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23.01.14
17:39 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg zu TOP 9 (Kommunalprüfungsgesetz): Das System der Eingliederungshilfe muss fortentwickelt werden können

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 030 / 2014 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 23. Januar 2014 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Innen / Kommunalprüfungsgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Das System der Eingliederungshilfe muss fortentwickelt werden können In seiner Rede zu TOP 9 (Änderung des Kommunalprüfungsgeset- zes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Seit mindestens zehn Jahren fordern wir hier gemeinsam mehr Transparenz bei der Eingliederungshilfe und die Möglichkeit des Landesrechnungshofes die Erbringer von Leistungen zu prüfen.
Ein Ziel, das bis zum heutigen Tage nicht erreicht ist. Das Sozialmi- nisterium bemüht sich dabei redlich. Wie schwierig solche Verhand- lungen mit den Leistungserbringern bei der Eingliederungshilfe sind, weiß ich.
Die jeweiligen Landesregierungen wurden immer wieder vom Fi- nanzausschuss und Landtag aufgefordert, entsprechende Prüfungs- möglichkeiten für den Landesrechungshof im Landesrahmenvertrag zu vereinbaren. Für eine solche Prüfungsmöglichkeit besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Lediglich die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß Sozialgesetzbuch XII (§ 75 Abs. 3 SGB XII) be- rechtigt, bei den jeweiligen Einrichtungen und Diensten die ‚Wirt- schaftlichkeit und Qualität der Leistungen’ zu (über-)prüfen.
Das, Herr Kollege Winter, ist vermutlich das Prüfungsrecht, von dem Sie in der Ausschusssitzung sprachen. Doch genau dieses Prüfungs- recht, das den Kreisen und kreisfreien Städten zusteht bzw. welches vereinbart werden kann, ist nicht ausreichend. Nach den Feststellun- gen des Landesrechungshofes in den Bemerkungen 2009 muss eine Einrichtung nur alle 240 Jahre mit einer Prüfung rechnen. Ein Um- stand, den gerade die SPD immer wieder bei den Intervallen für die Betriebsprüfungen kritisiert – wobei hier häufiger mit einer Prüfung zu rechnen ist. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2
Der Landesrechungshof hat hier die fachliche Kompetenz und die Möglichkeiten, eine Prüfung durchzuführen. Es ist sein ausdrückli- cher Wunsch, aus seinem Selbstverständnis heraus, Prüfungser- kenntnisse zu gewinnen.
Es ist kein Beitrag zur Transparenz, wenn der größte Einzelposten des Sozialhaushalts sich völlig der Überprüfung durch das Land ent- zieht. Sich nicht durch die nun vorgeschlagene Änderung des Kom- munalprüfungsgesetzes diese Prüfungsmöglichkeit zu eröffnen, die auf einem Vorschlag des Landesrechnungshofes beruht, wäre das genaue Gegenteil von der hier immer vollmundig geforderten Trans- parenz.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behin- derung handelt es sich um einen Rechtsanspruch (!) nach dem SGB XII. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung zustehen, die Ihnen Teilhabe ermögli- chen sollen, auch bei ihnen in vollem Umfang ankommen.
Der Beauftrage des Landtags für Menschen mit Behinderung Profes- sor Dr. Ulrich Hase, hat in der vorletzten Sitzung des Finanzaus- schusses noch einmal deutlich gemacht, dass er die Diskussion um die Eingliederungshilfe aus reinen Kostenaspekten für bedenklich hält.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen sowie medizinisch-technischen Fortschritts werden die sogenannten Fallzahlen weiter steigen. Damit das System der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt werden und die Finanzierung dauerhaft gesichert werden kann, muss der Kostenan- stieg gedämpft werden.“


Hinweis: Eine kurze Übersicht über den Themenbereich „Eingliede- rungshilfe“ findet sich im Anhang.



