Finanzierung von Schulbegleitern: Bürgerbeauftragte und Landesbeauftragter fordern von Land und Kommunen zeitnahe Lösung
50/2014 Kiel, 19. Mai 2014Finanzierung von Schulbegleitern: Bürgerbeauftragte und Landes- beauftragter fordern von Land und Kommunen zeitnahe LösungKiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte des Landes Samiah El Samadoni und der Landes- beauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase mahnen beim Streit über die Finanzierung der Schulbegleitung eine schnelle Lösung an. Beide appellierten an Landesregierung, Schulträger sowie Kreise und kreisfreie Städte, eine zeitnahe Eini- gung im Sinne der Betroffenen herbeizuführen.„Ich erwarte von den Beteiligten ein klares Signal an die betroffenen Familien, dass die Schulbegleitung jetzt und auch nach den Sommerferien sichergestellt ist“, sagte El Sama- doni heute in Kiel. Die Unstimmigkeiten dürften nicht auf dem Rücken der Kinder und deren Eltern ausgetragen werden.„Die Familien sorgen sich immer mehr um die Schulbegleitung und letztlich um den Schul- besuch ihrer Kinder. Hier muss die Landespolitik deutlich mehr Engagement zeigen“, er- gänzte Hase. Sollten die notwendigen Absprachen zwischen Land und Kommunen noch mehr Zeit in Anspruch nehmen, müssten Übergangslösungen die Situation für die Betroffe- nen erleichtern. Bereits im Februar forderte Hase nach dem Urteil des Landessozialgerichts die beiden Akteure auf, eine Neuordnung im Sinne der Betroffenen zu erreichen.Hintergrund ist ein Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig vom 17. Februar (L 9 SO 222/13 B ER). Darin hatte das Gericht in einem Einzelfall entschieden, dass für Maßnahmen der Inklusion, die dem „Kernbereich pädagogischer Arbeit“ zuzuordnen sind, den Sozialhilfe- träger keine Kostentragungspflicht treffe. Die Gewährleistung dieser Maßnahme sei vielmehr Aufgabe der Schule. Nach Auskunft der Bürgerbeauftragten hätten infolgedessen einige Kreise die Bewilligung von Erst- bzw. Folgeanträgen ausgesetzt.Bürgerbeauftragte und Landesbeauftragter raten betroffenen Bürgern daher, vorsorglich Anträge bei der Eingliederungshilfe, beim Schulträger und dem Land zu stellen. Im Falle einer Ablehnung verweisen beide auf die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben. „Darüber hinaus können sich die betroffenen Familien sicher sein, dass ich als Bürgerbeauftragte in den nächsten Wochen Gespräche mit den Beteiligten führen werde“, sagte El Samadoni. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de