Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.02.14
15:52 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Jugendarbeitslosigkeit in der EU, kommunaler Finanzausgleich, Änderung des Strafgesetzbuches und der Slogan "Der echte Norden"

20/2014 Kiel, 17. Februar 2014



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Jugendarbeitslosigkeit in der EU, kommunaler Finanzausgleich, Änderung des Strafgesetz- buches und der Slogan „Der echte Norden“

Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. Februar, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen eine Aktuelle Stunde zum Denkmalschutzgesetz, die Jugendarbeitslosigkeit in der EU, der kommunale Fi- nanzausgleich, die Bundesratsinitiative zur Änderung der Mord- und Totschlagparagrafen und das Standortmarketing „Der echte Norden“.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 19. Februar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 Aktuelle Stunde zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Privatgebäude sollen in Schleswig-Holstein künftig ohne vorherige Information der Eigentü- mer in die Denkmalliste eingetragen werden können. Eigentümer könnten dann erst im Nach- hinein dagegen Einspruch erheben. Dieses sogenannte deklaratorische Verfahren ist ein Kernpunkt des neuen Denkmalschutzgesetzes, dessen Entwurf seit Januar im Landeskabi- nett beraten wird. Die FDP befürchtet negative Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und will das Thema in einer Aktuellen Stunde im Landtag diskutieren. Die mögliche Folge für Hausbesitzer: Sanierungen werden komplizierter, Versicherungen teurer.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Das neue Verfahren ermögliche es den Denkmalschutzbehörden nach Auffassung des Kul- turministeriums, den Rückstau in den Inventarlisten aufzuarbeiten. Eigentümer, Investoren und Behörden erhielten dadurch „mittelfristig Rechts- und Planungssicherheit“. Bisher gilt im Lande das so genannte konstitutive Verfahren: Denkmäler werden per Verwaltungsakt in eine Liste aufgenommen. Damit haben Eigentümer die Möglichkeit, frühzeitig dagegen vorzuge- hen. Schleswig-Holstein ist neben Hamburg und Nordrhein-Westfalen das einzige Bundes- land, in dem dieses Verfahren angewendet wird.

Weitere Punkte der Gesetzesnovelle: Die Unterscheidung zwischen einfachen und besonde- ren Kulturdenkmalen soll wegfallen. Der Denkmalschutz werde damit transparenter und ein- facher zu handhaben, heißt es aus dem Ministerium: Jedes Denkmal erfordere die gleichen Rechte und Pflichten.

Das Kulturministerium kündigte außerdem an, dass beim Landesamt für Denkmalpflege ein zweijähriges Projekt zur Nachinventarisation eingerichtet werde, „um eine zügige und profes- sionelle Umsetzung des neuen Gesetzes zu gewährleisten“. Sieben Mitarbeiter sollen die schätzungsweise 16.000 Gebäude prüfen, die derzeit auf der Liste der einfachen Baudenk- male stehen. Für diese Häuser gilt bislang ein weniger strenger Schutz. Geplant ist, diese Gebäude zu prüfen und sie entweder ins Denkmalbuch aufzunehmen (hier stehen bereits 9.500 Immobilien) oder ganz zu streichen.

Der Gesetzentwurf sieht weiter die Stärkung von Ehrenamt und Öffentlichkeit im Denkmal- schutz vor. So soll der Aufgabenbereich des Denkmalrats erweitert werden. Der Rat kann zukünftig alle Denkmalschutzbehörden beraten. Das führe zu einer breiten Meinungsbildung. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Denkmalbeiräte in den Kommunen einzurich- ten.


TOP 8 und 16 Jugendarbeitslosigkeit in der EU und Arbeitsprogramm 2014 der Europä- ischen Kommission, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1430), Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1560), geplan- ter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Schleswig-Holstein soll sich nach dem Willen der CDU für die Ausbildung von „rund 500 jun- gen Menschen aus einer festzulegenden Region in Spanien“ engagieren und so einen Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa leisten. Vor diesem Hintergrund ruft die CDU die Landesregierung sowie für Ausbildung zuständige Kammern auf, gemeinsam ein Ausbildungsprogramm zu erarbeiten.

Es gebe im Lande bereits Ausbildungsinitiativen für junge Menschen aus der EU, betonen die Koalitionsfraktionen. Sie bitten die Landesregierung, hierüber zu berichten.



2 Jüngsten Statistiken der EU zufolge war in der Eurozone im vergangenen November fast ein Viertel der jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Job. Das sind 3,575 Millionen Menschen. Spanien und Griechenland sind von der Jugendarbeitslosigkeit am härtesten be- troffen: In beiden südeuropäischen Krisenländern liegt die Quote bei weit über 50 Prozent. In allen 28 EU-Staaten waren 23,6 Prozent der jungen Menschen und damit mehr als 5,6 Millio- nen arbeitslos. Deutschland hat mit einer Quote von 7,5 Prozent die geringste Jugendarbeits- losigkeit.

Zum Beginn des Jahres hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2014 vorgelegt. Ei- nige der Vorhaben sind für Schleswig-Holstein „besonders relevant“, betonen SPD, Grüne und SSW. Hier müsse die Landesregierung die schleswig-holsteinischen Interessen beson- ders stark vertreten. Dazu gehören etwa die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhin- terzeihung, die Regulierung des Finanzsektors, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen sowie Öko-Landbau und Datenschutz. Ein Schwerpunkt im Programm der Kommission ist die Bankenunion, mit der die EU die Geldhäuser in ihren Mitgliedsstaaten krisenfester machen möchte. Eine gemeinsame Aufsicht ist bereits beschlossen, nun macht sich die EU an Regeln für die Sanierung und Schließung von Banken. Aktionäre und Gläubiger müssen ab 2018 für Verluste haften, um den Steuer- zahler zu schonen. Umstritten ist aber noch der genaue Ablauf. Auch nach Ansicht der Lan- desregierung ist die Bankenunion das zentrale Vorhaben für dieses Jahr.

Daneben stehen der europäische Binnenmarkt und die Strategie zur Förderung digitaler Technologien im Mittelpunkt. Die EU-Behörde listet zudem eine lange Reihe von Vorschlägen auf, die noch der Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten bedürfen, darunter Gesetze zur öffentlichen Auftragsvergabe, die heiß umkämpfte Tabakrichtlinie oder die Da- tenschutzreform.


