Jürgen Weber zu TOP 7: Die beste Form einer unabhängigen Aufgabenwahrnehmung
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 10. April 2014TOP 7: Gesetz zur Einrichtung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten für politische Bildung (Drucksache 18/1750)Jürgen Weber:Die beste Form einer unabhängigen AufgabenwahrnehmungWir alle haben uns in den letzten zehn Jahren mit der Landeszentrale für politische Bildung schwer getan. Wir waren uns darüber einig und sind es vermutlich immer noch, dass wir nicht den Weg Niedersachsens gehen wollen, wo die damalige schwarz-gelbe Koalition bald nach ihrem Regierungsantritt die Landeszentrale abgeschafft hat.Hierzulande hatten wir vor 10 Jahren einen Statuswechsel beschlossen, weg von einer Einrichtung, die dem Bildungsministerium zugeordnet war, hin zu einem Landesbetrieb – ein Weg, der in der Rückschau kein Erfolg war.Wir haben uns vor gut drei Jahren im Konsens darauf verständigt, einen neuen Weg zu gehen und die Landeszentrale aus der Zuständigkeit der Landesregierung in die des Landtages zu verlagern. Wir wussten von vornherein, dass diese Entscheidung ein bundesweiter Alleingang war und dass auch Risiken damit verbunden waren.Es hat in den seinerzeitigen Beratungen gewichtige Stimmen unter den Vertretern der politischen Bildung gegeben, die befürchtet haben, dass die politische Unabhängigkeit der Einrichtung bei Anbindung an die Landtagsverwaltung nicht gestärkt, sondern geschwächt würde. Umso mehr, als die Landeszentrale mit dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landtages gekoppelt wurde. Wir haben uns damals dennoch dafür 2entschieden, weil die nochmals durch Stellenstreichungen geschrumpfte Landeszentrale synergetisch mit der Öffentlichkeitsarbeit des Landtages arbeiten sollte.Das wurde dann praktiziert bis zum Weggang der Leiterin beider Bereiche. Danach hat die Landtagsverwaltung sich entschieden, die Öffentlichkeitsarbeit mit der Position des Pressesprechers in Personalunion zu besetzen. Somit war die politische Intention, die sich mit der Kombination verband, obsolet geworden.Ob die Kombination überhaupt faktisch gut funktioniert hat, muss allerdings auch aufgrund verschiedener Beobachtungen und Rückmeldungen bezweifelt werden. Es ist eben eine schwierige Konstruktion, wenn die Leitung der Landeszentrale als solche unabhängig, aber zugleich eine Stabsstelle unter Regie des Landtagsdirektors ist. Und dann ist auch noch die Öffentlichkeitsarbeit in einer Abteilung der Verwaltung angesiedelt, so dass dort wiederum eine andere Hierarchiestruktur zu beachten ist. So etwas kann nur mit ganz viel Glück klappen, wenn alle Personen gut harmonieren. Diese Konstellation hat dann aber, wie wir wissen, den Praxistest nicht bestanden.Man muss also nun heute mal ehrlich sein und feststellen: Die letzten Jahre waren gewissermaßen eine Versuchsphase, in der erprobt wurde, ob die Landeszentrale im Rahmen der zur Verfügung stehenden geringen finanziellen und personellen Ressourcen die Sicherheit hat, in der nötigen Unabhängigkeit ihren Auftrag zu erfüllen, die politische Bildung in Schleswig- Holstein zu organisieren, zu koordinieren und zu stärken.Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass dem leider nicht so ist. Und zugleich bekennen wir uns zur Notwendigkeit und Bedeutung dieser Institution. Wir wollen und dürfen sie nicht weiter schwächen, sonst käme das einer faktischen Abschaffung gleich.Deswegen schlagen wir vor, die erprobte beste Form einer unabhängigen Aufgabenwahrnehmung in Angliederung an den Landtag auch für die politische Bildung zu wählen: Das Institut eines oder einer Beauftragten. Historisch würde sich damit gewissermaßen ein Kreis schließen. 1957 schuf die damalige Landesregierung einen Landesbeauftragten für staatsbürgerliche Bildung, aus dem 1984 die Landeszentrale hervorgegangen ist.Der Landesbeauftragte, den wir als Nachjustierung der bisherigen Regelung vorschlagen, soll an den Landtag angegliedert bleiben. Die Dienstaufsicht liegt beim Landtagspräsidenten, die 3fachliche Aufsicht beim Kuratorium, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktion und Vertretern der politischen Bildung des Landes zusammengesetzt werden soll. Mehr Unabhängigkeit bei fachlicher und überparteilicher Aufsicht geht nicht. Nach den bisherigen Erfahrungen sollten wir uns aber auch weniger Unabhängigkeit nicht leisten.Zum Schluss noch ein paar Worte zum Zeitpunkt unseres Gesetzentwurfes. Die inhaltliche und strukturelle Begründung habe ich vorgetragen. Zum Verfahren ist zu sagen, dass das sehr zögerlich und langwierig verlaufene Ausschreibungsverfahren zur Nachbesetzung und der Verzicht des ausgewählten Nachfolgers auf eine Wahrnehmung der Aufgabe in der jetzigen Stellung des Leiters der Landeszentrale hinreichend Gründe bieten, zusammen mit dem vorher gesagten, jetzt die Gelegenheit zu ergreifen, zu handeln.Ich bitte dementsprechend um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss.Einige Vorschläge und Ideen aus der schriftlichen Anhörung von 2009 haben wir mit unserer Vorlage bereits aufgegriffen. Ziel ist eindeutig, aus der Experimentierphase heraus zu kommen und dieser wichtigen Institution eine feste Grundlage für ihre wichtige Arbeit zu verschaffen. Unser Gesetzentwurf ist dafür ein gutes Modell. Aber wir sind wie immer für konstruktive Anregungen offen.