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09.04.14
17:23 Uhr
SSW

Lars Harms: Zukunftsperspektiven für den Wohnungsbau

Presseinformation Kiel, den 9. April 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 22 Zukunftsperspektiven für den Wohnungsbau
Drs. 18/1733


„Der Markt kann es in Sachen bezahlbarem Wohnraum nicht alleine richten!“


Der vorliegende Antrag ist ein Sammelsurium von Dingen, die manchmal tatsächlich
etwas mit der konkreten Wohnungsbaupolitik zu tun hat und manchmal eben auch
nur am Rande. Durchgängig kann man aber sagen, dass alle dort angesprochenen
Themen hier schon ausgiebig im Landtag besprochen worden sind. Es ist tatsächlich
unschwer zu erkennen, dass sich in Sachen Wohnraumförderung bei uns im Land
gerade sehr viel bewegt. Von den verschiedensten Seiten, von privat sowohl als auch
öffentlich, wird kräftig agiert.
Der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein lässt sich, wie wir es schon gehört haben,
nicht über einen Kamm scheren. Das hängt mit der Bevölkerungsstruktur zusammen,
welche sich in Ockholm sicherlich anders gestaltet als in Kiel. In vielen zentralen Orten,
wie etwa Eckernförde oder Husum, steigt die Anzahl der Haushalte und das trotz eines 2
generellen Bevölkerungsrückgangs. Dies ist durch eine zurückgehende Haushaltsgröße
geschuldet. Von diesen kleinen und Kleinstwohnungen gibt es aber in genau diesen
Städten zu wenige. Husum verzeichnet etwa 4 % an Kleinstwohnungen unter 30
Quadratmeter. Auf der anderen Seite fehlen aber auch größere Wohnungen, von mehr
als 80 Quadratmeter. Das Mittelfeld ist hingegen gut abgedeckt. Doch junge
Erwachsene, die eine erste eigene Wohnung suchen, haben Schwierigkeiten etwas
Passendes zu finden. Das gleiche gilt für Familien die gerne 4 oder 5 Zimmer beziehen
würden. Hier müssen wir am Ball bleiben und das geht am besten, wenn man
frühzeitig miteinander redet. Schließlich müssen hier verschiedene Akteure möglichst
an einem Strang ziehen, um auch Erfolge vorweisen zu können.


Dass für ein Mehr an Wohnraum, ebenso wie für den bezahlbaren Wohnraum Geld in
die Hand genommen werden muss, leuchtet uns, glaube ich, allen ein. Die
Grunderwerbssteuer hat mehr Geld in die Kassen der Kommunen gespült, was diese
wiederum für die Schaffung von Baurecht oder ähnlichen Maßnahmen nutzen können.
Und hier gibt es eine kommunale Verantwortung. Es muss bezahlbarer Wohnraum
geschaffen werden. Das heißt auch und gerade, dass eine Zusammenarbeit mit
gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften angezeigt ist. Hier müssen
Bauplanung und die Weiterentwicklung des Bestandes der
Wohnungsbaugenossenschaften Hand in Hand gehen.


Um eine vernünftige Wohn- und Baupolitik zu schaffen, brauchen wir deshalb einen
rechtlichen Rahmen. Mir ist schleierhaft, wie sich der Antragsunterzeichner dies ganz
ohne zusätzliche Verordnungen und Gesetze vorstellen kann. Ich kann es jedenfalls
nicht. Denn wenn wir in dieser Sache vorankommen wollen, dann müssen wir auch 3
eine Richtung vorgeben. An dieser Stelle kann ich auch nur wiederholen, dass es der
Markt in Sachen bezahlbarem Wohnraum eben nicht alleine richten kann.


Noch eine Anmerkung zum Denkmalschutz: Der Denkmalschutz wird nicht völlig auf
dem Kopf gestellt. Ein Denkmal erfordert nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das
war schon immer so und dessen sind sich Behörden und Eigentümer auch bewusst.
Was jedoch gestärkt werden soll, ist die Vereinfachung und auch Nachvollziehbarkeit
der Maßnahmen. So soll jedes Denkmal nach den gleichen Rechten und Pflichten
behandelt werden. Die Verschachtelung wird herausgenommen, dafür kommt ein
Mehr an Planungssicherheit mit rein. Und natürlich kann einem denkmalgeschütztem
Objekt nichts Besseres passieren, als dass es mit Wirtschaftlichkeit und Leben gefüllt
wird. Auch das war schon immer so und dies wird in dem neuen Denkmalschutzgesetz
auch berücksichtigt.


Alles in allem, kann man sagen, dass der Wohnungsbau dank der Initiativen aus dem
Innenministerium hier auf einem guten Weg ist und dass es jetzt insbesondere auf die
kommunalen Planungsprozesse ankommt, wie sich der Wohnungsbau vor Ort
entwickelt.