TOP 4 Gesetzentwurf zur Aufhebung der Altersbegrenzung für Bürgermeister und Landräte, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/1550), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mehr Nachwuchskräfte und mehr Erfahrung in die Rathäuser: Die FDP will die bisherigen Vor- gaben für das Lebensalter von Bürgermeistern und Landräten im schleswig-holsteinischen Kommunalrecht kippen. Die Gemeindeordnung, die Kreisordnung und das Landesbeamtenge- setz müssten hierfür geändert werden. So wollen die Liberalen ereichen, dass Männer und Frauen künftig schon mit 21 Jahren zum Bürgermeister oder zum Landrat gewählt werden können. Derzeit liegt das Zulassungsalter bei 27 Jahren. Und: Bislang dürfen sich für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates nur Kandidaten bewerben, die am Wahltag höchstens 62 Jahre alt sind. Spätestens am 68. Geburtstag haben



3 die Verwaltungschefs dann die Altersgrenze erreicht, und sie müssen ausscheiden. Auch die- se Fristen will die FDP nun zu Fall bringen.


TOP 15 Bundesratsinitiative zur Wortlautbereinigung im Strafgesetzbuch, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1559), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will erreichen, dass die Paragrafen für Mord und Totschlag im Strafge- setzbuch (StGB) sprachlich überarbeitet werden. Deren Wortlaut enthalte bis heute Formulie- rungen aus der NS-Zeit. Der Vorstoß ist bundesweit auf ein geteiltes Echo gestoßen. Auf An- trag der Koalition berichtet die Regierung nun über ihre Initiative, die sie im März im Bundes- rat einbringen will.

Paragraf 211 StGB beginnt mit den Worten „Mörder ist, wer…“ und listet dann eine Reihe von Charakteristika auf, etwa Heimtücke, Grausamkeit oder Mordlust. Frühestens nach 15 Jahren können Mörder auf Bewährung freigelassen werden. Totschlag wird in Paragraf 212 definiert: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ In minderschweren Fällen sind Freiheitsstrafen von lediglich einem Jahr möglich.

Das Ungewöhnliche an diesen Formulierungen sei ihr Hinweis auf einen vermeintlichen Tä- tertyp des „Mörders“ oder „Totschlägers“, so Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) im vergangenen November: „Unsere Straftatbestände beschreiben ansonsten nicht bestimmte Täterpersönlichkeiten, sondern vorwerfbare Handlungen.“ Nach nationalsozialistischer Lesart hingegen wurden Mörder schon als solche geboren und offenbarten sich durch die Tat. „Inso- fern spiegeln die Formulierungen der Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuchs bis heu- te die NS-Ideologie wider“, betonte Spoorendonk bei der Vorstellung ihrer Initiative.

Spoorendonk will den Begriff „Mörder“ streichen. Stattdessen soll es nach ihrer Vorstellung künftig heißen: „Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (...) einen Men- schen tötet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ In Paragraf 212 soll der Begriff „Totschläger“ gestrichen werden.

Die Justizministerkonferenz hat den schleswig-holsteinischen Vorstoß zunächst zur Kenntnis genommen, eine Mehrheit gab es nicht. Anfang Februar signalisierte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) jedoch Unterstützung: Die gegenwärtige Formulierung sei „noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben“. Maas kündigte die Einsetzung einer Expertengruppe an, um „eine fundierte Grundlage“ für eine par- lamentarische Diskussion zu schaffen. Dabei sollten „die Mordmerkmale, wie sie seit 1941 im Gesetz stehen“, genau überprüft werden. Gegenwind kommt aus Bayern. CSU-Justizminister



4 Winfried Bausback erklärte laut Medienberichten, die Justiz könne mit dem geltenden Recht sehr gut umgehen.


TOP 6 Änderung des Landesdatenschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1558), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte darf bislang maximal zehn Jahre im Amt bleiben. Diese Befristung wollen SPD, Grüne und SSW nun abschaffen. Davon könn- te der derzeitige Amtsinhaber Thilo Weichert profitieren, dessen Amtszeit in diesem Jahr aus- läuft. Die Opposition kritisiert das vehement.

Konkret will die Koalition den Passus aus dem Landesdatenschutzgesetz streichen, der bis- lang nur eine einmalige Wiederwahl des Beauftragten erlaubt. Weichert ist seit 2004 im Amt, er wurde 2009 bestätigt. Im laufenden Jahr müsste er nach geltendem Recht ausscheiden. Alle anderen Beauftragtenstellen in Schleswig-Holstein, wie Flüchtlingsbeauftragter, Behin- dertenbeauftragter oder Bürgerbeauftragte, seien jedoch unbeschränkt wiederwählbar, heißt es aus der Koalition. So sei es auch in anderen Bundesländern gang und gäbe. Hieran soll nun das Amt des obersten Datenschützers angepasst werden.

Die CDU sieht jedoch Kungelei und verweist darauf, dass Weichert ein grünes Parteibuch habe. Auch FDP und Piraten signalisierten Ablehnung. Es sei gute Sitte, die Amtszeiten von Kontrollorganen zu begrenzen. Aus der Koalition hieß es, die Gesetzesänderung solle kein Freifahrtschein für Weichert sein. Er solle aber die Chance bekommen, sich erneut zu bewer- ben.

Über das Wahlverfahren des Datenschutzbeauftragten hatte der Landtag zuletzt im Januar debattiert. Grundlage war ein Vorstoß der Piraten für eine transparente Ausschreibung mit öffentlicher Anhörung. Dieser Plan stößt dem Vernehmen nach auch bei der Koalition im Grundsatz auf Sympathie. Bislang werden die Kandidaten für das Amt von den Fraktionen vorgeschlagen, und der Datenschutzbeauftragte wird vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt.

Weichert hat sich in seiner Rolle als Chef des Unabhängigen Landeszentrums für den Daten- schutz (ULD) unter anderem durch seinen Kampf gegen das soziale Netzwerk Facebook und die Kamerafahrten von Google Street View einen Namen gemacht. Seine Klagen gegen Fa- cebook als Werbe-Medium stießen allerdings in der heimischen Wirtschaft und auch bei der Opposition auf Kritik.



