Wolfgang Kubicki zu TOP 4 (Altersgrenzen für Bürgermeister und Landräte): Alter darf kein Ausschlusskriterium für öffentliche Wahlämter sein
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 063 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 19. Februar 2014Innen / Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Alter darf kein Ausschlusskriterium für öffentliche Wahlämter sein In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetzentwurf zur Aufhebung der Alters- grenze für Bürgermeister und Landräte) erklärt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Ku- bicki:„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Höchstaltersgrenze bei den hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten aufheben und die Min- destaltersgrenze absenken. Wir erweitern damit den Kreis der mögli- chen Kandidaten und verhindern, dass wir engagierte gut geeignete Bewerber im Vorwege aufgrund ihres Alters von einer Kandidatur für ein solches Amt ‚ausschließen’. Das Alter ist keine Qualifikation und darf kein Ausschlusskriterium für öffentliche (Wahl-)Ämter sein.Die Altersgrenzen in der aktuell gültigen Fassung der Gemeindeord- nung haben ihren Ursprung im Beamtengesetz. Hiernach war früher ei- ne Ernennung eines Beamten auf Zeit an bestimmte Altersvorausset- zungen gebunden. Teilweise ist hier das Beamtengesetz inzwischen ‚fortschrittlicher’ und schreibt beispielsweise die Mindestaltersgrenze von 27 Jahren für (Wahl-)Beamte nicht mehr vor.Schleswig-Holstein hat zurzeit die restriktivsten Altersbeschränkungen für Bürgermeister und Landräte, diese wollen wir ändern. Andere Bun- desländer haben es vorgemacht und haben ihre Altergrenzen nach un- ten und oben erweitert, beziehungsweise abgebaut.Es ist nicht nur die demographische Entwicklung, die dafür spricht, älte- re Menschen für ein Bürgermeisteramt oder Amt als Landrat zuzulas- sen, es ist auch ein Gebot der Teilhabe des älteren Teils unserer Ge- sellschaft, aktiv gestaltend mitwirken zu können. Oder anders formu- liert: Auf die Erfahrung der älteren Menschen zu verzichten, können wir uns nicht leisten. Warum wir 63-Jährige, die vielleicht im bisherigen Be- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 rufsleben erfolgreich ein Unternehmen oder eine Abteilung geleitet ha- ben, die eventuell Erfahrungen in der Verwaltung haben, lediglich auf- grund des Lebensalters ausschließen, erschließt sich uns nicht. Gute Kandidaten mit nötigem Fachwissen braucht unser Land.Eine Altersgrenze ‚nach oben’ hat auch keine ‚Schutzfunktion’ für die Bewerber. Bei Wahlbeamten, anders als bei Beamten auf Lebenszeit, ist die Entscheidung im Alter noch für ein Bürgermeister- oder Land- ratsamt zu kandidieren, frei. Es ist die eigene Entscheidung und die ei- gene Einschätzung ausschlaggebend, ob man sich in der entsprechen- den Lebensphase dem Amt gewachsen fühlt. Diese Entscheidung soll- ten wir als Gesetzgeber nicht vorwegnehmen. Die bereits bestehenden Möglichkeiten vorzeitig aus dem Amt auszuscheiden, bleiben mit unse- rem Gesetzentwurf weiterhin bestehen.Die Mindestaltersgrenze wird mit unserem Vorschlag nicht vollständig aufgehoben, jedoch deutlich reduziert. Wir halten 21 Lebensjahre für angemessen. Mit diesem Alter hat man die nötige persönliche Reife und Erfahrung. Mit 21 hat man die Möglichkeit, zuvor eine akademi- sche Ausbildung abzuschließen und – dies ist der wichtigste Grund – man gilt nicht mehr als Heranwachsender.Dabei wird sicherlich das Alter einen Einfluss auf die Wahlentscheidung der Wähler haben. Sie werden das Alter des jeweiligen Kandidaten für sich selber bewerten und es als ein Kriterium für die Wahlentscheidung verwenden. Lassen wir doch – auch beim Alter – die Wähler entschei- den.Der ehemalige Bundeskanzler Konrad Adenauer war bei Amtsantritt 73 Jahre alt und trat erst mit 87 Jahren von seinem Amt als Bundeskanzler zurück. Als Bürgermeister von Kiel hätte er nicht gewählt werden kön- nen.Auch Ministerin Anke Spoorendonk, oder ich in einigen Jahren, könn- ten nicht Bürgermeister werden. Minister, Ministerpräsident, Bundes- kanzler oder Bundespräsident dagegen schon.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de