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20.03.14
17:17 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 9: Mädchen und Jungen für die Arbeit der Feuerwehr begeistern

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. März 2014



TOP 9, Änderung des Brandschutzgesetzes (Drucksache 18/1665)



Beate Raudies:
Mädchen und Jungen für die Arbeit der Feuerwehr begeistern

Kennen Sie das Märchen vom Hasen und dem Igel und ihrem Rennen in Buxtehude? Der Hase und der Igel versuchen in einem Wettlauf zu klären, wer von ihnen der schnellste ist. Dabei überlisten der Igel und seine Frau den schnelleren Hasen. Immer, wenn der Hase am Ziel eintrifft, steht dort bereits ein Igel und begrüßt den Hasen mit den Worten „Ik bün all dor!“ An dieses Märchen musste ich denken, als ich den Gesetzentwurf der CDU auf den Tisch bekam. Und wie im Märchen kann ich Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, heute zurufen: „Wi sün all dor!“
Im Innenministerium laufen bereits seit längerem die Vorarbeiten für eine Reform des Landesbrandschutzgesetzes. In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunalen Landesverbänden hat es eine Umfrage bei den Kreisfeuerwehrverbänden gegeben, um aktuelle Änderungsbedarfe zu ermitteln. Dazu gehören auch Regelungen, die die Einrichtung von so genannten Kinderfeuerwehren ermöglichen.
Im Land gibt es in einzelnen Orten bereits Initiativen, um die Feuerwehr auch für Kinder unter 10 Jahren zu öffnen. Und weil diese Initiativen funktionieren und ausgebaut werden sollen, gibt es auch den Bedarf nach einer gesetzlichen Regelung – das will ich hier nicht in Abrede stellen. Schon aus versicherungstechnischen Gründen sollte es bald eine Regelung geben.
Und jetzt kommt die Opposition und rennt mit voller Wucht – nein, nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern durch eine Tür, die schon sperrangelweit offensteht. Und warum? Nur, um sich 2



bei der Feuerwehr Lieb Kind zu machen? Oder um mal wieder den Eindruck zu erwecken, die CDU sei die einzige Partei, die sich um die Anliegen der Feuerwehr kümmert? Oder um mal als erste über die Ziellinie zu gehen? Dies Thema taugt wahrlich nicht zur parteipolitischen Profilierung – schade, dass Sie es trotzdem dazu nutzen!
Auch inhaltlich bin ich von Ihren Vorschlägen nicht voll überzeugt. Ich war vor knapp 14 Tagen auf der Kreisjugendfeuerwehrversammlung in Pinneberg. Und ich darf Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der CDU, dass Ihr Gesetzentwurf bei einigen der Betroffenen blankes Entsetzen hervorgerufen hat. Die Idee, die Feuerwehrverbände jetzt auch zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr zu verpflichten, stieß dort auf wenig Gegenliebe. Schon die Betreuung einer Jugendabteilung bedeutet zusätzliche ehrenamtliche Arbeit, der sich hunderte von Feuerwehrleuten in diesem Land aber trotzdem stellen, weil sie wissen, wie wichtig und unverzichtbar diese Nachwuchsarbeit ist. Dafür möchte ich an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich danke sagen.
Eine Pflicht zur Einrichtung einer Kinderabteilung könnte vor allem für die Wehren, die eine hohe Einsatzzahl aufweisen, zur Belastung werden. Deswegen sollte das Brandschutzgesetz im Bezug auf Kinderfeuerwehren so viel wie möglich erlauben, aber so wenig wie möglich festlegen.
Ich verstehe den Wunsch, Kinder frühzeitig für die Feuerwehr zu interessieren und an die Feuerwehr zu binden. Aber wenn künftig der Eintritt in die Kinderfeuerwehr bereits mit sechs Jahren erfolgen könnte, vergehen bis zum Eintritt in die aktive Truppe mindestens zehn Jahre – eine lange Zeit, in der es gilt, die Kinder und Jugendlichen anzuleiten, auszubilden und immer wieder zu motivieren. Keine leichte Aufgabe! Bereits heute scheiden viele Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren aus der Jugendfeuerwehr aus, weil sie andere Interessen haben. Aber den Versuch ist es auf jeden Fall wert!
Andere Angebote, wie Feuerwehr-AGs im Rahmen von Betreuungs- oder Ganztagsangeboten an Schulen oder Wahlpflichtkurse können ebenfalls einen Weg in die Feuerwehr eröffnen. Denn eins ist klar: Die Feuerwehr muss offensiv und kreativ um ihren Nachwuchs werben und dazu viele Möglichkeiten nutzen. Das Ziel ist es, Mädchen und Jungen, in Stadt und Land, mit und ohne Migrationshintergrund für die Arbeit der Feuerwehr zu begeistern. 3



Die Überweisung in der Innen- und Rechtsausschuss findet unsere Zustimmung. Mit dem weiteren Verfahren sollten wir dann allerdings warten, bis der angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.