5 TOP 9 Bürokratie abbauen - Unternehmen entlasten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1526), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Arbeitgeber sollen ihre Sozialversicherungsbeiträge später als bisher zahlen müssen. Unter dem Motto „Bürokratie abbauen – Unternehmen entlasten“ fordert die FDP die Landesregie- rung auf, dies auf Bundesebene durchzusetzen.

Die damalige rot-grüne Koalition im Bund hat 2005 beschlossen, die Fälligkeit der Sozialver- sicherungsbeiträge vorzuverlegen. Anstatt bis zum 15. des Folgemonats müssen Arbeitgeber seitdem die Beiträge bereits zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats zahlen. Damit sollte insbesondere die damals klamme gesetzliche Rentenversicherung flüssig ge- macht werden. Die Sozialkassen weisen aktuell aber eine Liquidität im zweistelligen Milliar- denbereich aus.

Die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden eine doppelte Belastung der Unternehmen. Zum einen werde den Fir- men Liquidität entzogen, zum anderen würden die Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Ver- waltungsaufwand belastet. Denn die Firmen müssten die Beiträge zu einem Zeitpunkt zahlen, an dem die tatsächliche Lohnhöhe teilweise noch nicht bekannt sei. Im Folgemonat müssten die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden.


TOP 10 Länderhoheit beim Betreuungsgeld schaffen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1527), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Mittel für das Betreuungsgeld sollen in Schleswig-Holstein nicht mehr an junge Eltern gehen, sondern stattdessen für den Ausbau der Tagesbetreuung eingesetzt werden. Das fordert die FDP und ruft die Landesregeierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Kernpunkt: Die Bundesländer sollen künftig selbst entscheiden können, wofür sie die Gelder verwenden wollen.

Seit Anfang 2013 gibt es in Deutschland ein Betreuungsgeld „als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung“. Die Höhe betrug zunächst 100 Euro für das zweite Lebensjahr des Kindes. Ab diesem Jahr sind es 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr. Eltern können das Geld beantragen, wenn sie für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmo- nat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld basiert auf einem Beschluss der ehemaligen schwarz-gelben Regierungskoalition in Berlin. Kritiker monieren, das Betreuungsgeld schaffe falsche Anreize, indem es Mütter vom Arbeitsmarkt und Kinder von Bildungsangeboten fernhalte.



6 Im laufenden Jahr schlägt das Betreuungsgeld Schätzungen zufolge bundesweit mit 1,1 Milli- arden Euro zu Buche.


Donnerstag, 20. Februar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 20 Reform des kommunalen Finanzausgleichs neu starten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1564), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Nach langem Hin und Her zeichnet sich in der Koalition eine gemeinsame Linie bei der Re- form des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) ab. Unterdessen fordert die CDU, das ge- samte Verfahren noch mal neu aufzurollen: Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium sei „verfassungswidrig“, und der Dialog mit Städten, Kreisen und Gemeinden sei „chaotisch und intransparent“ verlaufen. Zudem habe die Landesregierung es versäumt, den tatsächlichen Bedarf der einzelnen Kommunen zu ermitteln und lediglich deren bisherige Ausgaben be- rücksichtigt.

Mehr Geld für die Städte und Gemeinden, Einbußen für die Kreise: Das werden voraussicht- lich die Folgen sein, wenn der Kommunale Finanzausgleich im Lande erstmals nach 40 Jah- ren neu geregelt wird. Der FAG soll sich laut Innenminister Andreas Breitner (SPD) künftig erstmals an den tatsächlichen Aufgaben orientieren. Die entsprechende Gesetzesänderung soll im März ins Parlament eingebracht und im November beschlossen werden. Anfang 2015 soll der neue Finanzausgleich in Kraft treten. Im Topf werden wahrscheinlich 1,5 Milliarden Euro sein und damit noch einmal 100 Millionen mehr als in diesem Jahr.

Ein Kernpunkt: Der bisherige Verteilungsschlüssel soll geändert werden. Der Anteil der Städ- te und Gemeinden, die etwa Schulen, Kindertagesstätten oder Museen vorhalten, soll ange- hoben werden. Auch der Zuschuss für übergemeindliche Aufgaben, von denen auch das Um- land profitiert -zum Beispiel Schwimmbäder oder Volkshochschulen-, soll erhöht werden: Im Gegenzug sollen die Mittel für die Landkreise sinken. Grundlage der Neuberechnung ist ein Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirt- schaftsforschung aus Hannover. Es sieht vor, den Anteil der Gemeinden von 40 Prozent - derzeit 384 Millionen Euro - auf 42,4 Prozent und für übergemeindliche Aufgaben von 11,41 Prozent - 109,4 Millionen - auf 13,7 Prozent zu erhöhen. Hiergegen regte sich vor allem bei den Kreisen Protest.

Vor diesem Hintergrund hat Innenminister Breitner angekündigt, die kreisfreien Städte nicht mehr so stark zu entlasten wie zunächst vorgesehen. Das Ursprungsplus für Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster reduzierte er von 38,6 auf 22,9 Millionen Euro. Der Zuwachs bei den kreisangehörigen Gemeinden fällt von 33,7 auf 30,8 Millionen Euro. Auf der anderen Sei- te sollen die jährlichen Zuwendungen für die Kreise nur noch um 53 Millionen Euro sinken und nicht mehr wie zunächst geplant um 73 Millionen. Der Landkreistag bezeichnete aber


7 auch dies als nicht verkraftbar – und auch die kreisfreien Städte gingen hiergegen auf die Barrikaden.

Anfang Februar haben die Koalitionsfraktionen den Regierungskurs im Grundsatz unterstützt, zugleich aber auch weitere Änderungen während der Beratungen im Landtag angekündigt. Sie signalisierten auch, dass sie zusätzlich ein Infrastrukturpaket schnüren wollen. Mit zwölf Millionen Euro ausgestattet, könnte es der Straßenunterhaltung, dem Internetausbau, dem öffentlichen Nahverkehr und insgesamt besonders den ländlichen Regionen zugutekommen. Zudem stellte die Koalition den Kommunen 13,5 Millionen Euro jährlich für die Schulsozialar- beit in Aussicht.