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Hintergrund zur „Eingliederungshilfe“

Was ist Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung?
Die Eingliederungshilfe ist eine eigenständige Leistung der Sozialhilfe. Sie ist in den §§ 53 bis 60 SGB XII geregelt. Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist die Verhütung einer drohenden Behinderung sowie die Beseitigung oder Milderung der Folgen einer bestehenden Behinderung. Die Eingliederungshilfe dient dazu, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Zur Eingliederung in die Gesellschaft gehört auch, den Men- schen mit Behinderung die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer angemessenen Tä- tigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Mit diesem Ansatz geht die Eingliederungshilfe zum Teil über den Leistungsrahmen der anderen Rehabilitations- träger nach dem SGB IX hinaus.1

Entwicklung der Ausgaben in den letzen 10 Jahren 2
Haushaltsansatz3 Bruttoausgaben in EURO für "Erstattungen an Außerhalb von Ein- örtliche Träger der Insgesamt in Einrichtungen richtungen Sozialhilfe.." SOLL 2014 - - - 662.866.100 2013 - - - 683.003.600 2012 608.367.318 91.780.692 516.586.626 557.657.300 2011 588.687.421 84.107.035 504.580.386 537.728.400 2010 570.263.949 80.396.405 489.867.544 515.737.100 2009 550.088.895 74.040.922 476.047.973 497.157.700 2008 524.395.144 65.887.900 458.507.244 498.407.400 2007 497.909.694 58.638.674 439.271.020 481.964.800 2006 483.177.884 51.989.630 431.188.254 466.132.600 2005 460.541.410 45.230.767 415.310.643 322.481.890 2004 491.310.000 46.259.000 445.050.000 359.357.500



1 Vgl. BMAS (2011): Übersicht über das Sozialrecht, S. 760ff. 2 Vgl. die jeweiligen Jahresberichte über die Sozialhilfe des Statistisches Amt für HH und SH. 3 Vgl. Haushaltspläne des Landes Schleswig-Holstein. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 4 Entwicklung der Empfänger von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung4

ANZAHL Im Laufe des Jahres Am Ende des Jahres Außerhalb Außerhalb in Einrichtun- in Einrichtun- Jahr Insgesamt von Einrich- Insgesamt von Einrich- gen gen tungen tungen 2011 34.750 15.802 23.101 28.256 10.656 19.821 2010 34.732 15.675 23.003 28.135 10.507 19.611 2009 31.789 15.064 20.571 25.524 10.066 17.212 2008 30.061 13.506 19.851 23.752 8.640 16.581 2007 29.379 11.982 20.668 23.845 8.031 17.514 2006 - - - - - - 2005 22.937 8.879 16.330 19.265 6.227 14.245



Wann wurde die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe begonnen?
„Am 1. Januar 2005 ist das SGB XII in Kraft getreten; am 1. Januar 2006 folgte in Schleswig-Holstein das Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetz (AG-SGB XII).
Nach dem SGB XII vom 1. Januar 2005 soll der Landesgesetzgeber bei der Bestimmung der sachli- chen Zuständigkeit der überörtlichen Träger berücksichtigen, dass soweit wie möglich für die (…) [einzelnen Leistungen] jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Hierdurch sollen die bislang bestehenden Zuständigkeitsschnittstellen zwischen stationären und ambulanten Hilfen beseitigt und der Übergang von stationären in ambulante Angebote erleichtert werden.“5
Das SGB XII verstärkt damit den Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch inhaltliche und organisati- onsrechtliche Vorgaben.6
Das schleswig-holsteinische AG SGB XII (vom 15.12.2005) setzt diese bundesrechtlichen Vorgaben um.7
„Durch das AG SGB XII werden die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kreisen sowie den kreisfreien Städten in der Sozialhilfe neu geregelt. Für die Wahrnehmung der Aufgaben, für die



