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19.02.14
11:18 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 1: Opposition soll die denkmalgeschützte Kirche im Dorf lassen!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 19. Februar 2014



TOP 1 Aktuelle Stunde zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes



Beate Raudies:
Opposition soll die denkmalgeschützte Kirche im Dorf lassen!

Eine Aktuelle Stunde zum Thema Denkmalschutz – darüber alleine ließe sich schon philosophieren… Aber die Opposition nimmt ja nun einen Einzelfall zum Anlass, um den Stab über den Denkmalschutz zu brechen und die „wirtschaftliche Belastung“ des Eigentümers zu thematisieren. Sicher, ein Denkmal zu besitzen, bedeutet eine enorme Verantwortung und ist gewiss auch mit höheren Kosten verbunden. Diese Belastung erkennt der Staat auch an und gewährt z.B. bei Investitionen die Möglichkeit von erhöhten steuerlichen Abschreibungen – sowohl für vermietete als auch für eigengenutzte Immobilien. Beim Googeln fand ich auf einer Internetseite sogar den Hinweis, die Denkmalschutz-Abschreibung sei eine der attraktivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wirtschaftliche Belange und Denkmalschutz sind also kein Gegensatz an sich!
Ich finde es bedenklich, wenn nun ein offenbar schwieriger Einzelfall von der Opposition benutzt wird, um den Denkmalschutz als solchen in Frage zu stellen. Zumal die angeblich so kritikwürdige Gesetzesnovelle noch gar nicht vorliegt. Die Unterschutzstellung erfolgt aufgrund des gültigen Denkmalschutzgesetzes. Dieses Gesetz stammt aus Zeiten der letzten CDU-FDP-Landesregierung. Es ist Anfang 2012 in Kraft getreten, und am Denkmalbegriff und am Eintragungsverfahren hat sich nichts geändert. 2



Viele andere Detailregelungen, etwa zu den Sichtachsen oder dem Vorrang der wirtschaftlichen Belange, wurden schon vor Inkrafttreten massiv kritisiert. In der Praxis zeigen sich erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung. Dies betrifft vor allem die Regelungen zum Umgebungsschutz und die Zusammenarbeit von unteren und oberen Denkmalschutzbehörden. Dazu kommt, dass die Novelle von 2012 die Vollzugsdefizite der Denkmalschutzbehörden nicht geändert hat.
Die von der Küstenkoalition geplante Novelle des Denkmalschutzgesetzes ist also keine Schikane, sondern dringend geboten, um die erheblichen Vollzugsdefizite zu beseitigen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Wir beseitigen den Murks, den Sie hinterlassen haben!
Nach meiner Kenntnis steht die geplante Unterschutzstellung mehrerer Gebäude in Neuenbrook in Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen. Ein denkmalrechtlicher Vorbehalt ist dort schon lange gültig. Die jetzigen Probleme entstehen vor allem dadurch, dass es im Bereich des Denkmalschutzes ein Vollzugsdefizit gibt. Seit Jahrzehnten sind die Eintragungen von Denkmalen in die Listen nicht mit dem notwendigen Nachdruck erfolgt. Es gibt keine flächendeckende Inventarisation, dadurch werden die Denkmalpfleger erst bei konkreten Planungen tätig. Das führt verständlicherweise zu Verunsicherung, Verärgerung und viel Frust – auf beiden Seiten.
Diese Schwierigkeiten wird es mit dem neuen Gesetz nicht mehr geben. Mit der Nacherfassung der einfachen Kulturdenkmale, die jetzt so vehement kritisiert wird, hat der Fall in Neuenbrook also gar nichts zu tun, denn sie hat noch gar nicht begonnen. Der in der Presse geäußerte Vorwurf des Kollegen Arp, ganz Schleswig- Holstein werde zum „Freilichtmuseum“, entbehrt jeder Grundlage.
Laut Zensus 2011 finden sich in Schleswig-Holstein rund 811.000 Gebäude mit Wohnraum. Selbst wenn die von Herrn Callsen genannten 16.000 einfachen Kulturdenkmale – wovon niemand ausgeht – als erhaltens- und schützenswert eingestuft würden, entspricht das einer Quote von weniger als 2%. Kommen die 3



gewerblich genutzten Gebäude noch dazu, wird die Quote noch geringer – ein Freilichtmuseum sieht anders aus!
Auch der Vorwurf, die Reform des Denkmalschutzgesetzes verhindere den Ausbau der Windenergienutzung und damit den Erfolg der Energiewende, ist nicht haltbar. Im Gegenteil: Im Referentenentwurf heißt es in § 14: „…Bei Vorhaben, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und deren vordringlicher Bedarf gesetzlich festgelegt sind, ist die Genehmigung zu erteilen.“ Damit definiert der Gesetzentwurf klar die Ziele Energiewende und Klimaschutz als öffentliche Belange, die bei der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu prüfen sind.
Und noch einmal der Hinweis: Das jetzige Genehmigungsverfahren basiert auf dem geltenden Recht!
Appell an Opposition: Denkmalgeschützte Kirche im Dorf lassen! Die Aktuelle Stunde kann und darf die parlamentarische Beratung des Regierungsentwurfes, den wir heute noch nicht kennen, nicht vorwegnehmen und vorweg entscheiden.