TOP 11 Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale sichern, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1528), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die schleswig-holsteinischen Verbraucherzentralen fordern mehr Geld. Im laufenden Jahr sind 699.400 Euro für die fünf Beratungsstellen in Kiel, Flensburg, Heide, Norderstedt und Lübeck eingeplant – und das reiche nicht aus, um das Beratungsangebot im gleichen Umfang wie bisher zu gewährleisten, wie rund 50 Mitarbeiter bei einer Demonstration vor dem Lan- deshaus im Dezember beklagten. Die CDU greift die Sorgen nun auf und fordert, „die Finan- zierung der Verbraucherzentralen mit dem Umfang der Aufgaben in Einklang zu bringen, oh- ne dass sich das Beratungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein verschlechtert“.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass sich die Landeszuschüsse seit Jahren nicht erhöht hätten und dass gleichzeitig die Lohn- und Betriebskosten angestiegen seien. Konse- quenz: weniger Personal, kürzere Öffnungszeiten. Das Wirtschaftsministerium spricht Me- dienberichten zufolge hingegen von einer „soliden Basis“ für die Verbraucherzentralen. Zu- dem bestehe die Möglichkeit, für Einzelprojekte zusätzliche Fördermittel einzuwerben.

Die CDU ruft die Landesregierung zudem auf, ein „Strategiepapier“ für die Einrichtung in Hei- de vorzulegen, das Wirtschaftsstaatssekretär Ralph Müller-Beck bei einem Besuch im No- vember 2012 in Aussicht gestellt habe.


TOP 13 Förderung der Wiederaufforstung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1548), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Orkantiefs Christian und Xaver haben im vergangenen Herbst für Kleinholz in Schleswig- Holsteins Wäldern gesorgt. Um die Schäden zu beseitigen, fordert die CDU eine Extra- Finanzspritze von zwei Millionen Euro. Das Geld soll aus dem schleswig-holsteinischen Anteil



8 am europäischen Landwirtschaftsfonds ELER genommen werden. Die EU-Kassen sind noch prall gefüllt, weil die neue Förderperiode erst zu Jahresbeginn angelaufen ist.

Die Stürme Christian und Xaver Ende Oktober und Anfang Dezember haben nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums vor allem Nadelwälder im nördlichen Landesteil getroffen. Mehr als ein durchschnittlicher Jahreseinschlag an Holz sei den Orkanen zum Opfer gefallen. Der Waldbesitzerverband spricht von 1.100 Hektar, die wiederaufgeforstet werden müssten.

Die Wiederaufforstung der Sturmflächen sei jetzt eine „große Aufgabe für Förster und Wald- besitzer“, so Umweltminister Robert Habeck (Grüne) im Dezember. Fördermittel würden „im erforderlichen Umfang“ bereitgestellt. Die EU-Fördermittel für den Wald sollen dem Ministeri- um zufolge in der Förderperiode 2014 bis 2020 auf fünf Millionen verdoppelt werden. Das reicht aber der CDU und auch dem Waldbesitzerverband nicht aus. Sie fordern zwei Millionen extra.

Aus dem Kahlschlag durch die Stürme ergäben sich aber auch „Chancen“. Darauf hat die Stiftung Naturschutz Mitte Februar hingewiesen. Denn: Abgebrochene Äste und umgestürzte Bäume, die als Totholz auf dem Waldboden liegen bleiben, seien ein wertvoller Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Entsprechend soll in den Wäldern der Stiftung, rund 2.800 Hek- tar, nicht aufgeräumt werden.

Schleswig-Holstein ist laut dem letzten Waldbericht der Landesregierung aus dem Jahr 2009 das waldärmste Flächenland in Deutschland. 162.000 Hektar sind im Norden bewaldet, das entspricht 10,3 Prozent der Landesfläche. Im Bundesdurchschnitt sind es 31 Prozent.


TOP 17 Standortmarketing - "Der echte Norden", Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1561), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Laut dem neuen Werbe-Slogan der Landesregierung will sich Schleswig-Holstein künftig als „der echte Norden“ präsentieren. Das sorgt für Erstaunen in den Nachbar-Bundesländern und für Proteste bei der Opposition im Landtag. Die FDP ruft die Regierung auf, die Kampagne „unverzüglich einzustellen“. Sie sei „peinlich“, „sinnleer“ und „verunglückt“.

Der Grund für den Werbe-Feldzug: Laut Wirtschaftsministerium gibt es in Schleswig-Holstein zwar viele erfolgreiche Institutionen, die das Land als Tourismus- oder Wirtschaftsstandort vermarkten. Eine übergreifende Dachmarke für das Land gebe es aber noch nicht. Vom ‚ech- ten Norden’ verspricht sich die Landesregierung eine deutlich höhere Werbewirkung sowie „eine höhere Identitätsstiftung für die Menschen im Land selbst“.

Laut den Regierungsplänen will die Staatskanzlei bis Ende Februar aus dem bereits beste- henden „Markenhandbuch“ ein so genanntes „Gestaltungshandbuch“ entwickeln, damit auch

9 alle Landesbehörden möglichst rasch einen einheitlichen Auftritt verwirklichen können – von der Visitenkarte bis zum Internet.

Der Anspruch Schleswig-Holsteins, „der echte Norden“ zu sein, hat in Niedersachsen erboste Reaktionen provoziert. Die Kampagne sei ein „Affront gegen die Zusammenarbeit der nord- deutschen Länder“, hieß es bei der CDU-Fraktion in Hannover. Die Unterteilung in echten und falschen Norden werde in Niedersachsen nicht als sehr konstruktiv empfunden. Dagegen rea- gierte das CDU-geführte Wirtschaftministerium in Mecklenburg-Vorpommern gelassen: „Wir wissen, dass wir ‚echt’ sind und brauchen dies nicht zu betonen.“


TOP 18 Zukunft des Landeshafens Friedrichskoog, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1562), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schon seit vier Jahren will das Land seinen Hafen in Friedrichskoog (Dithmarschen) loswer- den. Denn: Dem Hafen komme „eine eher geringe wirtschaftliche Bedeutung zu“, bei „ver- gleichsweise hohen Unterhaltungskosten“. So heißt es im Abschlusspapier der schwarz- gelben Haushaltsstrukturkommission aus dem Jahr 2010. Der Plan: Entweder wird der Hafen geschlossen, oder die 2.400-Einwohner-Gemeinde übernimmt ihn.

