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06.02.14
17:17 Uhr
CDU

Tobias Koch und Petra Nicolaisen: Stegner scheitert wieder einmal im Münchhausen-Check

Finanzpolitik
Nr. 65/14 vom 06. Februar 2014
Tobias Koch und Petra Nicolaisen: Stegner scheitert wieder einmal im Münchhausen-Check
Zu den Behauptungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Ralf Stegner, in der heutigen (06.02.2014) Pressemitteilung „Wir machen Politik für das ganze Land – gemeinsam mit den Kommunen“ erklärten der stellvetretende CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch und die innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen:
„Die Stegnerschen Behauptungen scheitern wieder einmal im Münchhausen-Check. Die angeblichen Beweise für eine Politik des Landes zugunsten der Kommunen entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als haltlose Behauptungen", betonte Koch.
Zu Stegners Beispielen im Einzelnen:
1. Der bis 2017 auf 80 Millionen Euro jährlich aufwachsende Zuschuss des Landes für den Ausbau der Kinderbetreuung war das Ergebnis einer außergerichtlichen Einigung zur Abwendung der von den Kommunen eingereichten Verfassungsklage. Die dazu getroffene Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden steht in keinerlei Zusammenhang mit einer Rückgängigmachung des 120-Millionen-Euro Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich. Das diesbezügliche Wahlversprechen des heutigen Ministerpräsidenten Torsten Albig ist bis heute unerfüllt.


Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Die fortgesetzte Kürzung der Verbundgrundlage des kommunalen Finanzausgleichs um 120 Millionen Euro ist auf Seite 13 des Einzelplans 11 im Haushalt 2014 eindeutig dokumentiert. Nach dem Entwurf für das neue Finanzausgleichsgesetz wird der Abzug von 120 Millionen Euro in den Verbundsatz eingerechnet und somit dauerhaft strukturell zementiert.
2. Der Einstieg des Landes in die Finanzierung der Schulsozialarbeit wurde mit dem von CDU und FDP beschlossenen Doppelhaushalt 2011/2012 vollzogen. Die Aufstockung der Förderung von 1,7 Mio. Euro im Jahr 2012 um weitere 3 Millionen Euro im Jahr 2013 war bereits im Eckwertebeschluss der CDU-geführten Landesregierung vom 21. Februar 2012 enthalten. Diese Absicht wurde von SPD, Grünen und SSW unverändert übernommen.
3. Das Gesetz zur Konsolidierung kommunaler Haushalte wurde von den Regierungsfraktionen nicht „aufgehoben“ – wie von Stegner behauptet – sondern es wurden im Rahmen einer „Fortentwicklung“ einzelne Änderungen vorgenommen.
Gegenstand dieser Änderungen war unter anderem eine Verkürzung der Zahlungsdauer der Konsolidierungshilfe. Anstelle der unter CDU/FDP beschlossenen Gültigkeitsdauer bis zum Jahr 2021 wurde mit dem Änderungsgesetz von SPD, Grünen und SSW die Gültigkeitsdauer auf das Jahr 2018 reduziert. Die eingesetzten Landesmittel von 15 Millionen Euro werden damit für drei Jahre weniger gezahlt – insgesamt ein Verlust von 45 Millionen Euro für die Kommunen!
4. Anstatt die Kommunen durch eine kommunalfreundliche Gesetzgebung zu unterstützen, haben SPD, Grüne und SSW innerhalb kürzester Zeit mehr als ein halbes Dutzend Gesetze beschlossen, die mit Folgekosten und zusätzlichem bürokratischem Aufwand für die Kommunen verbunden sind. Der verfassungsrechtliche Konnexitätsanspruch der Kommunen wurde dabei von Landtagsmehrheit und Landesregierung jeweils ignoriert.
Erst auf massiven Druck von Opposition und Kommunen wurde auf den letzten Drücker mit den Haushaltsberatungen 2014 ein finanzieller Ausgleich vereinbart, der den Landeshaushalt allein in den kommenden zwei Jahren mit über 23 Millionen Euro belastet – Geld das SPD, Grüne und SSW den Kommunen ursprünglich vorenthalten wollten.
5. Mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs schafft die Landesregierung durch Umverteilung und das Drehen aller möglichen Stellschrauben ein vollkommen intransparentes System. Von Anfang an hat sich der Regierungsentwurf nicht wie versprochen an den unterschiedlichen Aufgaben der Kommunen orientiert, sondern ausschließlich an deren

Seite 2/3 Ausgaben.
Die diesbezüglichen Äußerungen des Ministerpräsidenten sprechen für sich. Mit der jetzt bevorstehenden dritten Änderung ist das ursprüngliche Gutachten endgültig Makulatur und von Transparenz und Verständlichkeit kann keinerlei Rede mehr sein.
"Fazit: Kein Einziges der von Ralf Stegner angeführten Beispiele einer Politik für das ganze Land gemeinsam mit dem Kommunen hält dem Faktencheck stand.
Indem der SPD-Fraktionsvorsitzende versucht, den 120-Millionen-Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich allein dem damaligen Finanzminister in die Schuhe zu schieben, obwohl er zum damaligen Zeitpunkt selbst Kommunalminister gewesen ist und diese Entscheidung mitgetragen hat, entlarvt er seine unzutreffenden Behauptungen selbst.
Note: Ungenügend (6)", so Petra Nicolaisen.
Link zu Punkt 1
http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Landeshaushalt/HHE2014/Epl11__blob=publicationFile.pdf Link zu Punkt 2 http://www.schleswig-holstein.de/ArchivSH/PI/FM/2012/120221_eckwerte.html Link zu Punkt 3 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0100/drucksache-18-0192.pdf Link zu Punkt 4 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1300/drucksache-18-1348.pdf



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