Jürgen Weber, Ines Strehlau, Lars Harms: Landesbeauftragte/r für politische Bildung: Unabhängigkeit garantiert
Petra Bräutigam Claudia Jacob Peer Dittrich
26. März 2014
Jürgen Weber, Ines Strehlau, Lars Harms:
Landesbeauftragte/r für politische Bildung: Unabhängigkeit garantiert
Die Koalitionsfraktionen bringen einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem sie dem Leiter/Leiterin der Landeszentrale für politische Bildung den Status eines Landesbeauftragten geben, der – wie Bürgerbeauftragte oder Flüchtlingsbeauftragter – beim Landtag angesiedelt ist. Dazu erklären die Abgeordneten Jürgen Weber (SPD), Ines Strehlau (Bündnis 90/Die Grünen) und Lars Harms (SSW):
Wir wollen die bisherige Funktion der Leiterin/des Leiters der Landeszentrale durch das Amt eines/einer Landesbeauftragten für politische Bildung, das beim Landtag angesiedelt ist, ersetzen. Dieser Status garantiert optimale Bedingungen für unabhängige und selbstständige Ausübung der Tätigkeit. Die bisherige Zuordnung der Landeszentrale für politische Bildung an die Landtagsverwaltung hat sich in der Praxis nicht hinreichend bewährt. Der Landtag hat mit den anderen Beauftragten sehr gute Erfahrungen gemacht; diese nehmen ihre Aufgaben weisungsunabhängig wahr. Das Modell bietet sich also auch für die Leitung der Landeszentrale für politische Bildung an. Da die Leitungsstelle ohnehin neu besetzt wird, ist jetzt eine gute Gelegenheit, die Form zu ändern.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass der Landtag den Landesbeauftragten mit einfacher Mehrheit für eine sechsjährige Amtszeit wählt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf Vorschlag der / des Landesbeauftragten ernannt, an deren oder dessen Weisungen sie ausschließlich gebunden sind.
1 Petra Bräutigam Claudia Jacob Peer Dittrich
Um sicherzustellen, dass der/die Landesbeauftragte überparteilich tätig ist, wird ein Kuratorium eingerichtet. Dieses setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der im Landtag vertretenen Fraktionen sowie von diesen zu benennenden sachverständigen Persönlichkeiten und Verbände-VertreterInnen. Die Arbeitsschwerpunkte legen Landesbeauftragte/r und Kuratorium einvernehmlich fest. Einmal pro Legislaturperiode berichtet der/die Landesbeauftragte über die Situation der politischen Bildung in Schleswig-Holstein sowie über ihre/seine Tätigkeit.
Wir sind überzeugt, dass mit der neuen Rechtsform die Aufgaben der Landeszentrale, die politische Bildung für die gesamte Bevölkerung des Landes auf überparteilicher Grundlage mit geeigneten Maßnahmen zu fördern und zu vertiefen und die freiheitlich- demokratische Ordnung zu festigen, die Landesregierung und den Landtag in Grundsatzangelegenheiten der politischen Bildung zu beraten und Veranstaltungen zu Themen der politischen Bildung durchzuführen, hervorragend erfüllt werden können.
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