Lars Harms: Die Minderheiten bekommen ein Mitsprachrecht in der gemeinsamen Entwicklung des Landes
Presseinformation Kiel, den 24.01.2014Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 2 Gesetzentwürfe und Anträge zur Landes- und Raumordnungsplanung Drs. 18/885 + 18/898 + 18/821 + 18/874 + 18/1365Mit der heutigen Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes, passen wir das Gesetz nicht nurden bundesrechtlichen Regelungen an, vielmehr schaffen wir den Rahmen für eine modernelandesweite Raumordnung.Eine der wohl wichtigsten Neuerungen ist der Zuschnitt der regionalen Planungsräume. Stattder bisher fünf Regionalpläne wird es künftig nur noch drei geben. Damit haben wir denLandesteil Schleswig, die Kiel-Region mit Neumünster sowie die Metropolregion.Da die bisherigen Planungsräume II und IV nicht mehr dem Standard heutiger regionalerPlanungsgrößen entsprechen, war ein Neuzuschnitt notwendig geworden. Insgesamt entsprichtder Neuzuschnitt in weiten Teilen den Entwicklungsachsen des LEP. Aber auch Aspekte wieStadt-Umland- und Pendlerverflechtungen oder regionale Kooperationen werden durch denNeuzuschnitt berücksichtigt.Der Zuschnitt des künftigen Planungsraumes III ist letztendlich eine Anpassung an dieWirklichkeit. Soll heißen, die Metropolregion wird künftig als ein Planungsraum dargestellt. 2Damit schaffen wir für die Metropolregion die planerische Voraussetzung für eine verbesserteZusammenarbeit mit Hamburg und stärken den Wirtschaftsmotor des Landes.Für den neuen Planungsraum II bedeutet der Neuzuschnitt keine Änderung. Der Planungsraumfür die Region Kiel bleibt in alter Form bestehen. Ich gebe zu, dies wird nicht von allen positivgesehen. Letztendlich ist es jedoch eine politische Entscheidung, bei der es darum geht,Neumünster als Brückenkopf zwischen Kiel-region und Hamburg zu verankern.Für den neuen und alten Landesteil Schleswig – dem neuen Planungsraum I – wird es weiterdarum gehen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark zu intensivieren. Hiersind wir bereits auf einem guten Weg, aber es gibt durchaus Potentiale, die noch gehobenwerden können.Die Planungsräume I und II sollten ihre Rolle analog zur Metropolregion sehen und einerseits dieKooperation mit Dänemark und andererseits mit der Ostsee-Region in den Focus rücken, umgemeinsame Stärken noch besser auszuarbeiten. Für den nördlichen Planungsraum sehen wirdie Region Süddanmark als entsprechenden Ansprechpartner für die grenzüberschreitendeZusammenarbeit.Die Minderheiten werden bei vielen Kooperationen künftig eine wichtige Rolle als Brückenbauereinnehmen – mehr noch als sie es bereits tun. Dies hat die Landesregierung erkannt und den hierlebenden nationalen Minderheiten der Dänen, Friesen sowie Sinti und Roma die Möglichkeit derBeteiligung – über den Landesplanungsrat – gegeben. Das war immer eine Forderung des SSW,die nun erfüllt wird. Dies ist gelebte Minderheitenpolitik. Damit bekommen die Minderheitenein Mitsprachrecht, wenn es um die gemeinsame Entwicklung des Landes geht. Dies beschränktsich dann nicht nur auf die kulturelle Weiterentwicklung des Landes, sondern bezieht sich aufalle Bereiche der Landesplanung, die ja alle auch die Minderheiten berühren.Womit wir bei den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wären. Raumordnung ist eineQuerschnittaufgabe, die die unterschiedlichsten Ansprüche an den Raum koordiniert und plant.Da es zwischen den verschiedenen Nutzungen immer wieder zu konkurrierenden Ansprüchen an 3den Raum kommt, ist es wichtig, diese entsprechend der Vorstellungen des Landes zukoordinieren, abzustimmen und darzustellen. Aus diesem Grund und um eine landesweiteAusgewogenheit - auch in den regionalen Planungsräumen - zu gewährleisten, ist esfolgerichtig, dass das Land sich dieser Aufgabe annimmt. Raumrelevante Planung lässt sich nunmal nicht immer auf regionale Planungseinheiten beschränken. Daher macht es Sinn, dass dasLand Planungsträger für die Raumordnungspläne ist. Eine Kommunalisierung derRegionalplanung lehnen wir daher ab. Es schürt Konkurrenz auf der kommunalen Ebene und esist zu befürchten, dass die landesweiten Ziele regionalen Einzelinteressen geopfert werden.Damit ist letztendlich niemanden geholfen.Eine nicht unerhebliche Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzentwurf sind die von der Koalitioneingebrachten Passagen zur Nutzung des Untergrundes. Es zeichnet sich ab, dass die steigendenAnsprüche an die Nutzung des unterirdischen Raumes weiter zunehmen werden. Und als Landstehst du daneben und hast kaum Einflussmöglichkeiten.Wir kennen diese Problematik insbesondere im Zusammenhang mit CCS oder Fracking. Dabeiwird immer wieder deutlich, dass wir als Land kein Mitsprachrecht haben, wenn es um dieunterirdische Nutzung unseres Landes geht. Allein das Bundesbergrecht ist endscheidend. Dashaben wir mehrfach kritisiert, aber wir wissen auch, wie schwer es wird, das Gesetzentsprechend zu ändern.Aus diesem Grund wollen wir neue Wege gehen, um gewappnet zu sein für dieHerausforderungen der Zukunft – die bereits begonnen hat. Klima-, energie- undressourcenpolitische Ziele erhöhen den Druck auf die Nutzung des Untergrundes. Das schafftKonflikte um den unterirdischen Raum. Die Zuständigkeit obliegt in weiten Teilen demBergrecht und es gibt keine geregelten Prioritäten. Die Nutzungsvergabe erfolgt weitestgehendnach dem Windhundprinzip.Das kann uns als Land nicht zufrieden stellen. Daher wollen wir eine Art „Untertage-Raumordnung“. Diese Notwendigkeit wird bereits bundesweit diskutiert, denn Schleswig- 4Holstein steht nicht allein vor diesem Problem. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir jetzt dieMöglichkeiten nutzen, den Aspekt der „Untertage-Raumordnung“ zu schaffen.Damit schaffen wir die Möglichkeit, die politischen und planerischen Ziele für den Untergrundfestzulegen. Damit sind wir so manch anderem Bundesland bereits weit voraus.Aber das gilt ja insgesamt für unser neues Landesplanungsgesetz.