Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
19.02.14
10:16 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP – Aktuelle Stunde: Denkmalschutzgesetz blockiert Energiewende und bremst Wirtschaftsentwicklung

Innenpolitik
Nr. 079/14 vom 19. Februar 2014
Johannes Callsen zu TOP – Aktuelle Stunde: Denkmalschutzgesetz blockiert Energiewende und bremst Wirtschaftsentwicklung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Schleswig-Holstein ist geprägt von einer Vielzahl historischer Gebäude, von denkmalgeschützten Fachwerkhäusern, Katen, Höfen, Kirchen oder Gütern. All dies gehört zu unserem Land – und deshalb ist und bleibt Denkmalschutz eine wichtige Aufgabe. Und ich will mich bedanken insbesondere bei den unzähligen Eigentümern historischer Gebäude, die mit viel Liebe und auch Geld diese historische Bausubstanz pflegen und erhalten!
Was allerdings genau diesen Eigentümern mit dem neuen Denkmalschutz blüht, ist alles andere als Anerkennung – es ist tiefes Misstrauen gegenüber den Menschen, wie wir es schon aus anderen Gesetzen dieser Koalition kennen.
Es ist ein Denken, das eher an Obrigkeitsstaat erinnert als an die Chancen, um bei den Menschen Begeisterung für Denkmalschutz auszulösen.
Es ist ein Gesetz, dass die Menschen nicht mitnimmt, sondern ihnen erhebliche Pflichten, Kontrollen und Einschränkungen auferlegt und in vielen
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Bereichen zur Wachstumsbremse in Schleswig-Holstein wird.
Das fängt schon damit an, dass jetzt 16.000 Gebäude – bisher einfache Kulturdenkmale – in einer gigantischen Bürokratieaktion neu bewertet werden. Die Folge wird sein, dass Bauanträge nicht mehr zügig bearbeitet werden können. Die Verzögerung der Hilfe für die Opfer des Elbehochwassers ist da nur ein markantes Beispiel.
Der Ministerpräsident spricht immer von Bürokratieabbau – während seine Fachminister und Koalitionsfraktionen immer mehr Bürokratie schaffen.
Eigentümer spielen dabei keine Rolle – sie können sich nicht einmal positiv einbringen, weil sie von Ihnen nicht einmal angehört werden. Ihnen bleibt am Ende nur der Weg vor Gericht. Was für ein Obrigkeitsdenken!
Wirtschaftliche Interessen der Eigentümer spielen zukünftig kaum noch eine Rolle. Bauliche Veränderungen sind nur dann noch möglich, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Mit dieser offenen Formulierung lassen sich immer Gründe dagegen finden.
Dass die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks durch den Denkmalschutz neuerdings auch noch durch Grundbucheinträge eingeschränkt werden kann, ist der Gipfel. Diese entschädigungslose Einschränkung greift tief in Eigentumsrechte ein, sie vermindert den Wert von Grundstücken mit allen negativen Folgen für Wiederverkauf und Kreditlinien.
Ihr Denkmalschutzgesetz wird zur Entwicklungsbremse für den ländlichen Raum: Es behindert die zukunftsgerichtete Umnutzung alter Häuser und Höfe in den Dörfern, es erschwert den Handwerkern, sich zu erweitern und auf neue Herausforderungen vorzubereiten.
Und mit dem Verbandsklagerecht kann zukünftig jeder Bebauungsplan, jede Satzung für Gewerbegebiete und jede Abrundungssatzung in den Dörfern beklagt und verhindert werden. Das bedeutet Stillstand in den Dörfern!
Für die Energiewende aber sind die Pläne von Kulturministerin Spoorendonk noch schlimmer als die von SPD-Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel geplante Deckelung.
Warum ? Weil erstens mit der Heraufstufung einfacher Denkmale jede Windeignungsfläche neu bewertet werden muss, obwohl dies schon 2012 mit geprüft wurde. Selbst Kleinwindanlagen, die der Innenminister ja gerade

Seite 2/3 erleichtern wollte, werden damit erschwert.
Weil zweitens der Umgebungsschutz ausgeweitet wird auf die gesamte Umgebung Und weil drittens mit der Verbandsklage jedes Windeignungsgebiet zu Fall gebracht werden kann, selbst wenn der Denkmalschutz schon zugestimmt hat. Investoren und Betreibern von Bürgerwindparks wird hiermit jede Planungssicherheit entzogen!
Wenn dieses Denkmalschutz in Kraft tritt, ist die Erfolgsgeschichte der Energiewende für Schleswig-Holstein am Ende. Oder ganz einfach ausgedrückt: Frau Spoorendonk hat Energiewendeminister Habeck über den Tisch gezogen. Und Sie, Herr Albig, haben es zugelassen. Anstatt im eigenen Land endlich einmal Ihre Richtlinienkompetenz zu nutzen, schimpfen Sie auf Berlin. Haben Sie endlich mal Vertrauen in die Menschen, verhindern Sie neue Bürokratie, schaffen Sie Perspektiven für den ländlichen Raum und die Energiewende in Schleswig-Holstein! Dieses Denkmalschutzgesetz gehört vom Tisch!



Seite 3/3