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10.04.14
15:21 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 7: Dieser Gesetzentwurf ist in Paragrafen gegossene Parteipolitik

Bildungspolitik
Nr. 218/14 vom 10. April 2014
Johannes Callsen zu TOP 7: Dieser Gesetzentwurf ist in Paragrafen gegossene Parteipolitik
Sperrfrist Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Wenn es überhaupt noch eines weiteren Beweises für die parteipolitische Arroganz dieser Koalition bedurft hätte, dann liegt er mit diesem Gesetzentwurf auf dem Tisch.
Das ist die in Paragrafen gegossene Personalpolitik von SPD, Grünen und SSW, bei der es nicht um Bestenauslese geht, sondern um einseitige Parteipolitik.
Ihr einziges Ziel ist es, sich möglichst viele Personalstellen parteipolitisch unter den Nagel zu reissen. Da nützen auch alle Ihre Beschönigungsversuche nichts. Fakt ist doch, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zum Landesbeauftragten für politische Bildung in ein laufendes Bewerbungsverfahren eingreifen.
Und das nur, um einen aussichtsreichen Kandidaten zu verhindern, weil er Ihnen nicht passt. Das ist nicht nur dem Landtag unwürdig, das ist auch rechtlich mehr als fragwürdig. Außerdem ist es ein Tiefpunkt in der Zusammenarbeit hier im Landtag. Dass Sie, Frau von Kalben, dieses Verfahren mitmachen, enttäuscht mich
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 besonders.


Dies umso mehr, als es vor drei Jahren doch die Grünen waren, die als erste die Ansiedlung der Landeszentrale für politische Bildung beim Landtag beantragt haben! Und heute werfen Sie Ihre eigene Überzeugung, für die Sie damals eine breite Mehrheit im Landtag erhalten haben, über Bord? Nur weil Herr Stegner das offenbar so will?
Frau Strehlau, was ist eigentlich aus Ihrem Selbstbewusstsein für Ihren damaligem Antrag geworden?
Und auch Sie, Kollege Weber, haben doch damals für genau die Konstellation unterschrieben, die wir heute haben!
Für diesen Gesetzentwurf, der heute auch die grüne Unterschrift trägt, gibt es keine nachvollziehbaren Gründe! Die offizielle Begründung ist doch der reine Hohn. Es geht in diesem Gesetzentwurf keineswegs um die Unabhängigkeit des Leiters der Landeszentrale, sondern einzig und allein darum, diese Funktion nach Ihrem Gutdünken zu besetzen.
Wenn es Ihnen tatsächlich um die Unabhängigkeit gegangen wäre, warum haben Sie dies nicht zu Beginn des Bewerbungsverfahrens angesprochen? Das wäre der geeignete Zeitpunkt gewesen! Und warum haben Sie nicht vor dem Bewerbungsverfahren hierüber mit allen Fraktionen gesprochen? Zu keinem Zeitpunkt haben Sie das getan! Warum auch? Weil nämlich die von Ihnen geforderte inhaltliche Unabhängigkeit der Landeszentrale durch eine Dienstordnung längst geregelt ist. Ihr heutiges Argument läuft daher komplett ins Leere.
Die Wahrheit ist: Sie sind erst dann mit Ihrem Gesetzentwurf um die Ecke gekommen, als Ihnen das Ausschreibungs-Ergebnis nicht mehr passte.
Dieses eiskalte Machtspiel der SPD ist schnell durchschaut! Sie wollen die Entscheidung, wer die Leitung der Landeszentrale übernimmt, an sich reißen. Darum bringen Sie diesen Gesetzentwurf ein. Darum wollen Sie ein laufendes und rechtsstaatliches Bewerbungsverfahren stoppen!
Dass dieses Gesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde, um eine Stellenbesetzung zu verhindern, zeigt auch der Gesetzentwurf selbst. Der Pfusch geht sogar soweit, dass SPD, Grüne und SSW nicht einmal ein Datum für das Inkrafttreten festlegen.



Seite 2/3 Dieses Gesetz ist nicht nur eine Missachtung des Parlamentes, sondern ein beispielloser Vorgang für politisch motivierte Postenbesetzung. Es ist unglaublich, was Sie Schleswig-Holstein alles zumuten.



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