Christopher Vogt: Kommunen sollen selbst über die Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger entscheiden können
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1PresseinformationNr. 142 / 2014 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Kiel, Freitag, 21. März 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Innen / StraßenausbaubeiträgeChristopher Vogt: Kommunen sollen selbst über die www.fdp-fraktion-sh.de Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger entscheiden können Zur Ausschussüberweisung des TOP 5 (Änderung des Kommunalab- gabengesetzes) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„FDP und CDU hatten in ihrer Regierungszeit das Kommunalabga- bengesetz und die Gemeindeordnung dahingehend geändert, dass den Kommunen die Freiheit gegeben wurde, selbst darüber zu ent- scheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder ob sie ihre Bürger davon entlasten wollen. Rot-Grün-Blau hat diese Wahlmög- lichkeit gekippt, den Kommunen wird damit seitdem wieder vom Land gesetzlich vorgeschrieben, den Anwohnern bei entsprechenden Maßnahmen eine Rechnung zu schicken, was für viele Bürgerinnen und Bürger eine hohe Belastung bedeutet. Angesichts von nicht sel- ten fünfstelligen Beträgen, die in den Bescheiden gefordert werden, ist es für viele unverständlich, dass sie zwar zur Kasse gebeten, aber nicht stärker bei der Umsetzung der Maßnahme beteiligt werden müssen.Nicht nur für Familien ist die vorgeschriebene Kostenbeteiligung prob- lematisch, gerade im ländlichen Raum gibt es viele Höfe, die oftmals von Senioren gehalten werden. Die haben in der Regel eine große Grundstücksgröße zur Straße hin und dann wird es richtig teuer. Da ist es dann deutlich sinnvoller, wenn da die Frage der Kostenbeteili- gung vor Ort entschieden werden kann. Es wäre insofern eine sehr soziale Maßnahme, eine geeignete Härtefallregelung zu schaffen. Die beste Härtefallregelung wäre aus unserer Sicht, die Entscheidung über eine Beteiligung vor Ort treffen zu lassen.Meine Fraktion hofft auf eine ernsthafte Ausschussberatung mit einer geeigneten Anhörung, an dessen Ende dann hoffentlich eine gesetz- liche Korrektur stehen wird, die im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und interessierten Gemeinden ist.“ Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de