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19.02.14
18:02 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 10: 4500 Eltern in Schleswig-Holstein soll das Elterngeld gestrichen werden.

Familienpolitik
Nr. 088/14 vom 19. Februar 2014
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 10: 4500 Eltern in Schleswig-Holstein soll das Elterngeld gestrichen werden.
Sperrfrist Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Ein weiterer Antrag zum bzw. gegen das Betreuungsgeld des Bundes. Ich gebe zu, ich habe fast schon drauf gewartet. Die Kollegen von der FDP wollen mit diesem Antrag durch die Länderhoheit beim Betreuungsgeld die Wahlfreiheit sichern und gleichzeitig die Tagesmütter und die wenigen Tagesväter fördern. Das steht zumindest in der Überschrift des Antrages.
Gleichzeitig heißt es jedoch im 2. Absatz des Antrages, dass Schleswig-Holsteinische Eltern kein Betreuungsgeld mehr erhalten sollen. Mit dem Bundesanteil für unser Land solle die Tagesbetreuung ausgebaut und kommunale Angebote zur Unterstützung der Eltern bei der Erziehung finanziert werden.
Schlicht gesagt: Sie wollen, dass die mittlerweile rund 4.500 Eltern – mit steigender Tendenz – künftig kein Elterngeld in Schleswig-Holstein mehr erhalten sollen. Das Betreuungsgeld des Bundes, für viele ein Schreckgespenst, ja der Inbegriff für eine altmodische Kindererziehung in Deutschland, wird torpediert – so wie gerade jetzt – wird diffamiert mit übelsten und verachtenden Vokabeln.
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Es war und es ist immer noch die Rede von der Bildungsfernhalteprämie - und auch fortwährend von der Herdprämie. Dabei geht es um 100,- Euro im Monat und ab August um 150,- Euro monatlich maximal für 22 Monate. Zugegeben, eine gewisse Skepsis war bei vielen vorhanden, vor allen Dingen, wie sich diese neue familienpolitische Leistung auswirken wird.
Aber nun, ein halbes Jahr nach der Einführung im August 2013, müssen wir nüchtern betrachtet zur Kenntnis nehmen, dass die betroffenen Eltern mit all diesen Bedenken der Warner und Kritiker cooler und pragmatischer umgehen, als sich diese das vorgestellt haben.
Die Realität ist doch Folgende: Die Eltern wissen es doch zu schätzen, dass sie die Wahlfreiheit besitzen, sich zwischen Beruf, Kindererziehung oder Beruf und Kindererziehung entscheiden können und wählen können. Echte Wahlfreiheit für die Eltern.
Städte und Gemeinden haben den Kraftakt bewältigt, den Rechtsanspruch auf die Betreuung von unter Dreijährigen Kinder bis zum Stichtag, dem 1. August 2013 umzusetzen. Dafür sollten wir uns an dieser Stelle bei ihnen einmal für diese enorme Leistimg bedanken.
Trotzdem gibt es immer noch Zweifler und Kritiker. Nun müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass in Schleswig-Holstein bislang keine Klagen bekannt sind, dass der Rechtsanspruch auf die U3 Betreuung nicht umgesetzt werden konnte. Wir können also davon ausgehen, dass der Rechtsanspruch flächendeckend seit dem 1. August erfüllt wird. Und das sogar bundesweit.
Aktuell besuchen durchschnittlich etwa 40% der unter Dreijährigen eine Kita oder sie werden von einer staatlich geförderten Tagesmutter betreut. Etwas mehr im städtischen Bereich als auf dem Lande. Es werden also deutlich mehr Kinder, an die 60 %, Zuhause oder ohne staatliche Zuschüsse betreut.
Anfang des Jahres wurde, hier bei uns - für rund 3.500 Kinder Betreuungsgeld gezahlt und für weitere 1.000 Kinder liegen bereits Anträge vor – mit steigender Tendenz, da diese Zahl ja noch hochwachsen wird. Diese Eltern haben kein Problem, das Elterngeld in Anspruch zu nehmen – sie stimmen ganz einfach mit den Füßen ab.
Wichtig zu wissen ist aber auch, dass aktuell für etwa jedes fünfte Kind in Schleswig-Holstein kein Antrag beim Landesamt für soziale Dienste gestellt wird. Und hier ist die Landesregierung gefordert, so schnell wie möglich,

Seite 2/3 Abhilfe zu schaffen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich intensiver und besser für das Betreuungsgeld zu engagieren.
Es muss aufhören mit den Diffamierungen wie Herdprämie und Bildungsfernhalteprämie – beides ist verächtlich und realitätsfern und somit grundfalsch. Wir wollen den Eltern kein bestimmtes Betreuungsmuster staatlich vorschreiben.
Wir trauen den Eltern zu, zu wissen, wie sie ihre ein- und zweijährigen Kinder betreuen wollen oder betreuen lassen wollen. Dazu brauchen sie mehr und bessere Informationen zur Betreuung in der Kita, bei der Tagespflege und bessere und mehr Informationen zum Beantragen des Betreuungsgeldes. Es kann und soll nicht sein, dass Eltern aus Unkenntnis heraus, auf die Beantragung des Betreuungsgeldes verzichten.
Dass das auch besser geht, zeigt die Praxis in Bayern, wo offensiv für diese familienpolitische Leistung geworben wird. Rund 99 % aller Familien stellen einen Antrag auf Elterngeld und diese Eltern erhalten sodann automatisch und rechtzeitig einen Antrag auf das Betreuungsgeld. Dieses Verfahren macht den Weg frei, für die echte Wahlfreiheit durch objektive Informationen.
Und genau so ein Verfahren brauchen wir auch hier in Schleswig-Holstein, damit sich junge Eltern gut informiert entscheiden können, wie und wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen.



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