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10.04.14
14:21 Uhr
SPD

Tobias von Pein zu TOP 4 + 25: Wir sind für Willkommenskultur!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 10. April 2014



TOP 4 und 25, Anerkennungsgesetz / Anerkennungsfonds (Drucksache 18/994, 18/1737, 18/1757)



Tobias von Pein:
Wir sind für Willkommenskultur! Rede in leichter Sprache


Heute sprechen wir über zwei Punkte. Sie haben das gleiche Ziel: Schleswig-Holstein heißt Menschen aus anderen Ländern und Kulturen willkommen! Das sagen wir mit dem Gesetz, über das wir heute sprechen. Dafür bringen wir noch eine inhaltliche Änderung zum Gesetz ein. Außerdem legen wir Ihnen einen Antrag für einen Anerkennungsfonds vor. Der Fonds soll verhindern, dass Menschen in Schleswig-Holstein Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihre Berufsabschlüsse anerkennen lassen wollen.
Für die meisten Berufe wurde die Anerkennung auf Bundesebene einheitlich geregelt. Bei uns in Schleswig-Holstein sind nur wenige Berufe zu regeln. Damit fängt die Bürokratie bereits an: Wer kann schon mit Sicherheit und aus dem Kopf sagen, welcher Beruf wo geregelt ist und vor allem warum? Es ist schwierig.
Menschen, die von außerhalb der EU kommen, sollen es in Schleswig-Holstein leichter haben. Ihre Qualifikation soll in Schleswig-Holstein anerkannt werden. Das wollen wir mit wenig Bürokratie erreichen.
Eine Willkommenskultur fällt nicht vom Himmel. Wir können sie auch nicht mit einem einzigen Antrag beschließen. Eine Willkommenskultur setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Dazu gehören Projekte wie „Moin España“. Die Handwerkskammer Lübeck heißt Auszubildende aus 2



Spanien willkommen. Sie werden in die Betriebe integriert, sie erhalten Sprachunterricht und Anschluss an ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.
Es gehört auch ein gutes Asylrecht dazu. Damit wird das Ankommen in Deutschland leicht gemacht.
Behörden in Deutschland können ebenfalls viel zu einer Willkommenskultur beitragen. Viele Verfahren sind sehr kompliziert. Die Sprache ist schwieriger als nötig. Viele Menschen verstehen die komplizierten deutschen Sätze nicht.
Unser Antrag zum Anerkennungsgesetz sagt ausdrücklich: „Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen haben gemäß § 83a LVwG einen Anspruch auf Beratung.“ Das bedeutet, dass niemand allein den Weg zur Berufsanerkennung gehen muss. Die zuständigen Stellen sind verpflichtet, die Menschen zu beraten. Das steht im Landesverwaltungsgesetz.
Wir bringen außerdem einen Antrag für einen Anerkennungsfonds ein. Bisher ist es so, dass Menschen oft Gebühren bezahlen müssen, damit ihre Ausbildung in Deutschland anerkannt wird. In Schleswig-Holstein wollen wir diese Regelung nicht. Wir beschließen einen Fonds. Damit können die Gebühren bezahlt werden.
Auch Schleswig-Holstein ist ein Einwanderungsland. Seit vielen Generationen wandern Menschen nach Schleswig-Holstein ein. Sie haben einen Anspruch auf Teilhabe an unserer Gesellschaft, an Bildung und an Arbeit. Wir wollen eine gerechte Gesellschaft. Alle Menschen sollen gleiche Chancen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt haben.
Heute gehen wir einen kleinen Schritt. Wir machen es leichter, dass die Berufsabschlüsse von Menschen in Schleswig-Holstein anerkannt werden. Damit helfen wir den Menschen selbst. Sie finden leichter Arbeit. Wir helfen auch der Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Sie braucht neue Arbeitskräfte. Wenn die Berufsabschlüsse anerkannt sind, kann das Unternehmen sehen, welche Ausbildung ein Mensch hat.
Wir wissen auch: Gute Integration hängt vor allem von sozialen Faktoren ab. Einer der wichtigsten Faktoren ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Dabei helfen wir heute. 3



Ich habe diese Rede in leichter Sprache gehalten. So kann man sehen, dass auch schwierige Dinge leicht erklärt werden können. Das ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung.
Bitte stimmen Sie zu: - unserem Antrag für einen Anerkennungsfonds, Drs. 18/1737 - der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drs. 18/1757