Die Friedrichskooger kämpfen für ihren Hafen, haben eine eigene Betriebsgesellschaft (HBG) gegründet und sehen durchaus Potential für die Anlage. Die HBG will den Fischereihafen durch Erlöse von Windkraftanlagen finanzieren. Die FDP-Fraktion greift diese Einwände nun auf und appelliert an die Landesregierung, die Schließung noch einmal „kritisch zu überprü- fen“.

Über die Schließung solle nicht bereits im März dieses Jahres entschieden werden, fordern die Liberalen. Stattdessen soll die Landesregierung aufzeigen, „welche finanziellen, wirt- schaftlichen und ökologischen Folgen eine Schließung des Hafens hätte“. Dem Vernehmen nach hängen 170 Arbeitsplätze an der Anlage. Zudem soll die Regierung darlegen, „inwieweit durch den Erhalt des Hafens der Tourismus und der Naturschutz in einem Vorzeigeprojekt in Einklang gebracht werden können“.

Das Hauptproblem in Friedrichskoog ist die verschlickende Hafeneinfahrt. Die Kosten für das regelmäßig notwendige Ausbaggern - 600.000 Euro im Jahr - stehen für die Landesregierung nicht im Verhältnis zum Nutzen. Weil schon viele Krabbenfischer abgewandert sind, kommen immer weniger Hafengebühren in die Kasse. Die verbliebenen Fischer fürchten um ihre Exis- tenz. Die Gemeinde befürchtet, dass der Tourismus ohne Hafen zurückgeht.

Am 24. Februar will Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) Medienberichten zufolge nach Friedrichskoog kommen.



10 TOP 14 Tilgungsplan für die Altschulden des Landes aufstellen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1549), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein hat das Haushaltsjahr 2013 mit einem Plus abgeschlossen – der ersten schwarzen Zahl am Jahresende seit 1962. Dennoch sitzt das Land auf über 27 Milliarden Euro Schulden, für die pro Jahr mehrere hundert Millionen Euro an Zinsen fällig werden. Um den Schuldenberg abzubauen, regt die CDU nun einen Tilgungsplan an, der im parteiüber- greifenden Konsens entstehen soll. Genaueres sollen nach Willen der Union die Landesregie- rung und der Landtag, eventuell in einer extra eingerichteten Arbeitsgruppe, klären.

Ein Überschuss von 115,4 Millionen Euro stand zum 31. Dezember 2013 im Landeshaushalt zu Buche. Schleswig-Holstein war damit neben Bayern (plus 2,1 Milliarden) das einzige west- deutsche Land mit einem positiven Abschluss. Demgegenüber schreiben alle ostdeutschen Länder durchweg schwarze Zahlen.

Vor diesem Hintergrund hat Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) einen neuen Solidarpakt für die Bund-Länder-Finanzen gefordert. Dazu gehöre neben einer Lösung des Altschulden- problems auch ein neuer Finanzausgleich, wird Albig in der Presse zitiert. Die Ministerpräsi- denten der Länder wollen sich im März zu dem Thema verständigen.


TOP 24 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/1530), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten (Berichterstatter Petitionsausschuss)


Freitag, 21. Februar, 10:00 bis 14:30 Uhr
TOP 7 und 23 Gesetzentwurf und Antrag zum Fracking-Verfahren, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1565), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/570), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeord- neten des SSW (Drs. 18/671), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Ag- rarausschusses (Drs. 18/1498), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Die Piraten legen ein Bündel an Vorschlägen vor, wie das umstrittene Fracking-Verfahren dauerhaft aus Schleswig-Holstein fern gehalten werden soll. Man habe sich „Kniffe einfallen lassen“, um die in den betroffenen Regionen stark kritisierte Förderung von Erdöl und Erdgas mittels Chemikalien zu verhindern, heißt es bei der Piraten-Fraktion.

Bereits im Januar hat der Landtag einen Anti-Fracking-Passus im Landesplanungsgesetz verankert. Bestimmte Verwendungszwecke können demnach für den Boden festgeschrieben


11 oder auch ausgeschlossen werden. Ein grundsätzliches Verbot der Technik kann das Land aus eigener Kraft jedoch nicht durchsetzen. Dies müsste der Bund im Bergbaurecht fest- schreiben.

Das Land verfüge aber dennoch über rechtliche Möglichkeiten, so die Piraten, etwa beim Wasserrecht. Die Piraten wollen Fracking verbieten, „wenn eine Verunreinigung oder nachtei- lige quantitative Veränderung von Gewässern nicht auszuschließen ist“. Damit nehmen die Piraten einen Haupt-Kritikpunkt am Fracking auf, denn dessen Folgen für Boden und Umwelt gelten als nicht absehbar.

Zuständig für die Entscheidung soll die untere Wasserbehörde, also der Landrat des betroffe- nen Kreises, sein, und nicht mehr das Bergbauamt in Hannover. Diese Behörde ist bislang für Fracking-Anträge in Schleswig-Holstein zuständig.

Die Wasserbehörden sollen zudem die Möglichkeit erhalten, eine Überwachung von Tiefen- bohrungen anzuordnen und einen Versicherungsschutz für Schäden zu verlangen. Unvorher- gesehene Kontakte zum Grundwasser haben die Unternehmen den Wasserbehörden unver- züglich mitzuteilen. Zudem ist der Betreiber der Bohrung für entstehende Gewässerschäden verantwortlich.

Außerdem fordern die Piraten eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Bürgeranhörung im Fall eines Fracking-Antrages. Eine solche Auflage gebe es bereits in Ös- terreich, und daraufhin seien dort alle Fracking-Vorhaben eingestellt worden.

