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21.03.14
10:43 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 6: Die Kommunen zukunftssicher aufstellen!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 21. März 2014



TOP 6, Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs (Drucksache 18/1659 und 18/1714)



Beate Raudies:
Die Kommunen zukunftssicher aufstellen!

Endlich liegt er auf dem Tisch des Hauses – der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Eine Reform des FAG steht seit vielen Jahren auf der politischen Agenda, der Reformbedarf ist auch hier im Hause weitgehend anerkannt. Ich freue mich immer noch darüber, dass diese Landesregierung das Reformwerk angepackt hat! Jetzt liegt es in unserer Hand, die Reform zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen!
Zunächst einmal geht mein Dank an den Innenminister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich seit eineinhalb Jahren damit befasst haben, um uns heute diesen Gesetzentwurf vorzulegen. In diesen Dank möchte ich auch die kommunalen Landesverbände, den Landesrechnungshof und die Mitglieder des FAG-Beirats einbeziehen, die am ganzen bisherigen Verfahren ebenfalls beteiligt waren.
Über die Grundsätze des kommunalen Finanzausgleichs haben wir in diesem Haus bereits häufiger gesprochen. Es ist Aufgabe des Landes, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten für eine ausreichende und gerechte Verteilung der den Kommunen zustehenden Steuermittel zu sorgen und dabei die unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen. Gleichzeitig darf der Ausgleich nicht dazu führen, dass die Empfänger von Ausgleichsleistungen daraus dauerhaft Überschüsse erzielen. 2



Das bisherige System ist ungerecht und benachteiligt diejenigen, die viel für andere leisten und/oder hohe Soziallasten zu tragen haben. Die hohe Verschuldung vieler zentraler Orte, Kreise und der kreisfreien Städte ist kein Zeichen verantwortungsloser Haushaltswirtschaft, sondern einer fehlerhaften Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Das Ziel der Reform ist daher, das Geld den Aufgaben folgen zu lassen, die Soziallasten besser als bisher abzubilden und das Verfahren transparenter zu machen. Dies ist mit diesem Gesetzentwurf gelungen!
Lassen Sie mich jetzt auf einzelne Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Einer der Hauptkritikpunkte am Gesetzentwurf der Landesregierung ist, dass die neue Finanzverteilung die Landkreise benachteilige. Diesen Kritikpunkt werden wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sorgfältig prüfen. Dabei werden uns bis zur 2. Lesung sicherlich noch aktuellere Zahlen zur Verfügung stehen. Die jetzigen Berechnungen, die Gewinn- und Verlustbilanzen der einzelnen Kommunen sind eine Momentaufnahme und werden sich bis zur 2. Lesung auch noch einmal ändern, wenn nämlich die Zahlen der Mai- Steuerschätzung für Schleswig-Holstein vorliegen. Eine objektive Betrachtung der Kreisfinanzen wird auch dadurch erschwert, dass noch nicht für alle Kreise vollständige Jahresabschlüsse vorliegen. In der Vergangenheit haben die Jahresrechnungen der Kreise häufig eine verbesserte Finanzlage ausgewiesen.
Es wird also spannend werden, sich die aktualisierte Finanzplanung aller Kreise und kreisfreien Städte genau anzuschauen, denn auch die FAG-Masse ist von 1,141 Mrd. Euro in 2012 auf jetzt 1,411 Mrd. Euro in 2014, also um rund 300 Mio. Euro gestiegen.
Bei näherer Betrachtung zeigen sich im neuen System noch einige Unwuchten, um die wir uns im parlamentarischen Verfahren auch kümmern sollten. So haben die Gutachter des NIW nachgewiesen, dass die Städte und Gemeinden, die Aufgaben für das Umland erfüllen, für diese Funktion nicht ausreichende Mittel erhalten. Als Folge des Gutachtens sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung des Topfes für die übergemeindlichen Aufgaben auf 15,16 % der Schlüsselmasse vor. Von dieser Steigerung profitieren bisher allerdings nicht die ländlichen Zentralorte und die Stadtrandkerne 1. und 2. Ordnung. Hier stellen die Gutachter sogar einen Minderbedarf fest. Dieses auch für mich überraschende Ergebnis muss sicher noch weiter erörtert werden. 3



