterlaufen, wenn eine ein- zelne oder mehrere Personen Bewerber vor der Anhörung aussieben dürften – ohne, dass es handfeste Kriterien für diese Auswahl gibt.
Vor diesem Hintergrund lehnt meine Fraktion diesen Entwurf ab.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de