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27.03.14
13:21 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Frau von Kalben hätte wenigstens bis zur Seite 2 des „Fledermausurteils“ lesen können

Verkehrspolitik
Nr. 183/14 vom 27. März 2014
Hans-Jörn Arp: Frau von Kalben hätte wenigstens bis zur Seite 2 des „Fledermausurteils“ lesen können
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat der Grünen Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben angesichts ihrer Behauptung, die Vorgängerregierung habe die Planung der A20 „maximal versemmelt“ die Lektüre der Seite 2 des „Fledermausurteils“ (BVerwG 9 A 14.12) empfohlen:
„Bevor die liebe Kollegin von Kalben ihre pauschalen A20-feindlichen Parolen ausstößt, hätte sie zumindest bis zur Seite 2 des 74 Seiten starken Urteils lesen können“, so Arp.
Bereits auf Seite 2 stellen die Richter fest, dass das Urteil sich auf den Planfeststellungsbeschluss in der Fassung des Planänderungsbescheides vom 16. Oktober 2013 und die in der mündlichen Verhandlung vom 22./23. Oktober 2013 erklärten Ergänzungen bezieht.
„Zu diesem Zeitpunkt trugen SPD, Grüne und SSW seit anderthalb Jahren die Verantwortung. Wenn ein Verkehrsministerium bei so einem wichtigen Verfahren eine Woche vor der Verhandlung Planänderungen nachreicht und diese im mündlichen Verfahren noch ergänzt, dann ist das schlicht und einfach schlampig und eine Provokation für die Richter“, so Arp.



Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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