Oliver Kumbartzky zu TOP 18 (Keine weiteren existenzgefährdenden Vorschriften für die Landwirtschaft): Habeck muss seinen überzogenen Filtererlass unverzüglich einstampfen
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 137 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 20. März 2014Agrar / Filtererlass www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky: Habeck muss seinen überzogenen Filtererlass unverzüglich einstampfen In seiner Rede zu TOP 18 (Keine weiteren existenzgefährdenden Vorschriften für die Landwirtschaft) erklärt der agrarpolitische Spre- cher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:„Immer und immer wieder wird von der Landesregierung gebetsmüh- lenartig wiederholt, dass sie Politik im Dialog mit den Betroffenen ma- chen will. Auch Umweltminister Dr. Robert Habeck hat den gewollten Dialog schon auf seinem ersten Landesbauerntag 2012 als zentralen Punkt in seiner damaligen Rede hervorgehoben.Damals hatten alle noch die Hoffnung, dass es sich dabei nicht nur um eine Worthülse handelt, sondern dass der Minister dies wirklich ernst meint. Doch spätestens nach dem ersten Entwurf des Knicker- lasses war jedem klar, dass mit Dialog zwar gemeint war, dass man mit den Betroffenen redet, aber dass die eigentliche Entscheidung schon längst getroffen wurde.Knickerlass, Dauergrünlanderhaltungsgesetz und jetzt der Filtererlass für große Tierhaltungsbetriebe zeugen nicht von einer Dialogbereit- schaft der Landesregierung, sondern sind vielmehr ein Ausdruck tie- fen Misstrauens gegenüber der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Statt auf gemeinsame Lösungen hinzuarbeiten, die gegenseitiges Vertrauen schaffen würden, hört man vom Umweltminister immer wieder, die Landwirte hätten ausreichend Zeit gehabt, die Situation selbst zu ändern. Jetzt, so Habeck, helfe nur noch das Ordnungs- recht. Sie, Herr Dr. Habeck, wollen Ihre ideologisch geprägte Land- wirtschaftspolitik – wenn es sein muss – auch per Zwang einführen.Mit dem jetzt in der Verbandsanhörung befindlichen Filtererlass schießt der Umweltminister vollkommen über das Ziel hinaus. Und anscheinend will er seine grünen Kollegen aus Nordrhein-Westfalen Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 und Niedersachsen, die bisher als einzige Landesminister einen sol- chen Erlass herausgegeben haben, noch einmal übertrumpfen und schlägt deshalb die härtesten Einschränkungen in ganz Deutschland vor.Die neuen Vorschriften sollen nicht nur für Neubauten gelten, son- dern auch für Bestandsanlagen. Dabei ist dem Minister vollkommen egal, ob die Ställe eine zentrale Belüftung besitzen, wo der Einbau vielleicht noch möglich wäre, oder eine dezentrale Entlüftung, wo es bei manchen Gebäuden schon aus statischen Gründen überhaupt nur mit großem finanziellen Aufwand möglich sein würde, die Abluft- rohre zu verbinden.Viele Landwirte haben in den vergangenen Jahren neue Ställe mit dezentraler Entlüftung gebaut. Jetzt stehen sie vor der nächsten gro- ßen Investition. Und wir reden hier von mittelständischen Betrieben, die durch den Erlass in Existenznöte gebracht werden.Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo es viel größere und vor allem viel mehr Tierhaltungsbetriebe als bei uns gibt, sind in ihren Er- lassen viel zurückhaltender. Doch die Wettbewerbsverzerrung scheint von Minister Habeck gewollt zu sein.In Nordrhein-Westfallen sind von dem Erlass nur Stallgebäude mit zentraler Lüftung betroffen. In Niedersachsen soll sogar bis Mai 2015 erst einmal überprüft werden, ob die Stallgebäude Geruchsimmissi- onswerte und die Immissionswerte der TA Luft einhalten und ob ein Ausschluss einer Schädigung empfindlicher Ökosysteme durch Am- moniak- oder Stickstoffdeposition gegeben ist. Erst dann wird über Konsequenzen gesprochen.In anderen Bundesländern, mit einer viel höheren Viehdichte, geht man also mit Bedacht vor und in Schleswig-Holstein wird direkt das Ordnungsrecht ausgepackt. Warum haben Sie nicht so ein Vorgehen wie in Niedersachsen vorgeschlagen, Herr Minister?Vor allem, weil gerade von den Grünen immer wieder alternative Hal- tungsformen eingefordert werden, stelle ich mir schon die Frage, wie Sie auf der einen Seite den Auslauf der Tiere gewährleisten und auf der andere Seite eine zentrale Abluftwäsche durch einen chemischen Abluftwäscher durchführen wollen.Weiter stelle ich mir die Frage, warum gerade ein grüner Umweltmi- nister nur den Einsatz von chemischen Abluftwäschern erlauben will. Dabei gibt es auf dem Markt auch durchaus Biofilter.Es gibt eine Reihe von Fragen, die noch geklärt werden müssen. Wir fordern daher den Umweltminister auf, seinen für die Landwirtschaft schädlichen und sogar existenzgefährdenden Erlass wieder zurück zu nehmen und sich mit den Landwirten an einen Tisch zu setzen. Versuchen Sie zumindest dieses Mal eine praktikable Lösung zu fin- den, bevor der Erlass in Kraft tritt und machen Sie nicht erneut den Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Fehler wie beim Knickerlass, wo man sich bis heute nicht über die Umsetzung einig ist.Wir wollen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungs- tragenden Fraktionen, mit unserem Antrag eine Brücke bauen. Er- greifen Sie die Chance, den Erlass zu stoppen. Es ist noch nicht zu spät.Gerne können wir uns im zuständigen Ausschuss weiter über das Thema unterhalten. Vielleicht findet sich eine von allen getragene Lö- sung, die wir dann formulieren und an den Minister senden können. Wir könnten eine bundeseinheitliche Regelung anstoßen oder freiwil- lige Maßnahmen anregen.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de