Vor der Ablehnung steht ein Piraten-Antrag aus dem letzten März, in dem die Piraten ein Mo- ratorium, also einen Genehmigungsstopp, für Fracking-Anträge gefordert haben. Hierfür gebe es im derzeit gültigen Bundes-Bergrecht keine rechtsichere Grundlage, hieß es bei CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Entsprechend lehnten sie den Vorstoß im Umwelt- und Agrar- ausschuss ab. Mit großer Mehrheit beschloss der Ausschuss einen Koalitionsantrag unter dem Titel „Kein Fracking in Schleswig-Holstein“.


TOP 21 Antrag zum Recht auf anonymes Fernsehen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1566), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Moderne Fernseher bringen das Internet ins Wohnzimmer – und senden gleichzeitig private Daten über die Nutzer unbemerkt an Fernsehsender und an Google. Hiergegen wehren sich die Piraten und fordern ein „Recht auf anonymes Fernsehen“.

Wer mit einem internetfähigen TV-Gerät Fernsehen schaut, wird dabei selbst beobachtet, wie Computer-Experten in einer im Januar veröffentlichten Studie betonen. Demnach senden viele der aktuellen Smart-TVs umfassende Daten über das Nutzungsverhalten der Zuschauer

12 ans Netz - auch dann, wenn vorher keine Onlinefunktionen aktiviert wurden. Die Studie zeigte zudem: Sobald sich ein Smart-TV mit dem Internet verbindet, fließen Informationen über das Nutzungsverhalten nicht nur an die Sender, sondern auch an die TV-Hersteller und an Google. Registriert werde nicht nur, wann ein Zuschauer welche Sendung einschaltet, son- dern oft auch wie lange er dabei bleibt.

Nach Einschätzung von Datenschutzexperten ist das rechtswidrig, da die ungefragt übertrage- nen Daten etwas über den Nutzer aussagen und daher personenbezogene Daten darstellen. Wer nicht ausspioniert werden will, muss nach Empfehlung der Computer-Fachleute die Ein- stellungen zur Übertragungssoftware „HbbTV“ an seinem Fernseher ändern.


TOP 25 Stärkung des barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein, Antrag der Frak- tion der CDU (Drs. 18/909), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/952), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/1544), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Einstimmig fordert der Wirtschaftsausschuss mehr Anstrengungen des Landes im Bereich des barrierefreien Tourismus. Das Papier geht auf einen Antrag der CDU zurück.

Um Schleswig-Holstein für Urlauber im Rollstuhl oder mit einem anderen Handicap attraktiv zu machen, sollen beispielsweise Verkehrsunternehmen, Restaurants und Übernachtungs- anbieter für das Thema sensibilisiert werden. Die Abgeordneten regen außerdem an, dass EU-Fördergeld in diesen Bereich fließt und dass sich Schleswig-Holstein der „Arbeitsgemein- schaft Barrierefreie Reiseziele in Deutschland“ anschließt.

Bei einer Fachveranstaltung zu diesem Thema, die im Juni 2012 im Landeshaus stattgefun- den hat, wurde darauf hingewiesen, dass lediglich ein Prozent der Hotelbetten im Lande be- hindertengerecht seien – obwohl mehr als zehn Prozent der Menschen in Deutschland mit einem körperlichen Handicap leben. Gefordert wurde zudem, nicht nur die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern oder von Familien mit Kinderwagen in den Blick zu nehmen, sondern auch die Interessen von hör-, seh- oder sprachbehinderten Menschen.


TOP 28 Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer, Antrag der Fraktionen der SPD, Bünd- nis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1479), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1507), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirt- schaftsausschusses (Drs. 18/1547), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



13 Die Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland müssen seit 2011 eine Steuer auf die Nut- zung von Brennelementen in ihren Reaktoren zahlen. Diese Steuerpflicht erlischt allerdings zum Jahresende 2016. SPD, Grüne und SSW fordern, die sogenannte Kernbrennstoffsteuer zu entfristen. Denn: Eine Steuerbefreiung für AKW-Betreiber sei ein nicht zu begründender Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Energie-Produzenten und schade der Energiewende. Diesem Antrag hat sich nun auch der Wirtschaftsausschuss mit Koalitionsmehrheit ange- schlossen.

Rund 2,3 Milliarden Euro nimmt der Staat Schätzungen zufolge jährlich durch diese Steuer ein – Tendenz sinkend, denn mit dem Atomausstieg werden die deutschen Meiler nach und nach abgeschaltet. Bei der Steuer werden erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert. Die Einnahmen sollen vor allem der Sanie- rung des Atomlagers Asse dienen.

Aber möglicherweise ist die Steuer insgesamt rechtswidrig. Das Hamburger Finanzgericht hat im vergangenen November Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit der Brennelemen- testeuer geäußert. Ein entsprechender Fragenkatalog wurde deshalb an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg versandt.

Entscheidet der EuGH im Sinne der Kraftwerksbetreiber, muss der Bund die Steuer stoppen und vermutlich die zu unrecht erhobenen Steuerbeträge der vergangenen Jahre zurückerstat- ten. Profitieren würden die Energiekonzerne E.on, RWE und EnBW. Insgesamt summiert sich die Gesamtforderung der drei aktiven deutschen Atomkraftbetreiber an den Bund auf mehr als vier Milliarden Euro. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat nicht gegen die Brennelementesteuer geklagt, da seine deutschen Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel zum Zeitpunkt der Einführung der Steuer bereits abgeschaltet waren.

Unabhängig von der europarechtlichen Klage liegt dem Bundesverfassungsgericht in Karlsru- he die Frage vor, ob die Brennelementesteuer mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der CDU unter dem Titel „Ausstieg aus der Kernenergie seriös fortführen“. Darin fordert die Union, „die Sicherheit des Restbe- triebs“ der deutschen AKW zu gewährleisten. Die Kosten für den Atommüll und den Abbau der Meiler müssten die Verursacher, also die Stromkonzerne, tragen.


