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23.01.14
17:39 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zur Eingliederungshilfe und dem Prüfrecht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Gesetz zur Änderung des Düsternbrooker Weg 70 Kommunalprüfungsgesetzes 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Rasmus Andresen: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 027.14 / 23.01.2014

Es geht um Transparenz im Sinne der Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe bedeutet Inklusion und Teilhabe. Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben so eigenständig führen können wie nur möglich. Uns Grünen ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen generell und insbesondere im Kontext des Prüfrechts des Landesrechnungshofs der Eingliederungshilfe nicht als Kostenfaktor gesehen wer- den.
Bei der Debatte zum Prüfrecht geht es um Transparenz im Sinne der Menschen mit Behinderung. Teilhabe, Unterstützung und Nachteilsausgleich sind ihr gutes Recht. Es geht hier nicht um die Kürzung von Mitteln, doch es geht um sachgemäße Verwendung der Mittel dort, wo sie am meisten gebraucht werden:
Bei der Frühförderung von Kindern mit Behinderung, der Hilfe für eine angemessene Schulbildung und beim Besuch einer Hochschule, der Teilhabe am Arbeitsleben und im gesellschaftlichen Leben und Mittel für die medizinischen Rehabilitation.
Für ihre Leistungen erhalten die Träger der freien Wohlfahrtspflege und andere Einrich- tungen und Dienste eine Vergütung von den Kreisen und kreisfreien Städten aus Lan- desmitteln in Höhe von über 600 Mio. Euro jährlich.
Eine freiwillige Vereinbarung von Prüfrechten für den Landesrechnungshof im Landes- rahmenvertrag haben die Einrichtungen mehrfach abgelehnt. Natürlich ist zumindest auch zu untersuchen, dass eine Neuregelung für die Einrichtungen und ihre Träger verhältnismäßig ist. Aus Sicht der engagierten MitarbeiterInnen in den Einrichtungen kann ich es sogar verstehen.

Seite 1 von 2 Ich habe selbst meinen Zivildienst in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Be- hinderung absolviert. Die vielen MitarbeiterInnen in den Einrichtungen machen über- wiegend gute Arbeit. Ihnen gebührt unser Dank.
Trotzdem ist die Komplettverweigerung der Träger beim Prüfrecht für uns unverständ- lich. Es ist Zeit den nächsten Schritt zu gehen. Eine Erhöhung der Kontrolldichte allein ist aus unserer Sicht keine unzumutbare Beeinträchtigung der Einrichtungen.
Im Sinne der Menschen, die auf die Eingliederungshilfe angewiesen sind und im Sinne der Kommunen und des Landes, müssen wir uns fragen, ob mit den vorhandenen Mit- teln die bestmöglichen Leistungen erbracht werden. Kommt das Geld wirklich bei den Menschen an oder gibt es Doppelstrukturen von Institutionen und strukturelle Mängel im System?
Um diese Fragen beantworten zu können, brauchen wir Transparenz und das bedeutet auch, dass wir eine prüfende Institution brauchen. Bislang sind nur die Kreise und kreisfreien Städte berechtigt, bei den Einrichtungen und Diensten die „Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen“ zu prüfen. Es fehlt allerdings an Personal, um die Prüfun- gen flächendeckend durchzuführen. Statistisch müssen die Einrichtungen nur alle 240 Jahre mit einer Prüfung rechnen.
Es ist gut, dass jetzt konkrete Bewegung in die Debatte kommt. Es sind allerdings noch nicht alle Fragen dazu geklärt. Zwischen dem Land, den kommunalen Landesverbän- den und den Verbänden der Einrichtungsträger ist über ein Prüfrecht des Landesrech- nungshofs bisher keine Verständigung gelungen. Eine Einigung wäre wünschenswert, ist aber für uns Grüne keine Bedingung.
Diese Fragen können wir in der Anhörung zum Gesetzentwurf ausgiebig stellen. Auch haushaltspolitisch ist es für ein Prüfrecht durch den Landesrechnungshof dringend an- gemessen. Die Eingliederungshilfe ist mit 686 Millionen Euro eine der größten Einzel- posten.
Große Einzelposten müssen auch kontrolliert werden können. Dies ist bei öffentlichen Haushaltsmitteln normalerweise eine Selbstverständlichkeit. So muss es auch hier sein.
Wir Grüne wollen das Prüfrecht. Wir haben die Opposition auf der letzten Sitzung des Finanzausschusses im vergangenen Jahr gebeten, diesen Antrag noch einmal zu stel- len und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir jetzt eine gemeinsame Lösung finden wer- den.
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