Landesbeauftragter zur Schulbegleitung: Landesregierung und Kreise in der Pflicht
24/2014 Kiel, 25. Februar 2014Landesbeauftragter zur Schulbegleitung: Landesregierung und Kreise in der PflichtKiel (SHL) – Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase sieht große Probleme bei der Zuständigkeitsregelung im Bereich der Schule zur Gewährung von Schulbegleitungen. „Es muss eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Eingliederungshilfe und den Aufgaben der Schule geben“, sagte Ha- se heute in Kiel.Grund der erneuten Diskussion um das Thema der Schulbegleitungen ist ein Beschluss des Landessozialgerichts vom 17. Februar 2014 (L 9 SO 222/13 B ER). Das Gericht ver- weist in diesem Fall auf das neue schleswig-holsteinische Schulgesetz, das die Inklusion in den Schulen definiert. "Die Schulen sind nun selbst verantwortlich", so Hase.In der Dienststelle des Landesbeauftragten seien bereits in der Vergangenheit Fälle ge- meldet worden, in denen es erhebliche Probleme bei der Finanzierung von Schulbeglei- tungen gab. Kreise seien in einigen Fälle nicht bereit gewesen, die Kosten für die Schul- begleitungen im Unterricht zu übernehmen. „Es ist wichtig, dass die Landesregierung und die Kreise ein gemeinsames Konzept zur Finanzierung entwickeln“, fordete Hase. „Kos- tenpolitische Streitigkeiten dürfen nicht zu Lasten der Kinder mit Behinderung führen“.Die Aufgaben außerhalb des „Kernbereichs der pädagogischen Arbeit“ fielen auch künftig in den Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe. „Dieser Verantwortung müssen sich die Kreise bewusst sein. Es darf jetzt nicht zu pauschalen Kürzungen kommen, die zu einem Qualitätsverlust führen“, mahnt der Landesbeauftragte. „Das von der Bildungsmi- nisterin für Frühjahr 2014 angekündigte Inklusionskonzept wird auf die Thematik der Schulbegleitungen reagieren müssen“. Der Landesbeauftragte sei ich jedoch sicher, dass es bereits Gespräche zwischen den verschiedenen Akteuren gebe. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de