Dr. Ekkehard Klug: Staat muss unterschiedliche religiöse Überzeugungen der Bürger achten
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 055 / 2014 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Dienstag, 11. Februar 2014 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerVerfassung / Gottesbezug www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Staat muss unterschiedliche religiöse Überzeugungen der Bürger achten Zur Diskussion über die Aufnahme eines „Gottesbezugs“ in die schleswig-holsteinische Landesverfassung erklärte für die FDP- Landtagsfraktion der Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug:„Wir Liberale sind gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung. Staat und Kirche sind in unserem Land vonei- nander getrennt. Der Staat muss die unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Bürger respektieren. Deshalb ist ein Gottesbezug in der Landesverfassung unangebracht.Außerdem ist die Aufnahme einer solchen Formel in die Landesver- fassung auch schon deshalb zu vermeiden, weil dies Politik und Öf- fentlichkeit vor der Ausbreitung von noch mehr Scheinheiligkeit schützt.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de