Dr. Ekkehard Klug zu TOP 27 (Streikrecht für Beamte): Der Beamtenstatus bringt Rechte, aber auch Pflichten mit sich
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 131 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 19. März 2014Beamte / Streikrecht www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Der Beamtenstatus bringt Rechte, aber auch Pflichten mit sich In seiner Rede zu TOP 27 (Streikrecht für Beamte) erklärt der Abge- ordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Wer für sich die Vorzüge des Beamtenstatus in Anspruch nehmen will, der muss andererseits auch die damit verbundenen Pflichten ak- zeptieren. Und dazu gehört insbesondere auch das Streikverbot.Dies ist die Auffassung der FDP. Wir begrüßen daher auch die Ende Februar getroffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge das beamtenrechtliche Streikverbot weiterhin in Deutsch- land Geltung beanspruchen kann.Nach dem Urteil hat die GEW, deren Mitglied die Klägerin ist, ange- kündigt, die Sache vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Dies ist nur das gute Recht der Klägerin, sondern es ist meines Er- achtens auch sinnvoll, in der zugrunde liegenden Streitfrage eine Klä- rung durch die Verfassungsrichter in Karlsruhe herbeizuführen.Dies schließt auch die Frage ein, wie der Widerspruch zwischen den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zum deutschen Beamtenstatus einerseits und der Auffassung des Europäischen Ge- richtshofs für Menschenrechte, ein Streikverbot sei nur in einem en- ger definierten hoheitlichen Bereich zulässig, aufgelöst werden kann.Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben diese Frage in ih- rem Urteil vom 27. Februar dem Bundesgesetzgeber zur Klärung aufgegeben.Den Antrag der Fraktion der Piraten lehnen wir ab. Insbesondere Zif- fer 2 dieses Antrags ist nach unserer Einschätzung offenkundigDr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 rechtswidrig, und zwar gerade auch nach dem Urteil, das Ende Feb- ruar vom Bundesverwaltungsgericht gefällt worden ist.Sollte der von den Leipziger Richtern geforderte Klärungsprozess – durch das Karlsruher Bundesverfassungsgericht oder durch den Bundesgesetzgeber – dazu führen, dass Teile der heute im öffentli- chen Dienst tätigen Beamtenschaft ein Streikrecht erhielten, so hätte dies meines Erachtens zwangsläufig weitere Konsequenzen. Denn, wie ich eingangs bereits betont habe: Es kann nicht sein, dass man alle Vorzüge des Beamtenstatus für sich beansprucht, aber nicht auch gleichermaßen die damit verbundenen Pflichten übernimmt.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de