4 Vgl. die jeweiligen Jahresberichte über die Sozialhilfe des Statistisches Amt für HH und SH. 5 Siehe Drs. 16/1409, S. 2. 6 Vgl. Drs. 16/1409, S. 2. 7 Vgl. Drs. 16/1409, S. 2. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 5 bislang das Land verantwortlich war, das sind die Hilfen für unter 60 Jährige innerhalb von Einrich- tungen, stellt das Land den örtlichen Trägern einen Ausgleichsbetrag zur Verfügung.“8
„Die Kommunen waren bereits vor Inkrafttreten des AG SGB XII am 01. Januar 2006 zuständig für die Vereinbarung ambulanter Leistungen, die Bewilligung von Einzelintegrationsmaßnahmen in Kin- dergärten sowie den Abschluss von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen für teil- und vollstationäre Einrichtungen, die überwiegend Leistungsberechtigte betreuen, die das 60. Le- bensjahr bereits vollendet hatten.
Übertragen wurde ihnen ab 1. Januar 2007 die Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs-, Ver- gütungs- und Prüfungsvereinbarungen für die übrigen (…) voll- und teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und (…) Kindertagesstätten mit heilpädagogischen Kleingruppen sowie (…) Kin- dertagesstätten mit integrativen Kindergartengruppen.“9



Was geschah in der 17. Wahlperiode?
In der 17. Wahlperiode wurde mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von FDP und CDU das Haushaltsbegleitgesetz geändert. Mit Artikel 27 wurde das AG SGB XII reformiert. In der Begründung hierzu heißt es:
„Mit der Änderung des AG SGB XII wird das Finanzierungssystem in der Sozialhilfe neu gestaltet. Den örtlichen Trägern werden Landesmittel zur Verwendung für Leistungen nach dem SGB XII zur Verfügung gestellt. Die Trennung zwischen vom Land finanzierten stationären Leistungen und von den Kreisen und kreisfreien Städten finanzierten ambulanten Leistungen wird nicht fortgesetzt.
Die örtlichen Träger können die Landesmittel flexibel für Aufgaben der Sozialhilfe verwenden. Damit wird die Entwicklung neuer, insbesondere ambulanter Leistungsangebote gefördert. Die Handlungs- und Finanzverantwortung der Kreise und kreisfreien Städte wird gestärkt. Das Abrechnungssystem wird für das Land und die Kreise/ kreisfreien Städte vereinfacht.
Finanziell werden die Kreise und kreisfreien Städte nicht schlechter gestellt als nach dem bisherigen Finanzierungssystem. Das Land trägt in der Sache und der Höhe der bereit zu stellenden Mittel nach dazu bei, dass Leistungen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung dauerhaft sichergestellt werden. Die Nachfinanzierungspflicht des Landes nach § 11 gewährleistet, dass den

8 Siehe Drs. 16/1409, S. 6. 9 Siehe Drs. 16/1409, S. 6. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 6 örtlichen Trägern alle notwendigen Mehrausgaben ausgeglichen werden. Infolge der Verpflichtung des Landes nach Artikel 49 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, für die im Jahre 2007 vom überörtlichen auf die örtlichen Träger der Träger der Sozialhilfe übertragenen Aufgaben in der Eingliederungshilfe finanziellen Ausgleich zu schaffen und aufgrund der sozialen Verantwortung des Landes auf dem Gebiet der Pflege wird das Land darüber hinaus auch einen Ausgleich leisten, wenn bei einem örtlichen Träger die vom Land bereit gestellten Mittel für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege an Personen über 60 Jahren nicht auskömmlich sind.“ 10
Die Fehlanreize durch eine getrennte Finanzverantwortung bei stationärer und ambulanter Hilfe wer- den durch die Reform beseitigt.



Wann wurde zum ersten Mal im Landtag ein Prüfungsrecht für den Landesrechnungshof bei der Eingliederungshilfe gefordert?
Es besteht seit mindestens zehn Jahren einen entsprechender Landtagsbeschluss (Voten zu den Bemerkungen 2003 des LRH mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 200111). Jedoch bezieht sich dieser Beschluss auf die Aufnahme eines Prüfungsrechts des LRHs über den Landesrahmenvertrag. Dies ließ sich in den Verhandlungen der vergangenen Jahre jedoch nicht umsetzen.



10 Siehe Umdruck 17/1574(neu) und Drs. 17/1042 11 Drs. 15/2985 Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de