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24.01.14
10:46 Uhr
SSW

Lars Harms: Die Minderheiten bekommen ein Mitsprachrecht in der gemeinsamen Entwicklung des Landes

Presseinformation Kiel, den 24.01.2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 2 Gesetzentwürfe und Anträge zur Landes- und Raumordnungsplanung Drs. 18/885 + 18/898 + 18/821 + 18/874 + 18/1365

Mit der heutigen Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes, passen wir das Gesetz nicht nur
den bundesrechtlichen Regelungen an, vielmehr schaffen wir den Rahmen für eine moderne
landesweite Raumordnung.
Eine der wohl wichtigsten Neuerungen ist der Zuschnitt der regionalen Planungsräume. Statt
der bisher fünf Regionalpläne wird es künftig nur noch drei geben. Damit haben wir den
Landesteil Schleswig, die Kiel-Region mit Neumünster sowie die Metropolregion.
Da die bisherigen Planungsräume II und IV nicht mehr dem Standard heutiger regionaler
Planungsgrößen entsprechen, war ein Neuzuschnitt notwendig geworden. Insgesamt entspricht
der Neuzuschnitt in weiten Teilen den Entwicklungsachsen des LEP. Aber auch Aspekte wie
Stadt-Umland- und Pendlerverflechtungen oder regionale Kooperationen werden durch den
Neuzuschnitt berücksichtigt.


Der Zuschnitt des künftigen Planungsraumes III ist letztendlich eine Anpassung an die
Wirklichkeit. Soll heißen, die Metropolregion wird künftig als ein Planungsraum dargestellt. 2
Damit schaffen wir für die Metropolregion die planerische Voraussetzung für eine verbesserte
Zusammenarbeit mit Hamburg und stärken den Wirtschaftsmotor des Landes.
Für den neuen Planungsraum II bedeutet der Neuzuschnitt keine Änderung. Der Planungsraum
für die Region Kiel bleibt in alter Form bestehen. Ich gebe zu, dies wird nicht von allen positiv
gesehen. Letztendlich ist es jedoch eine politische Entscheidung, bei der es darum geht,
Neumünster als Brückenkopf zwischen Kiel-region und Hamburg zu verankern.
Für den neuen und alten Landesteil Schleswig – dem neuen Planungsraum I – wird es weiter
darum gehen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark zu intensivieren. Hier
sind wir bereits auf einem guten Weg, aber es gibt durchaus Potentiale, die noch gehoben
werden können.
Die Planungsräume I und II sollten ihre Rolle analog zur Metropolregion sehen und einerseits die
Kooperation mit Dänemark und andererseits mit der Ostsee-Region in den Focus rücken, um
gemeinsame Stärken noch besser auszuarbeiten. Für den nördlichen Planungsraum sehen wir
die Region Süddanmark als entsprechenden Ansprechpartner für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit.


Die Minderheiten werden bei vielen Kooperationen künftig eine wichtige Rolle als Brückenbauer
einnehmen – mehr noch als sie es bereits tun. Dies hat die Landesregierung erkannt und den hier
lebenden nationalen Minderheiten der Dänen, Friesen sowie Sinti und Roma die Möglichkeit der
Beteiligung – über den Landesplanungsrat – gegeben. Das war immer eine Forderung des SSW,
die nun erfüllt wird. Dies ist gelebte Minderheitenpolitik. Damit bekommen die Minderheiten
ein Mitsprachrecht, wenn es um die gemeinsame Entwicklung des Landes geht. Dies beschränkt
sich dann nicht nur auf die kulturelle Weiterentwicklung des Landes, sondern bezieht sich auf
alle Bereiche der Landesplanung, die ja alle auch die Minderheiten berühren.


Womit wir bei den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wären. Raumordnung ist eine
Querschnittaufgabe, die die unterschiedlichsten Ansprüche an den Raum koordiniert und plant.
Da es zwischen den verschiedenen Nutzungen immer wieder zu konkurrierenden Ansprüchen an 3
den Raum kommt, ist es wichtig, diese entsprechend der Vorstellungen des Landes zu
koordinieren, abzustimmen und darzustellen. Aus diesem Grund und um eine landesweite
Ausgewogenheit - auch in den regionalen Planungsräumen - zu gewährleisten, ist es
folgerichtig, dass das Land sich dieser Aufgabe annimmt. Raumrelevante Planung lässt sich nun
mal nicht immer auf regionale Planungseinheiten beschränken. Daher macht es Sinn, dass das
Land Planungsträger für die Raumordnungspläne ist. Eine Kommunalisierung der
Regionalplanung lehnen wir daher ab. Es schürt Konkurrenz auf der kommunalen Ebene und es
ist zu befürchten, dass die landesweiten Ziele regionalen Einzelinteressen geopfert werden.
Damit ist letztendlich niemanden geholfen.


Eine nicht unerhebliche Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzentwurf sind die von der Koalition
eingebrachten Passagen zur Nutzung des Untergrundes. Es zeichnet sich ab, dass die steigenden
Ansprüche an die Nutzung des unterirdischen Raumes weiter zunehmen werden. Und als Land
stehst du daneben und hast kaum Einflussmöglichkeiten.
Wir kennen diese Problematik insbesondere im Zusammenhang mit CCS oder Fracking. Dabei
wird immer wieder deutlich, dass wir als Land kein Mitsprachrecht haben, wenn es um die
unterirdische Nutzung unseres Landes geht. Allein das Bundesbergrecht ist endscheidend. Das
haben wir mehrfach kritisiert, aber wir wissen auch, wie schwer es wird, das Gesetz
entsprechend zu ändern.


Aus diesem Grund wollen wir neue Wege gehen, um gewappnet zu sein für die
Herausforderungen der Zukunft – die bereits begonnen hat. Klima-, energie- und
ressourcenpolitische Ziele erhöhen den Druck auf die Nutzung des Untergrundes. Das schafft
Konflikte um den unterirdischen Raum. Die Zuständigkeit obliegt in weiten Teilen dem
Bergrecht und es gibt keine geregelten Prioritäten. Die Nutzungsvergabe erfolgt weitestgehend
nach dem Windhundprinzip.
Das kann uns als Land nicht zufrieden stellen. Daher wollen wir eine Art „Untertage-
Raumordnung“. Diese Notwendigkeit wird bereits bundesweit diskutiert, denn Schleswig- 4
Holstein steht nicht allein vor diesem Problem. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir jetzt die
Möglichkeiten nutzen, den Aspekt der „Untertage-Raumordnung“ zu schaffen.
Damit schaffen wir die Möglichkeit, die politischen und planerischen Ziele für den Untergrund
festzulegen. Damit sind wir so manch anderem Bundesland bereits weit voraus.
Aber das gilt ja insgesamt für unser neues Landesplanungsgesetz.