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19.02.14
10:34 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Kein Eigentümer kann sich bei dieser Novelle sicher sein, ob sein Haus denkmalwürdig ist

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 060 / 2014 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 19. Februar 2014 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Aktuelle Stunde / Denkmalschutz



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Kein Eigentümer kann sich bei dieser Novelle sicher sein, ob sein Haus denkmalwürdig ist Zur Aktuellen Stunde zum Thema „Denkmalschutz“ erklärt der Vor- sitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Es hat in den vergangenen Tagen und Wochen eine erhebliche Unru- he bei Hauseigentümern in Schleswig-Holstein gegeben, ob sie durch eine drohende Unterschutzstellung – und damit mit einer erheblichen Wertminderung – ihres Hauses zu rechnen haben. Dies haben wir zum Anlass genommen, diese Aktuelle Stunde zu beantragen.
Derzeit gibt es einen doppelten Denkmalbegriff: a. einfache Denkmale, die keinerlei Genehmigungsvorschriften unterliegen und b. besondere Denkmale, die ins Denkmalbuch eingetragen sind und bei denen bauli- che Maßnahmen einer Genehmigung bedürfen. Die Landesregierung plant nun, den Denkmalbegriff mit dem neuen Gesetz zu vereinheitli- chen. Das bedeutet: Die besonderen Denkmale bleiben Genehmi- gungspflichten unterlegen, die einfachen müssen neu eingestuft wer- den, ob sie weiterhin ‚Denkmale’ sind oder nicht. Werden sie als denk- malwürdig eingestuft, unterliegen auch sie mit dem Inkrafttreten des Gesetzes den besonderen Genehmigungspflichten – was natürlich Auswirkungen auf den Verkehrswert der Immobilie hat.
Somit ist festzuhalten: Es wird mit dem neuen Denkmalschutzgesetz zwar erst einmal insgesamt weniger Denkmale geben – weil einige ein- fache Denkmale wegfallen – aber mehr Denkmale, die Genehmigungs- pflichten unterliegen. Die Eigentümer dieser – jetzt noch einfachen Denkmale – werden von der Spoorendonk-Novelle getroffen.
Die Landesregierung hat überdies ‚vergessen’, eine Übergangsrege- lung für derzeit einfache Denkmale einzuführen. Das heißt: Mit dem In- krafttreten der Spoorendonk-Novelle werden zunächst alle einfachen Denkmale automatisch unter Schutz gestellt, bis durch die Schnellin- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 ventarisation das Gegenteil ‚bestimmt’ wird. Das heißt, jedes dieser einfachen Denkmale würde dann besonderen Genehmigungspflichten unterliegen (z.B. für den Einbau neuer Fenster, für energetische Sanie- rung etc.) – inklusive des anhängigen Verwaltungsaktes.
Der Wechsel des Eintragungsverfahrens von konstitutiv nach deklara- torisch (nachrichtlich) bringt des Weiteren Probleme für die Eigentümer mit sich, denn mit der geplanten ‚Schnellinventarisation’ der 16.000 ein- fachen Denkmale in Schleswig-Holstein wird – weil kaum Zeit vorhan- den ist, quasi im Vorbeifahren mit dem Auto – entschieden, welches Gebäude als Denkmal eingestuft wird. Hiermit wird ein ‚Dialog’ mit dem Eigentümer, der jetzt plötzlich ein Denkmal besitzt, nicht mehr zugelas- sen. Es bleibt nur noch die Klage gegen diese Einstufung.
In § 9 Abs. 1 (Schutz von unbeweglichen Kulturdenkmalen) des Refe- rentenentwurfes von Ministerin Spoorendonk heißt es: ‚(…) Der Schutz der Denkmale ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhän- gig. Die Denkmalliste ist nicht abschließend.’
Das bedeutet, weder der Eigentümer noch die Denkmalschutzbehör- den wissen im Zweifel, dass ein Haus ein Denkmal ist. Philosophisch betrachtet, weiß es jedoch das Gesetz. Kein Eigentümer, dessen Haus nicht in die Denkmalliste eingetragen ist, kann sich jetzt sicher sein, ob sein Haus denkmalwürdig ist.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de