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18.06.14
12:33 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 2: Das bisherige Bewerbungsverfahren hat sich bewährt

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 18. Juni 2014


TOP 2, Gesetz zur Neuregelung de Wahl des oder des Landesbeauftragten für Datenschutz (Drucksache 18/1472, 18/1877)



Peter Eichstädt:
Das bisherige Bewerbungsverfahren hat sich bewährt

Der Innen- und Rechtausschuss hat mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen sowie der FDP und der CDU den Gesetzentwurf der Piraten zur Ablehnung empfohlen. Meine Fraktion sieht vor allem aus grundsätzlichen systematischen Erwägungen keine Sinnhaftigkeit – geschweige denn eine Notwendigkeit darin, die Wahl des Landesbeauftragten in der von den Piraten gewünschten Weise vorzunehmen.
Das liegt sicher auch daran, dass Sie eine andere Wahrnehmung von der repräsentativen Demokratie haben, als wir. Mit am besten fasst aus den schriftlichen Stellungnahmen Prof. Dr. Krause die systematischen Brüche zusammen, die dann auch gegen eine solche Änderung sprechen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade wir in Schleswig-Holstein in den letzten Monaten angesichts der Diskussion um unseren amtierenden Datenschutzbeauftragten gezeigt haben, dass es sich hierbei durchaus um ein nicht unwesentlich politisch geprägtes Amt handelt, das gekennzeichnet ist von der Rolle des Mahners und Initiators im Bereich des Datenschutzes.
Diese Art der Wahrnehmung des Amtes ist zumindest von uns gewollt und passt nur schwer zu einer formalen öffentlichen Ausschreibung mit entsprechendem öffentlichem Bewerbungsverfahren, das natürlich auch die Heranziehung objektivierbarer Kriterien für die 2



Auswahl beinhaltet. Ein Verfahren, wie von den Piraten vorgeschlagen, würde im Ergebnis zu einer Auslese führen, die eben nicht die Argumentationskraft, die Persönlichkeit und Überzeugungsstärke eines Bewerbers oder einer Bewerberin wie das bisher Normierte berücksichtigen kann.
Es gibt in Schleswig-Holstein Kandidatinnen/Kandidaten, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet sind, ein solches Amt auszufüllen. Menschen, die genau deswegen auch zurzeit bereits herausragende Positionen einnehmen. Und wenn diese sich z. B. für die Position des Datenschutzbeauftragten bewerben, müssen sie sich wegen ihrer herausragenden Stellung auf die Vertraulichkeit des Verfahrens verlassen können. Das wäre in dem von den Piraten gewünschten Verfahren nicht der Fall. Dadurch würden manche exzellente Kandidaten darauf verzichten, sich an diesem öffentlich wahrgenommenen Verfahren zu beteiligen.
Selbstverständlich hat jede Fraktion die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu machen und für diese Vorschläge zu werben. Und sie haben auch die Möglichkeit, Kandidaten zu befragen und Präferenzen zu formulieren. Bei öffentlichen Anhörungen würden allerdings kaum die Informationen fließen, die für eine qualifizierte Entscheidung nötig sind.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das von den Piraten vorgeschlagene Änderungsgesetz ein Verfahren etablieren würde, das im Vergleich zum Bund und anderen Bundesländern absolut unüblich ist. Dies allein ist kein Grund, es unverändert zu lassen, aber gibt den Hinweis, dass auch andere Länder mit gutem Grund zu einer ähnlichen wie der jetzt in Schleswig-Holstein bestehenden Regelung gefunden haben und nicht beabsichtigen, dies zu ändern.
Wir halten das bisherige Verfahren für geeignet, gute und starke Persönlichkeiten für dieses Amt zu finden; es hat sich bewährt, beim Datenschutzbeauftragten genauso wie bei anderen Beauftragten unseres Landes. Es ist nach unserer Auffassung auch nicht per se ein undemokratisches Verfahren, wenn solche herausgehobenen, politisch geprägten Positionen durch das demokratisch gewählte Parlament vorgenommen werden.
Die Mitglieder des Parlaments sind die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten. Sie bilden die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, die in unserem politischen System neben der Exekutive und der Judikative besteht, und sind daher selbstverständlich ausreichend legitimiert für das bisher praktizierte Verfahren. 3



Nein, gerade das bisherige Verfahren und die Wahl durch das Parlament ist nach unserer Auffassung ein Element der Stärkung des Datenschutzbeauftragten, verbunden mit dem per Gesetz zugewiesenen Status der Unabhängigkeit. Daran wollen wir schon deshalb festhalten.
Auf einzelne Widersprüchlichkeiten, die das Piraten-Gesetz aufweist und die auch die schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens deutlich gemacht haben, gehe ich nicht ein, da wir aus den dargestellten Gründen den Gesetzentwurf ablehnen bzw. der Ausschussempfehlung zustimmen werden.
Vielleicht ist es auch das, was uns unterscheidet: Während ich als überzeugter Parlamentarier ein Grundvertrauen in die repräsentative Demokratie und das Funktionieren des Landtages habe, ist es bei Ihnen genau umkehrt: Ihr Verhältnis ist durch ein grundsätzliches Misstrauen geprägt.