TOP 34 Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen, Bericht der Landesregie- rung (Drs. 18/1371), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will jungen Menschen die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbil- dungsplatz erleichtern, hält aber das in Hamburg praktizierte Modell der Jugend- Berufsagenturen nicht ohne weiteres für übertragbar. In den Hamburger Berufsagenturen

14 arbeiten Mitarbeiter der Arbeitsagentur, des Jobcenters und der Jugendhilfe unter einem Dach zusammen. Dieses Zusammenspiel strebt die Landesregierung auch an. Allerdings seien die Gegebenheiten eines Flächenlandes nicht mit denen eines Stadtstaates zu verglei- chen, heißt es in einem von der Koalition angeforderten Regierungsbericht. In ländlichen Ge- bieten seien auch andere, flexiblere Strukturen zu prüfen.

Hamburg hat im Dezember mit der Eröffnung des siebten Standortes in Bergedorf als erstes Bundesland flächendeckend Jugend-Berufsagenturen eingeführt. Das Projekt war 2012 ge- startet worden. Nach Behördenangaben hatten im ersten Jahr über 14.000 junge Menschen das Angebot genutzt. Ziel ist es, jungen Menschen unter 25 Jahren ein Herumwandern zwi- schen den verschiedenen Anlaufstellen für die sogenannten Rechtskreise SGB II (Grundsi- cherung für Arbeitssuchende), SGB III (Beratung und Ausbildungsvermittlung) und SGB VIII (Jugendhilfe und Sozialarbeit) zu ersparen.

In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein bilden sich die kommunalen Zuständigkeiten anders ab, betont die Landesregierung. Hierzulande sollten auf lokaler Ebene neben einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit „gewachsene Strukturen und vor allem auch die Schulen einbezogen werden“. Grundsätzlich würden die meisten Kreise und kreisfreien Städ- te in Schleswig-Holstein bereits über rechtskreisübergreifende Strukturen und Zusammenar- beit verfügen, heißt es in dem Regierungsbericht.

Viele Lehrstellen bleiben zurzeit unbesetzt, vielerorts gibt es schlichtweg zu wenige Bewer- ber. Gleichzeitig bleiben aber auch zahlreiche Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, weil sie keine Stelle in ihrem Traumberuf finden - oder weil sie in den verschiedenen zuständigen Behörden nicht den richtigen Ansprechpartner für die Berufsberatung finden und dann aufge- ben. Künftig dürfe „kein Jugendlicher mehr verloren gehen“, hieß es im Mai vergangenen Jah- res in einer Landtags-Debatte zum Thema.

Laut einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes hatten in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 rund sieben Prozent aller Schulabgänger keinen Schulabschluss und insgesamt 17,2 Prozent der 20- bis 29-Jährigen keine Ausbildung.


TOP 35 Gesundheitliche Belastungen von Schülern und Lehrern, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1280), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1517), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ob G8 oder G9: Die Dauer der Schulzeit hat keinen Einfluss auf die Zufriedenheit der Schü- ler. Das ist die Kernbotschaft des Berichts der Landesregierung über die gesundheitlichen Belastungen an Schulen.



15 Eine Umfrage der Landesschülervertretung und des Landeselternbeirats zeige, dass Unzu- friedenheit vor allem aus Leistungsdruck zusammen mit unklarer Relevanz der Lerninhalte entsteht. Im Mai 2013 wurden dazu an 16 Gymnasien etwa 2.400 Schüler der Klassen 9 und 10 befragt. Auch wenn die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, ergeben sich laut Bildungsmi- nisterium wichtige Erkenntnisse. G8-Schüler seien genauso zufrieden beziehungsweise un- zufrieden mit ihrem Schulalltag wie G9-Schüler. Die verkürzte Schulzeit habe auch keinen Einfluss auf Sport, Musik oder andere Freizeitaktivitäten der Befragten.

Gleichzeitig gaben zwei Drittel aller Schüler an, dass sich der Schulalltag schlecht auf ihr Wohlbefinden auswirke. Dies sei besonders bei hohem Leistungsdruck der Fall - und wenn unklar sei, wofür der Lernstoff nützlich sei. G8- wie auch G9-Schüler kritisierten, dass sie sehr viel Zeit für Schule und Hausaufgaben aufwenden müssten. Dass es einen spürbaren Rück- gang des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen gibt, kann laut Bildungsministerium aber nicht an der schulischen Belastung liegen. Vielmehr habe sich das Freizeitverhalten durch eine veränderte Mediennutzung gewandelt.

Um die Belastungen für Schüler und Lehrer zu reduzieren, gibt es an vielen Schulen nur noch Doppelstunden. So könne weniger hektisch unterrichtet werden. Ebenso wächst die Anzahl an Ganztagsschulen mit Sport- und Freizeitangeboten. Das Thema Gesundheit nimmt in Fä- chern wie Biologie, Sport oder Verbraucherbildung einen hohen Stellenwert ein. Die Schulso- zialarbeit hilft schulische Probleme zu lösen und sei deutlich ausgeweitet worden. Zudem werden 15 neue Stellen für Schulpsychologen zur Unterstützung der Lehrer in Schleswig- Holstein geschaffen.


TOP 36 Psychiatrieplanung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs 18/1043), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1518), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

In Deutschland erkrankt jeder dritte Erwachsene im Laufe des Lebens an einer psychischen Störung. Depressionen gehören zu den Hauptverantwortlichen bei Krankmeldungen und Ar- beitsunfähigkeit. Gerade bei jungen Menschen ist der Anstieg besonders groß. Auf Initiative der Regierungsfraktionen soll die Landesregierung einen ausführlichen Bericht zur Psychiat- rieplanung vorlegen. Hierzu liegt nun ein erster Zwischenstand vor.

Das Sozialministerium betont, dass die Leitlinien des „Psychiatrieplans 2000“ weiterentwickelt werden sollen. Zusammen mit Krankenkassen, Ärzten, Psychotherapeuten, Sozialverbänden und Kommunen hat das Sozialministerium die Problemfelder eingekreist und das weitere Vorgehen abgestimmt. Zunächst gehe es darum, die Arbeit in psychiatrischen Kliniken, aber auch im Bereich der Suchthilfe und Prävention, zu erfassen. Experten sollen die gewonnenen Erkenntnisse dann bewerten. So ließen sich Missstände bei der Versorgung in Schleswig-

16 Holstein feststellen und Vorschläge, die die Situation verbessern können, erarbeiten. Die Vor- schläge werden dann Grundlage des endgültigen Psychiatrieberichts sein.

