Daniel Günther: Wendes Verzicht auf Rückkehroption erfordert Antworten
HochschulpolitikNr. 252/14 vom 09. Mai 2014Daniel Günther: Wendes Verzicht auf Rückkehroption erfordert AntwortenCDU-Hochschulexperte Daniel Günther hat angesichts der heutigen (09. Mai 2014) Berichterstattung in den Lübecker Nachrichten über einen angeblichen Verzicht von Wissenschaftsministerin Professor Waltraud Wende auf ihr Rückkehrrecht an die Flensburger Universität eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt:„Frau Wende selbst hatte keinerlei Gespür dafür, welche katastrophale Auswirkung ihr Rückkehrrecht auf die öffentliche Darstellung der Landesregierung hat. Sonst hätte sie sich dieses nie zusichern lassen. Es ist absolut unglaubwürdig, dass ihr zwei Jahre nach ihrem Amtsantritt kurz vor Ostern auf einmal die Erleuchtung gekommen sein soll“, erklärte Günther in Kiel.Viel wahrscheinlicher sei, dass nach der öffentlichen Berichterstattung über Wendes Rückkehrrecht durch die Kieler Nachrichten am 09. April 2014 in der Landesregierung alle Alarmglocken geläutet hätten. Immerhin habe Ministerpräsident Albig persönlich in der Landtagsdebatte eine im Zusammenhang mit der Biografie seiner Wissenschaftsministerin stehende Bevorzugung der Flensburger Universität zurück gewiesen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sei die immer noch bestehende vertragliche Verbindung der Ministerin zu ihrer Universität zum Problem für den Regierungschef geworden. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 „Der Ministerpräsident wird das sofort erkannt haben. Herrn Albig sind bekanntlich selbst schlimmste Fehlentscheidungen seiner Vertrauten nur so lange egal, bis sie ihm öffentlich schaden“, erklärte der CDU-Abgeordnete.Zu klären sei als erstes, ob ein solches Rückkehrrecht für Präsidenten tatsächlich selbstverständlich sei. „Nach meinen Informationen gibt es dagegen erhebliche rechtliche Zweifel“, so Günther. Auch wolle er wissen, wer den Vertrag unterschrieben habe.Noch entscheidender sei jedoch, wer in der Landesregierung seit wann von der Existenz des Rückkehrrechtes wusste, und ob und wann dieser Vertrag von der Landesregierung rechtlich bewertet wurde.„Ich habe deshalb eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, mit der diese Fragen geklärt werden sollen“, so Günther.Link zur Kleinen Anfrage: http://www.cdu.ltsh.de/media/rueckkehrrechtbildungsministerin.pdf Seite 2/2