Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
19.02.14
16:55 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Bürokratie abbauen

Presseinformation Kiel, den 19.02. 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 9 Bürokratie abbauen Drs. 18/1526

Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist seit seiner Einführung ein Dauerbrenner. Sie
war im Rahmen des Rentenentlastungsgesetzes eingeführt worden, um die Sozialkassen zu
füllen. Nachdem die Neuregelung den Sozialkassen im ersten Jahr faktisch 13 Monatszahlungen
bescherten, erholten diese sich merklich und damit wurden Rufe laut, dieses System auch gleich
wieder abzuschaffen. Die Betriebe zahlen nämlich einen hohen Preis für die Sanierung der
Sozialversicherung, indem sie zweimal jede Lohnabrechnung in die Hand nehmen müssen, um
zunächst die Sozialbeiträge vorab zu berechnen und dann noch einmal, um dessen tatsächliche
Höhe zu berechnen. Bei Betrieben mit hoher Personalfluktuation ist das gar nicht so einfach. Vor
allem kleine Betriebe, die keine eigenständige Buchführung haben, klagen über eine extreme
Belastung durch die Vorfälligkeit. Die Kritik vor allem der Handwerksverbände hat sich auch
daran entzündet, dass die Handwerker den Sozialkassen quasi einen Kredit gewähren. Sie selber
müssen zur Liquidität teure Zinsen bezahlen; und das in einer Situation, in der immer mehr
Kunden erst nach der ersten Mahnung ihre Rechnungen begleichen.
Die Bundesregierung hat 2006 auf die Kritik reagiert und ein entsprechendes Gesetz
verabschiedet, das die Pauschalierung der Beiträge erlaubt. Die Praxis hat inzwischen gezeigt, 2
dass die Arbeitgeber mit schwankenden Arbeitsentgelten von der Pauschalierung tatsächlich
Gebrauch machen. So zumindest sagt es die Landesregierung Baden-Württemberg.


Eine Rückkehr zum alten System ist zwar die oft geäußerte Forderung fast aller
Wirtschaftsverbände; tatsächlich wird es wohl kaum so weit kommen. Nicht einmal in den
Koalitionsvertrag der GroKo hat es die Forderung nach der Abschaffung der Vorfälligkeit
geschafft. Die Forderung nach der Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
ist wie ein Tätigkeitsnachweis für die eigenen Mitglieder. Mit dieser markigen Forderung
signalisieren die Vorstände, dass sie sich um die Belange ihrer Mitglieder kümmern. Tatsächlich
sind die Belastungen der Betriebe in den letzten Jahren gewachsen: Formulare und Statistiken
haben enorm zugenommen. Da sind die Vorfälligkeiten bei den Beiträgen zu Rente und
Krankenkassen nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.


Würde das System zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge aber tatsächlich wieder
umgestellt werden, hat das wahrscheinlich weitreichende Folgen. Es ist ja nicht so, dass man
nach fast zehn Jahren einfach wieder zu alten Routinen zurückkehren kann. Die Folgen gerade
für den Haushalt der Sozialversicherungskassen sind unkalkulierbar, schließlich fehlt dann
einmalig ein gewichtiger Beitrag. Das sollte man bedenken, bevor man unüberlegt die
Vorfälligkeit wieder abschafft. Ich warne vor einem vorschnellen Schuss aus der Hüfte.
Richtig ist, dass wir die Bürokratie reduzieren müssen, die viele Betriebe an den Rand der
Belastbarkeit führt. Das sollte allerdings im Rahmen einer Gesamtreform geschehen, damit nicht
ein neues Problem erwächst.