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15.05.14
17:10 Uhr
SPD

Lars Winter zu TOP 17,36 + 43: Für Gerechtigkeit in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 15. Mai 2014



TOP 17, 36 und 43: Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich für Investitionen verwenden – Abhängigkeiten verringern, eigene Leistungsfähigkeit stärken / Notwendige Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen auf breite Grundlage stellen / Tilgungsplan für die Altschulden des Landes aufstellen (Drucksachen 18/1824, 18/1869, 18/1807)



Lars Winter:
Für Gerechtigkeit in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Anfangen möchte ich mit etwas sehr Positivem: Dass es gelungen ist, im Finanzausschuss eine gemeinsame Linie für den Umgang mit der Tilgung der Altschulden zu vereinbaren, finde ich gut und richtig. Die Vereinbarung steht in einer Tradition des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung nach Möglichkeit einvernehmlich und gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Gemeinsame Entscheidungen prägten auch auf Bundesebene die Verhandlungen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen, der Föderalismuskommission II. Wir haben damals die Schuldenbremse vereinbart, die bei uns in Schleswig-Holstein zusätzlich gestärkt wurde. Ein Grund für die konstruktiven Gespräche war, dass auch Länderparlamente und Kommunen einbezogen waren. Im Schleswig-Holsteinischen Landtag stimmten wir damals überein, dass die Rolle der Länderparlamente bei den Verhandlungen stärker in den Vordergrund rücken sollte. Wir wollten – und wollen! – die parlamentarischen Rechte stärken. 2



Zum Jahr 2019 wird die Zusammenarbeit neu aufgelegt. Die wichtigste Maßgabe macht unsere Verfassung: „Die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder sind so aufeinander abzustimmen, dass ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird“, steht in Artikel 106 des Grundgesetzes.
Ein wichtiger Punkt ist für die neuen Verhandlungen die Frage, wo bei der ersten Föderalismuskommission richtige Entscheidungen zur Entflechtung getroffen wurden. Gerade im Bildungsbereich stoßen wir schnell an die Grenzen. Dabei ist Bildung das Thema, bei dem Bund und Länder so eng wie möglich zusammenarbeiten sollten: beim Ausbau der Kinderbetreuung, besonders der vorschulischen, und bei einer verbesserten Bildung an Schulen und Hochschulen. Wir brauchen eine zukunftsfähige Infrastruktur. Dabei rede ich keineswegs nur von Verkehrswegen. Meine Kollegin Kirsten Eickhoff-Weber hat ja gestern schon einiges zum Breitband-Ausbau in Schleswig-Holstein gesagt. Wir brauchen Instrumente, um den demographischen Wandel konstruktiv zu nutzen. Mit einem „weiter so“ wird es nicht gehen.
Wir werden uns aber auch irgendwann mal entscheiden müssen, was das Wichtigste ist. Deshalb hat die Koalition den Antrag auf den Weg gebracht, über den wir heute sprechen. Wie wir es schaffen können, die Haushalte zu konsolidieren, gute Bildungsstrukturen von der Krippe an lebenslang zu verankern und Infrastruktur auf die Zukunft auszurichten, das ist eine politische Frage, und es ist auch eine technische Frage.
Zerlegungsmechanismen, die Organisation der Steuerverwaltung und die Untersuchung der bestehenden Strukturen auf ihre Zukunftstauglichkeit werden Themen sein, mit denen wir uns befassen müssen. Dabei sollen, ich sagte es, die Rechte der Länderparlamente unbedingt gewahrt bleiben. Wir wollen die föderalen Strukturen stärken! 3



Zum Antrag der FDP möchte ich nur kurz drei Dinge sagen: 1. Wenn Schleswig-Holstein Jahr für Jahr so wenig investieren würde, wie wir aus dem Länderfinanzausgleich bekommen, wäre unser Land ganz schön arm dran. Die Investitionen übersteigen unsere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich bei weitem, selbst wenn wir nur die landeseigenen Investitionen zu Grunde legen. 2. Ganz grundsätzlich finden wir den Investitionsbegriff der FDP altbacken und überholt. Sie reden von Beton-Investitionen, wir glauben an die Stärke einer gerechten und gebildeten Gesellschaft. Das ist ein Werte-Unterschied, der sich mit Landtagsanträgen auch kaum überwinden lässt. 3. Wenn es Ihnen darum ginge, die Finanzsituation der Länder zu stärken, würden Sie die Einnahmeseite stärken. Das geht nicht durch ungebremstes Spiel der marktliberalen Kräfte, das geht nur mit einer gerechten Steuergesetzgebung, die starke Schultern mehr tragen lässt als schwache.
Ich beantrage Ablehnung des Antrags der FDP sowie Zustimmung zu unserem Antrag und zu der interfraktionell vereinbarten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.