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20.03.14
17:28 Uhr
SSW

Lars Harms: Neue Wege für die Jugendfeuerwehren schaffen

Presseinformation Kiel, den 20. März 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 9 Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die
Hilfeleistungen der Feuerwehren
Drs. 18/1665


„Neue Wege für die Jugendfeuerwehren schaffen“


Mit dem Vorliegenden Gesetzentwurf, meint die CDU-Fraktion die ultimative Lösung
des Nachwuchsproblems der Freiwilligen Feuerwehren im Land gefunden zu haben. An
dieser Stelle bezweifele ich doch stark, dass das Nachwuchsproblem einzig und allein
auf die Eintrittsaltersbegrenzung zurückzuführen ist. So ist es zu mindestens in der
Begründung dargestellt.


Die Altersbegrenzung für den Eintritt in eine Kinder- und Jugendwehr gestaltet sich im
bundesweiten Vergleich durchaus unterschiedlich. In Thüringen liegt das Mindestalter
zum Eintritt in eine Jugendfeuerwehr bei sechs Jahren. Das Saarland hat ein
Mindestalter von acht Jahren festgelegt. Einige Bundesländer haben schon langjährige 2
Erfragungen mit Kindern im Einschulalter, andere fangen gerade erst damit an.
Darüber hinaus gibt es Modelle, die es den Entscheidungsträgern vor Ort überlassen,
die Altersgrenze für die Aufnahme in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr festzulegen.
Die Varianten für eine Öffnung für ein Mehr an jungen Menschen in den Wehren ist
also groß. Bevor eine Neuausrichtung des Mindesteintrittsalters gesetzt werden kann,
muss natürlich noch einiges geklärt werden, wie etwa die Umsetzungsmöglichkeiten.
Auch muss geklärt werden, was die Strukturen derzeit hergeben.


Neben dem Aspekt des Mindestalters gibt es mit Sicherheit noch andere Punkte, die
einer Gesetzesänderung und Modernisierung bedürfen. Eine Frage stellt sich dann
unmittelbar: Warum man im Zuge einer Gesetzänderung nicht gleich mehrere Aspekte
mit rein nimmt, anstatt sich nur auf einen Teilaspekt zu konzentrieren? Warum also
diesen Ansatz nicht in einer umfassenden Reform des Brandschutzgesetzes mit
einbringen? Darüber sollten wir an dieser Stelle einmal gründlich nachdenken.


Was jedoch fest steht ist, dass die Freiwilligen Feuerwehren in unserem Land einem
erheblichen Nachwuchsmangel gegenüber stehen. In den kommenden Jahren wird
sich die Ausgangssituation zudem verändern und das nicht unbedingt zum Positiven.
So werden etwa in den nächsten zehn Jahren zwischen 30 und 40 Prozent der
Einsatzkräfte aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Am Status quo kann an dieser Stelle
also erst einmal nicht festgehalten werden. Eine andere Frage ist, wie oder ob man den
Status quo in Zukunft wieder erreichen kann. Wie kann die Zukunft der Freiwilligen
Feuerwehren also aussehen? Wo liegt das Ziel? Was ist realistisch?
Die zusätzlichen Mittel aus den Glücksspieleinnahmen für die Nachwuchsgewinnung
der Wehren, können vielleicht helfen, diese Fragen zu klären. 3
Des Weiteren könnte man einmal erörtern, wie die Resonanz aus der Kooperation mit
den örtlichen Schulen verläuft und wie sich diese in Zukunft gestalten soll. Ein Beispiel
aus dem Sportbereich zeigt wie es gehen kann. So hat der Landessportverband
zusammen mit der Landesregierung und anderen Partnern, Schulsport-
Arbeitsgemeinschaften errichtet, die zusätzlich zum schulischen Unterricht
stattfinden. Die Liste der teilnehmenden Schulen und Vereine ist lang. Was schon für
sich spricht. Es lohnt sich also, über neue Verbindungswege nachzudenken. Schließlich
setzt auch die Vereinsarbeit der Feuerwehr dem Bewegungsmangel der Kinder und
Jugendlichen etwas Entgegen.


Die Möglichkeiten sind also vielfältig. Näheres zur Altersbegrenzung sollte deshalb im
zuständigen Ausschuss beraten werden. Zudem würden wir vom SSW es sehr
begrüßen, wenn man dabei schon jetzt mögliche Kooperationen berücksichtigen
würde; um eine umfassende Lösung für eine moderne, vitale und offene Feuerwehr in
Schleswig-Holstein herbeizuführen.