Laut dem derzeit gültigen Psychiatrie-Plan aus dem Jahr 2000 sollen die klinischen und die ambulanten Angebote in der Psychiatrie stärker vernetzt und die Zusammenarbeit in den Re- gionen verstärkt werden. Auch die unterschiedlichen Träger der einzelnen psychiatrischen Einrichtungen sollen enger zusammenarbeiten.


TOP 38 12. Trilaterale Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres, Ände- rungsantrag (selbstständig) der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1412), Mündlicher Bericht der Landesregierung, ge- planter Aufruf 14:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Anrainerstaaten des Wattenmeers wollen das sensible Ökosystem besser schützen und mit dem Tourismus in Einklang bringen. Das ist ein Ergebnis der sogenannten Trilateralen Wattenmeerkonferenz, die Anfang Februar im dänischen Tondern stattgefunden hat. Die Landesregierung berichtet im Landtag nun von dem Treffen.

Ein Kernpunkt: Die Watt-Länder Niederlande, Deutschland und Dänemark haben eine ge- meinsame Strategie für umweltschonenden nachhaltigen Tourismus in dem sensiblen Öko- system verabschiedet. Dies sei ein Meilenstein in der Kooperation, heißt es in einer gemein- samen Erklärung. Erarbeitet und unterzeichnet wurde das Konzept von Vertretern von Natur- schutz- und Tourismusverbänden sowie von Bund und Ländern. Das niederländisch-deutsche Wattenmeer wurde 2009 von der Unesco in die Welterbeliste aufgenommen, Dänemark möchte zum Sommer beitreten.

Tourismus ist bereits heute in vielen Küstenorten und Inseln in den drei Ländern die Haupt- einnahmequelle der Bewohner, heißt es in der Erklärung. Jährlich wird das Wattenmeer von rund zehn Millionen Menschen besucht, die insgesamt 50 Millionen Übernachtungen buchen. Hinzu kommen demnach 30 bis 40 Millionen Tagesgäste pro Jahr. Alle Besucher zusammen setzen geschätzte drei bis fünf Milliarden Euro in der Region um. Dennoch gebe es Grenzen für die Entwicklung des Fremdenverkehrs: Die Wattenmeer-Anrainer wollten keine Bettenbur- gen, keine Motorbootrennen und keine großen Flughäfen.

Zudem haben sich die Konferenzteilnehmer auf einen besseren Schutz von Zugvögeln auf dem gesamten Zugweg zwischen Afrika und der Arktis verständigt. Jährlich nutzen bis zu zwölf Millionen Vögel das Wattenmeer als Rastplatz auf ihren Wegen zwischen den Brutge- bieten in der Arktis und ihren Winterquartieren in Afrika. In die abschließende Ministererklärung sind zudem die Bedenken der Menschen in der Regi- on gegen Fracking und CCS aufgenommen worden.



17 Im Vorfeld der Konferenz hatte der Landtag bereits über das Thema debattiert. CDU und FDP hatten im Dezember gefordert, keine weiteren Beschränkungen für die Nutzung des Watten- meeres zu beschließen (LINK).

Stichwort:

Die „trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres" der Niederlande, Däne- marks und der Bundesrepublik Deutschland basiert auf der „Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres" aus dem Jahre 1982. Die Partner arbeiten auf verschiedenen Ebenen zusammen, unter anderem auf den alle drei bis vier Jahre stattfindenden Regie- rungskonferenzen sowie in einem gemeinsamen Sekretariat mit Sitz in Wilhelmshaven. Das Watten-Gebiet mit einer Größe von fast 10.000 Quadratkilometern wurde im Juni 2009 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen und ist das erste großflächige Weltnaturerbe in Deutschland.


Hinweis:

Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die Februar-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 18. Februar, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum- online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeit- liche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



18 Reihenfolge der Beratung der 18. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. Februar 2014 1 Aktuelle Stunde zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes 60 10:00 8 + 16 Jugendarbeitslosigkeit in der EU und Arbeitsprogramm 2014 der 70 11:00 Europäischen Kommission 4 Gesetzentwurf zur Aufhebung der Altersbegrenzung für Bürgermeister 35 12:10 und Landräte

15 Bundesratsinitiative zur Wortlautbereinigung im Strafgesetzbuch 35 15:00 6 Änderung des Landesdatenschutzgesetzes 30 15:35 9 Bürokratie abbauen - Unternehmen entlasten 35 16:05 10 Länderhoheit beim Betreuungsgeld schaffen 35 16:40 Donnerstag, 20. Februar 2014 20 Reform des kommunalen Finanzausgleichs neu starten 70 10:00 11 Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale sichern 35 11:10 13 Förderung der Wiederaufforstung 35 11:45

17 Standortmarketing - "Der echte Norden" 35 15:00 18 Zukunft des Landeshafens Friedrichskoog 35 15:35 14 Tilgungsplan für die Altschulden des Landes aufstellen 35 16:10 24 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 16:45 Freitag, 21. Februar 2014 7 + 23 Gesetzentwurf und Antrag zum Fracking-Verfahren 35 10:00 21 Antrag zum Recht auf anonymes Fernsehen 35 10:35 25 Stärkung des barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein 35 11:10 28 Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer 35 11:45 34 Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen 35 12:20 35 Gesundheitliche Belastungen von Schülern und Lehrern 35 12:55 36 Psychiatrieplanung in Schleswig-Holstein 35 13:30 38 12. Trilaterale Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres 35 14:05

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/1589):


TOP 2 Gesetzentwurf zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften 3 Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung



19 5 Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes 12 Mobilität für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein 19 Berichtsantrag - Schulsozialarbeit 22 Existenz der Ostseefischer erhalten 26 Kreuzfahrttourismus und Fährtourismus voranbringen 27 Umwelt- und Gesundheitsstandards durch Transatlantisches Freihandelsabkommen nicht aufweichen 29 EU-Strukturfonds 30 Bericht zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum 31 Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten 33 „Politische Jugendbildung“ fördern und einen Aktionsplan jetzt umsetzen

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
32 Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln 37 Wohnraumversorgung für Flüchtlinge verbessern



20