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21.05.14
13:20 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg: Die Berufsfeuerwehrleute müssen anständig bezahlt werden

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 233 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 21. Mai 2014

Innen / Feuerwehren



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Die Berufsfeuerwehrleute müssen anständig bezahlt werden Zur Einbringung eines Antrages zur Ausweitung des Regelungsbereiches der Erschwerniszulagenverordnung auf Beamtinnen und Beamte der Be- rufsfeuerwehren erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die FDP-Landtagsfraktion hat heute einen Antrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Regelungsbereich der Erschwerniszulagenverordnung auch auf die Berufs- feuerwehrbeamten auszuweiten (Drs. 18/1940). Mit der Änderung der Erschwerniszulagenverordnung, die seit dem 1. Januar 2014 wirksam ist, hat die Landesregierung diese Personalgruppe bewusst ausgeklammert. Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen, gehört doch der ‚Dienst zu ungünsti- gen Zeiten’ gerade bei den Feuerwehren zum beruflichen Anforderungspro- fil dazu. Die Feuerwehrleute müssen ihren Dienst sehr häufig unter Einsatz ihres Lebens ausführen, deshalb ist es vollkommen unverständlich, wenn Berufsfeuerwehrleute nicht auch eine anständige Bezahlung erhalten.
Die Landesregierung berief sich in ihrer rechtlichen Begründung auf eine Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände, die ihrerseits Konnexität geltend machten – was unverständlicherweise von der Landesregierung nicht selbst überprüft wurde.
Die FDP-Landtagsfraktion hat daraufhin den Wissenschaftlichen Dienst um eine Überprüfung der Konnexität gebeten. Das Ergebnis liegt nun vor: Demnach ist es ‚nicht ersichtlich, dass die Ausweitung des Regelungsberei- ches der Erschwerniszulagenverordnung (…) auf Berufsfeuerwehrbeamtin- nen und -beamte Konnexität auslösen würde.’
Vor dem Hintergrund, dass damit die rechtlichen Bedenken entkräftet wur- den, erwarten wir, dass die Koalitionsfraktionen unserem Antrag, die Erschwerniszulagenverordnung wieder auszuweiten, ihre Zustimmung ge- ben.“

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de