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19.02.14
16:07 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 6: Gleiche Regelungen für Wiederwahl von Beauftragten

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 19. Februar 2014



TOP 6, Änderung des Landesdatenschutzgesetzes (Drucksache 18/1558)



Peter Eichstädt:
Gleiche Regelungen für Wiederwahl von Beauftragten

Die Koalitionsfraktionen legen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vor. Einziger Änderungspunkt: Die Streichung von 2 Wörtern im § 35 Abs.1 Satz 2. Das hört sich zunächst einmal unspektakulär an. Es hat aber bereits im Vorfeld unserer heutigen Sitzung die Wogen, vor allen Dingen in der CDU-Fraktion, mächtig hochschlagen lassen.
Worum geht es: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat für verschiedene Bereiche Beauftragte gewählt. Für alle gibt es gesetzliche Regelungen, die ihre Aufgaben beschreiben, aber auch die Modalitäten ihrer Wahl. Die Gesetze für die Bürgerbeauftragten wie die Beauftragten für Menschen mit Behinderung, oder die Beauftragten für Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen enthalten den schlichten Satz „die Wiederwahl ist zulässig“. Nur beim Datenschutzbeauftragten lautet eben der § 35 Abs. 1 Satz 2: „Die Wiederwahl ist nur einmal zulässig“. Diese Unterscheidung beseitigen wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Danach sind alle Beauftragten grundsätzlich erneut wählbar.
Vermutlich war es im Jahr 2000 die Absicht des Gesetzgebers, bei dem Datenschutzbeauftragten durch die Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeit seine Unabhängigkeit zu stärken. Diese Notwendigkeit hat sich in der Praxis der vergangenen Jahre jedoch nicht bestätigt, so dass keine Bedenken bestehen, alle Beauftragten in diesem Punkt gleich zu behandeln. 2



Im Vorfeld dieser Sitzung ist ja heftig diskutiert worden, ob diese Änderung möglicherweise eine vorweggenommene Personalentscheidung ist. Dieser Vermutung widerspreche ich. Bereits im Jahr 2009 waren meine Fraktion und soweit ich erinnere auch die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SSW bereit, das Gesetz in der vorliegenden Form zu ändern. Seinerzeit kam es aber nicht dazu. Dies war ein Zeitpunkt, zu dem noch niemand absehen konnte, welche Mehrheitsverhältnisse bei der nächsten Wahl der Datenschutzbeauftragten bestehen würden.
Der von Ihnen in der Öffentlichkeit geäußerte Verdacht, wir bastelten hier eine Regelung, die ausschließlich auf die Wiederwahl des jetzigen Amtsinhabers gerichtet ist, ist damit erwiesenermaßen falsch. Der Kollege Bernstein hat sich für seine Fraktion, in seiner etwas voreiligen Presseerklärung ja ausführlich und mit überraschender Schärfe mit dieser Frage auseinandergesetzt und diesen kleinen Gesetzentwurf als eine „Lex Weichert“ bezeichnet: „Zur Versorgung eines grünen Parteifreundes wird Datenschutz dauerhaft auf Facebook reduziert.“
Lieber Kollege Bernstein, bei allem Verständnis, oppositionell um Alleinstellungsmerkmale zu ringen, ich finde, das geht nun doch etwas weit. Und den vorliegenden Gesetzentwurf per se als Kungelei und dem Datenschutz schadend zu bezeichnen, ist kein Beleg für großen Erkenntnisreichtum.
Wenn Sie schreiben, dass nach zwei Amtszeiten für jeden erkennbar ein Wechsel überfällig sei, da in letzter Zeit das breite Spektrum des Datenschutzes zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung untergegangen sei, dann lesen Sie offensichtlich andere Zeitungen als ich. Es kann doch niemand bestreiten, dass unser Datenschutzbeauftragter weit über die Grenzen des wahren Nordens hinaus ein äußerst anerkannter Fachmann ist.
Sicher, er ist streitbar. Das würden Sie beklagen. Ich begrüße es, auch wenn ich nicht alles teile. Wir haben in den letzten Wochen doch wie noch nie erlebt, wie notwendig es ist, für Datenschutz und informelle Selbstbestimmung zu streiten.
Und wenn Sie dem Datenschutzbeauftragten unterstellen, er habe dafür gesorgt, dass Datenschutz dauerhaft auf Facebook reduziert wird, dann haben Sie zum einen nicht begriffen, was bei Facebook los ist, zum anderen haben Sie aber auch nichts vom Inhalt des Landesdatenschutzgesetzes verstanden. Ebenso wenig wie Sie vermutlich wissen, was im unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz erledigt wird. 3



Egal, wer zukünftig an der Spitze dieses Landeszentrums steht: Wir haben mit den 25 hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sehr engagiertes und fähiges Team, das sich mit allen Fragen des Datenschutzes, soweit sie unser Land betreffen, befasst. Es hat sich zu einem hörbaren Mahner für mehr Schutz persönlicher Daten entwickelt und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es wirklich nicht verdient, dass man sie in dieser Weise diskreditiert, geschweige denn sie auf das Thema Facebook reduziert.
Vielleicht ist es für uns alle eine gute Gelegenheit im Ausschuss, uns damit zu beschäftigen, was denn das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz alles leistet und wie wichtig seine Arbeit ist. Ich glaube, hier ist bei einigen erheblicher Nachholbedarf. Unabhängig von der jetzigen Gesetzesänderung wird weiterhin nach Qualifikation und Eignung entschieden, wer nach der jetzt auslaufenden Periode des Amtsinhabers das Amt weiterführen soll.