In der Gruppe der sogenannten abundanten, also der wohlhabenden Gemeinden gibt es ebenfalls Auffälligkeiten. Durch die Zusammenfassung der zusätzlichen Kreisumlage mit der FAG-Umlage steigt in den abundanten Städten und Gemeinden, deren Steuerkraft nur knapp über dem Grundbetrag liegt, die Belastung progressiv an. Zusätzlich trifft diese Gemeinden der höhere Ausgleich bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen und das damit verbundene Absinken des Grundbetrags. Hier sollten wir prüfen, ob innerhalb der Gruppe der abundanten Gemeinden noch Verschiebungen möglich sind.
Aber um es auch noch einmal deutlich zu sagen: Es ist eine Frage der interkommunalen Solidarität, dass nicht so leistungsstarke Kommunen an der Finanzkraft starker Kommunen teilhaben.
Ich möchte aber die Gelegenheit auch nutzen, um auf die Highlights des neuen FAG hinzuweisen. Zum ersten Mal werden im FAG die Soziallasten berücksichtigt, die Kreise und kreisfreie Städte zu tragen haben. Das war auch höchste Zeit! Denn bei genauerem Hinsehen müssen wir feststellen, dass die Kommunen, die große soziale Lasten tragen, bisher nicht auskömmlich ausgestattet waren. Maßgebend für die Berechnung des neuen Soziallastenausgleichs sind die Einwohnerzahl, die Einnahmen, also Steuer- oder Umlagekraft sowie die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften. Die Bezugsgröße „Personen in Bedarfsgemeinschaften“ ist ein guter Indikator für alle sozialen Leistungen, also für die Kosten der Unterkunft (SGB II), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und Sozialhilfe (SGB XII). Wichtig dabei ist: Der Indikator „Personen in Bedarfsgemeinschaften“ ist nicht beeinflussbar.
Im kreisangehörigen Bereich profitieren Städte und Gemeinden mit hohen Soziallasten vom Wegfall der so genannten KdU-Umlage. Über diese Umlage werden derzeit die Wohnortgemeinden an den Kosten der Unterkunft beteiligt. Aufgabenträger sind aber die Kreise – diese erhalten folglich höhere Schlüsselzuweisungen. So entlastet die Streichung der KdU-Umlage nicht nur den kreisangehörigen Bereich, sondern führt auch zum Wegfall von Bürokratieaufwand. Denn diese Umlage wird ja bisher zwischen Kreisen und Gemeinden abgerechnet – was für ein Aufwand, nur um innerhalb zweier Kommunalgruppen Geld zu verschieben! Künftig liegen Aufgabe und Finanzierung in einer Hand! 4



Der Gesetzentwurf sieht auch erstmalig eine regelmäßige Evaluation, also eine Überprüfung der Verteilungsschlüssel vor. Alle fünf Jahre werden künftig die kommunalen Finanzströme überprüft. Die erste Evaluation erfolgt bereits nach einem Jahr, also zum Finanzausgleichsjahr 2016. Das ist gut! So wird eine Anpassung möglich, wenn den Kommunen neue Aufgaben zuwachsen oder übertragen werden oder Kosten durch Dritte erstattet werden. So geschieht es etwa bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die inzwischen vollständig der Bund übernimmt. Oder auch bei den Betriebskosten für die Betreuung der Krippenkinder, in die das Land bis 2017 mit 80 Mio. Euro jährlich einsteigen wird.
Auf breite Unterstützung in meiner Fraktion stößt die Bereitstellung von 13,5 Mio. Euro, die das Land künftig den Kreisen und kreisfreien Städten zur Finanzierung der Schulsozialarbeit und des Hortmittagessens zur Verfügung stellt. Mit diesen zusätzlichen Landesmitteln können die Kommunen die Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein nun quantitativ und qualitativ sichern. Damit setzen wir einen wichtigen Akzent für bessere Bildungschancen!
Es gibt noch viel zu tun! Lassen Sie uns die Ärmel aufkrempeln und gemeinsam an die Arbeit gehen, um die Kommunen in unserem Land zukunftssicher aufzustellen!