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20.03.14
10:47 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Wahlfreiheit und Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendlichen

Presseinformation Kiel, den 20.03.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien Drs. 18/1648

„Das letzte was wir jetzt brauchen, sind weitere Strukturdebatten“

Um ehrlich zu sein hat mich der vorliegende Gesetzentwurf der FDP doch recht stark
verwundert. Nicht so sehr inhaltlich, sondern vielmehr mit Blick auf das Timing. Nur zur
Erinnerung: Wir haben gerade die Ergebnisse des bisher umfassendsten Bildungsdialogs, den
Schleswig-Holstein je gesehen hat, in ein neues Schulgesetz einfließen lassen. Und trotz der
langjährigen und mitunter sehr zähen Kämpfe, ging es im Rahmen dieses Dialogs durchaus
auch um Strukturen. Die FDP hat zu jedem Zeitpunkt Gelegenheit gehabt, sich in diese
Diskussion einzubringen. Statt aber im Verlauf zu versuchen, mit Argumenten zu überzeugen
hat man sich lieber darauf beschränkt, das Verfahren zu torpedieren. Ausgerechnet heute, wo
diese Diskussionen längst geführt und im Dialog mit den Betroffenen neue Antworten auf viele
wichtige Fragen gefunden wurden, will man also eine Strukturdebatte vom Zaun brechen. Ich
muss wirklich sagen: So ein Verhalten ist für mich unverständlich. 2
Eins wollen wir hier bestimmt nicht vergessen: Immer und immer wieder haben FDP wie auch
CDU den gesamten Bildungsdialog zur Farce erklärt. In vielen Pressemittelungen und
Redebeiträgen wurde kein gutes Haar an dieser Form der unmittelbaren Beteiligung der
Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Verbände und Gewerkschaften gelassen. Wenn Sie mich fragen,
dann hätte Schwarz-Gelb diese Energie viel besser in eine konstruktive Mitarbeit investieren
können. Ja, aus Sicht der Betroffenen sogar müssen. Denn sie haben es schon lange gründlich
satt, dass zum Beispiel ständig über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde, wie viele Schuljahre
man für ein Abitur an Gymnasien oder an Gemeinschaftsschulen braucht. Sie wünschen sich
Verlässlichkeit und ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Und genau dieser Wunsch wird
nun mit dem neuen Schulgesetz erfüllt.


Wie Sie wissen, setzt diese Koalition auf ein zeitgemäßes Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasien
und Gemeinschaftsschulen. Unsere Schülerinnen und Schüler können das Abitur an Gymnasien
im Regelfall nach 12 und an Gemeinschaftsschulen grundsätzlich nach 13 Jahren erlangen.
Bestehende G9 wie auch Y-Gymnasien bleiben erhalten. Damit modernisieren wir unser
Schulsystem, ohne dabei gleichzeitig bewährte Strukturen zu zerschlagen. Statt also, wie von
der FDP offensichtlich unterstellt, Wahlfreiheit einzuschränken und einseitig
Gemeinschaftsschulen zu stärken, fördern wir Chancengleichheit und sorgen für
Bildungsgerechtigkeit. Und nicht erst seit dem Bildungsdialog ist völlig klar, dass dies im Sinne
sehr vieler Betroffener ist.


Ich habe es in vergangenen Debatten erwähnt und will es auch hier gerne noch einmal
wiederholen: Wir haben den Anspruch, jeder Schülerin und jedem Schüler unabhängig vom
finanziellen und sozialen Status der Eltern den bestmöglichen Abschluss zu ermöglichen. Mit
Blick auf zukünftige Entwicklungen ist doch völlig klar, dass wir mehr junge Menschen zu
möglichst hochwertigen Abschlüssen führen müssen. Die Weichen hierfür haben wir gerade
gestellt. Gestärkte Gemeinschaftsschulen werden in Zukunft neben starken Gymnasien dafür
sorgen, dass mehr junge Leute einen solchen, höheren Abschluss schaffen. Und gerade die 3
Einrichtung neuer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ist es, die zur echten Wahlfreiheit für
Eltern und Kinder im Land beiträgt. Sie können frei entscheiden, ob das Abitur in 8 oder in 9
Jahren erreicht werden soll. Auch dies entspricht genau dem Elternwillen, den wir laut CDU
und FDP so häufig missachten.


Ich denke, eins dürfte anhand dieser Beispiele deutlich werden: Auch wenn Rot-Grün-Blau
natürlich nicht ohne eigene Vorstellung in den Bildungsdialog gegangen ist, wurden sehr wohl
Anregungen und Wünsche der Betroffenen aufgenommen. Dass aber auch in diesem
Verfahren nicht alle bestehenden Probleme auf einen Schlag gelöst werden konnten, versteht
sich hoffentlich von selbst. Am Ende aber steht in jedem Fall ein Gesetzentwurf, der die
Schulbildung in Schleswig-Holstein neu definiert. Und dem SSW war und ist dabei immer
besonders wichtig, dass es sich hierbei eben gerade nicht um ein weiteres ideologisches
Konstrukt handelt. Nein, dieses Schulgesetz ist schlicht und einfach Ausdruck einer
konsequenten Orientierung an der Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendlichen. Und
darauf sind wir stolz.


Ich habe es schon kurz angesprochen: Die Menschen im Land, die Lehrerinnen und Lehrer,
Schülervertreter oder die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern haben Diskussionen über
Schulstrukturen satt. Auf dem Weg zu unserem neuen Schulgesetz haben sie sich mehrheitlich
mitgenommen gefühlt. Sie wünschen sich Ruhe und hoffen - mit Blick auf die Zukunft ihrer
Schulen - auf den lang ersehnten Frieden. Und auch sie wollen dieses Gesetz jetzt mit Leben
erfüllen und endlich an den Inhalten arbeiten. Anstatt also alte Wunden aufzureißen und
Schlachten für die Galerie zu schlagen, sind wir gemeinsam gefragt, wenn es um die Stärkung
des gemeinsamen Lernens, um wirklich inklusiven Unterricht oder um den Ausbau und die
Gestaltung von Ganztagsangeboten geht.


Kein Zweifel: Im Schulbereich warten auch weiterhin große Aufgaben auf uns. Umso besser ist
es, dass wir uns hierbei in einem verlässlichen strukturellen Rahmen bewegen. Davon, dass die 4
FDP diese Verlässlichkeit offenbar bereitwillig aufs Spiel setzt, mag man halten was man will.
Wir stehen in jedem Fall zum Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
und stellen damit echte Wahlfreiheit sicher. Dies sind wir vor allem den Schülerinnen und
Schülern im Land schuldig. Und dabei wird es selbstverständlich bleiben.