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09.04.14
15:40 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 5: Der neue Weg kann die Universität wirtschaftlich stärken

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 9. April 2014



TOP 5 Gesetzentwurf über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (Drucksache 18/1724)



Wolfgang Baasch:
Der neue Weg kann die Universität wirtschaftlich stärken

An der Universität Lübeck ist die Sensibilität für Veränderungen am Status noch höher als in anderen Hochschulen. Sie ist nun mal keine Volluniversität, sondern ist aus einer medizinischen Hochschule hervorgegangen, und auch heute ist die Medizin ihr wichtigstes Standbein.
Die Fusion der beiden Universitätsklinika zum UK S-H, immer wieder aufkommende Überlegungen, die drei Universitäten zu einer Landesuniversität zusammenzuschließen und schließlich der auch von seinen Urhebern als Fehlgriff erkannte Beschluss der damaligen Landesregierung, das Medizinstudium in Lübeck zu beenden, waren mit berechtigten Ängsten verbunden, ob die Existenz der Universität Lübeck überhaupt gesichert werden kann.
Die Universität verdankt ihren Fortbestand dem tausendfachen Protest der Lübeckerinnen und Lübecker und dem kämpferischen Engagement der Studierenden und der Beschäftigten der Uni. Und deswegen war es alles andere als selbstverständlich, dass der Senat der Hochschule im Dezember 2012 einstimmig über alle Hochschulgruppen hinweg die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität befürwortet hat.
Dieser Konsens an der Hochschule war seinerseits die Voraussetzung für die Küstenkoalition, diesen Weg weiterzugehen. Ein Hauen und Stechen zwischen Professoren und Studierenden, zwischen Mittelbau und nicht wissenschaftlichen Beschäftigten in dieser Frage hätte jeden möglichen Vorteil des Stiftungsmodells von vornherein zunichtegemacht. 2



Die SPD-Landtagsfraktion hat frühzeitig gesagt, dass sie bereit ist, den Weg zur Stiftungsuniversität mitzugehen, wenn dies die Universität wirtschaftlich stärkt, wenn dies nicht die berechtigten Mitbestimmungsinteressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden gefährdet und wenn unser Grundsatz, dass das Erststudium gebührenfrei sein muss, nicht ausgehebelt wird. Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung uns heute vorlegt, trägt unseren Forderungen Rechnung.
Die Hochschule muss nicht befürchten, dass das Land seine Aufgaben auf Private abwälzt. Im laufenden Jahr zahlt das Land knapp 25 Millionen Euro als Zuschuss an die Universität; dazu kommen 800.000 Euro Investitionszuschuss. Und ohne den Haushaltsberatungen für 2015 vorzugreifen, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Summe im nächsten Haushalt sinkt, zumal die Zuschüsse über die Zielvereinbarungen abgesichert sind.
Was wir aber erwarten, sind bessere Möglichkeiten dieser Hochschule, in Lübeck, dem Sitz zahlreicher Unternehmen aus Medizin-affinen Branchen, zusätzliches Geld einzuwerben. Die finanzielle Verantwortung für die Existenz und den Betrieb der Hochschule wird ebenso wie für jede andere schleswig-holsteinische Hochschule beim Land verbleiben.
Die Hochschule scheidet nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes aus; wir bleiben beim Modell der Gruppenuniversität, in der die Mitbestimmungsrechte für Mittelbau, nichtwissenschaftliches Personal und Studierende in dem Rahmen gesichert sind, wie dies unter den Vorgaben der Verfassungsrechtsprechung möglich ist.
Und für die Universität Lübeck gilt, dass ihr eine zusätzliche Finanzierungsquelle ebenso wenig offensteht, wie für alle anderen: Studiengebühren wird es in Schleswig-Holstein auch künftig nicht geben.
Die innere Organisationsverfassung wird sich ändern: Neben den Senat und das Präsidium treten ein Stiftungsrat und ein Stiftungskuratorium. Das ist ein Experiment, und wir werden uns die Stellungnahmen der Hochschulgruppen und ihrer Interessenvertretungen in der Anhörung, die der Bildungsausschuss durchführen wird, genau ansehen.
Und es wird niemanden überraschen, dass auch die SPD-Fraktion sehr kritisch im Gesetzgebungsverfahren darauf achten wird, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im 3



Stiftungsrat Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte haben. Ebenso gilt es, in der Umsetzung des Modells der Stiftungsuniversität einen Stichtag zur Ermittlung der Personalkosten zu wählen, der nah am Inkrafttreten des Gesetzes liegt.
Wir werden zu gegebener Zeit die Erfahrungen der Stiftungsuniversität auswerten und überprüfen, ob irgendwo gesetzlich nachgesteuert werden muss. Heute ist nicht Skepsis angesagt, sondern Freude darüber, dass dieser für Schleswig-Holstein neue Weg in großer Einmütigkeit gegangen werden kann. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Bildungsausschuss.