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20.02.14
17:56 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Solange die AKWs laufen, müssen sie auch eine Kernbrennstoffsteuer zahlen

Presseinformation Kiel, den 20.02. 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 28 Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer Drs. 18/1547

„Solange die AKWs laufen, solange sie Kernbrennstoff benötigen, solange sie Atommüll
produzieren, solange müssen sie auch eine Kernbrennstoffsteuer zahlen.“


Mit dem Beschluss von schwarz-gelb die Laufzeit für Atomkraftwerke zu verlängern, wurde
seinerzeit auch die Kernbrennstoffsteuer ausgehandelt. Nach dem Motto: Geb ich Dir – gibst Du
mir. Mit der Laufzeitverlängerung wurde quasi ein Scheck in dreistelliger Milliardenhöhe an die
Energiekonzerne ausgestellt. Im Gegenzug bekommt der Bund Steuereinnahmen für jedes
Brennelement, das im AKW gebraucht wird. Nach Schätzungen betragen die Steuereinnahmen
seit 2011 rund 3,5 Milliarden Euro. Unterm Strich immer noch ein sattes Geschäft für die
Energiekonzerne.
Gedacht ist, die Steuereinnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer vor allem für die Sanierung des
Atomlagers Asse zu nutzen. Angesichts der Tatsache, dass die Asse völlig marode und
einsturzgefährdet ist, eine logische Konsequenz. Denn die geschätzten Kosten für die Sanierung
belaufen sich auf vier bis sechs Milliarden Euro, am Ende wird es wahrscheinlich wesentlich
mehr. 2



Nun gibt es mittlerweile wieder den Beschluss, die Laufzeitverlängerung aufzuheben und das
bedeutet, dass das letzte deutsche AKW 2022 vom Netz geht. Die Kernbrennstoffsteuer ist
jedoch befristet bis 2016. So war das Gesetz von Anfang an angelegt. Das passt nicht zusammen.
Für uns als SSW muss die Brennelementesteuer ganz klar an die Laufzeit gekoppelt sein.


Die Kernbrennstoffsteuer ist eine Verbrauchssteuer – auch wenn dies von den Energiekonzernen
angezweifelt wird. Solange die Atomkraftwerke betrieben werden und Kernbrennstoff zur
Erzeugung von elektrischem stromverwendet wird, muss auch eine Steuer dafür erhoben
werden.
Derzeit werden auch auf andere Energieträger Steuern erhoben. Daher ist es nicht
nachvollziehbar, dass die Kernbrennstoffsteuer nur bis 2016 befristet ist. Es denkt doch auch
keiner wirklich darüber nach, die Energiesteuer abzuschaffen. Deshalb muss mit gleichem Maß
gemessen werden.
Die Steuer auf Energieträgern hat nicht nur einen Einnahmeeffekt für den Staat, vielmehr sollte
sie als Steuerungsinstrument gesehen werden. Als Steuerungsinstrument dahingehend, um
deutlich zu machen, dass die fossilen Energieträger endlich sind und vor allem, dass sie schädlich
sind für Klima und Umwelt. Bei Kernbrennstoffen kommt noch hinzu, dass die Endlagerfrage
längst nicht geklärt ist. Gerade dies wird uns noch teuer kosten. Und es kann nicht sein, dass dies
den Bürgern aufgedrückt wird. Hier gilt für uns das Verursacherprinzip. Wer den Dreck
produziert, muss auch dafür sorgen, dass er entsorgt, beziehungsweise sicher eingelagert wird.
Solange die AKWs laufen, solange sie Kernbrennstoff benötigen, solange sie Atommüll
produzieren, solange müssen sie auch eine Kernbrennstoffsteuer zahlen. Alles andere wäre
unredlich und nicht nachvollziehbar.