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19.02.14
15:45 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 15 (Bundesratsinitiative zur Wortlautbereinigung im Strafgesetzbuch): Diese Bundesratsinitiative ist mindestens überflüssig

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 065 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 19. Februar 2014

Justiz / Wortlautbereinigung im Strafgesetzbuch



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Diese Bundesratsinitiative ist mindestens überflüssig In seiner Rede zu TOP 15 (Bundesratsinitiative zur Wortlautbereini- gung im Strafgesetzbuch) erklärt der Vorsitzende und justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Die regierungstragenden Fraktionen haben mit ihrem Antrag überra- schend Justizministerin Spoorendonk nunmehr die Möglichkeit gege- ben, über ihre Bundesratsinitiative zur Wortlautbereinigung der Para- graphen 211 und 212 StGB im Plenum zu berichten. Vielleicht hätte es auch ein Berichtsantrag für den Innen- und Rechtsausschuss getan.
Doch was beinhaltet dieser Vorschlag eigentlich?
Es soll eine sprachliche Überarbeitung der Paragrafen 211 und 212 StGB geben. Dabei handelt es sich genauer gesagt um die beiden Be- griffe „Mörder“ und „Totschläger“, die nach den Plänen der Justizminis- terin Spoorendonk gestrichen werden sollen. Von ihren Fachkollegen ist dieser Vorschlag auf der Justizministerkonferenz im vergangenen Herbst lediglich einstimmig zur Kenntnis genommen worden.
In den Kieler Nachrichten vom 15. November 2013 sagte die Justizmi- nisterin zu dem bescheidenen Resultat ihres Vorstoßes:
‚Die Diskussion mit meinen Amtskollegen hat deutlich gemacht, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob eine reine Wortlaut- bereinigung von einer inhaltlichen Debatte zu trennen ist.’
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang zudem, dass die Justiz- ministerin Spoorendonk in puncto Bundesratsinitiativen offenbar mit zweierlei Maß misst. Noch im letzten Innen- und Rechtsausschuss am 12. Februar 2014 hat die Ministerin der CDU-Fraktion für eine Bundes- ratsinitiative zum Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 eine Absage erteilt – weil diese schlicht keine Erfolgsaussichten hätte. Es hieß, dass das Stimmungsbild eindeutig gewesen sei.
Dass ein ablehnendes Stimmungsbild die Ministerin jedoch grundsätz- lich nicht vor der Einbringung, zumindest nicht von eigenen Bundes- ratsinitiativen, abhält, deutete sie bereits im November 2013 an. Am 14. November 2013 sagte sie in der TAZ, dass sie in jedem Fall, auch wenn sie keine Mehrheit für ihren Vorschlag in der Fachkonferenz er- hält, eine Bundesratsinitiative starten will:
‚Auch wenn es keinen Spaß macht, mit fliegenden Fahnen unterzuge- hen. Aber es ist mir wichtig die Debatte neu zu eröffnen.’
Seit geraumer Zeit führen Fachleute einen intensiven Diskurs über eine Überarbeitung, eine Reform des Strafrechts. Insbesondere die Ausge- staltung der Paragraphen 211 und 212 StGB sind Gegenstand heftiger und bisweilen recht unsachlicher Auseinandersetzungen.
Bundesjustizminister Maas befasst sich seit Anfang Februar dieses Jahres mit dieser Thematik und hat angekündigt, dazu eine Experten- gruppe einzusetzen. Dabei sollen unter anderem auch die Mordmerk- male auf den Prüfstand. Dass jetzt auf Ansinnen des Bundesjustizmi- nisters Fachleute zusammen beraten, ob und wie Anpassungen erfor- derlich sind, begrüße ich. Eine inhaltliche Auseinandersetzung muss bei Anpassungen auch bei den Paragraphen 211 und 212 StGB in je- dem Fall erfolgen. Denn lediglich das Streichen bestimmter Reizwörter wird der Gesamtkritik und dem Reformbedarf des Strafrechts nicht ge- recht – es ist schlicht zu oberflächlich.
Es darf eben nicht nur das einzige Argument sein, dass die betreffende Formulierung aus der NS-Zeit stammt.
Die Ankündigungen des Bundesjustizministers Maas haben nun Jus- tizministerin Spoorendonk erneut auf den Plan gerufen.
Am 11. Februar hat die Ministerin ihre eigene Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat. Bezeichnenderweise einen Tag bevor sie im Ausschuss der CDU-Fraktion keinerlei Hoffnung für deren Bundesrats- initiative attestierte.
In der Medien-Information des Ministeriums für Justiz, Kultur und Euro- pa vom 11. Februar heißt es:
‚Es freut mich, dass unsere Argumente im Bund auf fruchtbaren Boden gefallen sind und der Bundesjustizminister nun ankündigt, sich für eine Reform der Paragrafen zu Mord und Totschlag einzusetzen.’’
Man muss sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob eine Initiative für eine reine Wortlautbereinigung sinnvoll ist, während Expertenrunden in Berlin zeitgleich inhaltliche und auch sprachliche Neuerungen für das Strafrecht insgesamt erörtern?
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Da es sich bei der Bundesratsinitiative weder um eine inhaltliche Aus- einandersetzung, noch um einen konstruktiven Beitrag der Justizminis- terin zur Reform des Strafrechts handelt, ist diese meines Erachtens völlig überflüssig.
Ich bin der Auffassung, dass Schleswig-Holstein sich mit dieser Bun- desratsinitiative blamiert, und das völlig zu Recht.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de