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23.01.14
17:37 Uhr
SPD

Birgit Herdejürgen zu TOP 9: Eingliederungshilfe: Prüfungen nützen den Akteuren

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 23. Januar 2014



TOP 9, Kommunalprüfungsgesetz (Drs. 18/1497)



Birgit Herdejürgen:


Eingliederungshilfe: Prüfungen nützen den Akteuren

Der Antrag der FDP greift Forderungen auf, wie wir sie im Finanzausschuss schon mehrfach formuliert haben: Dort, wo mit Mitteln des Landes Leistungen erbracht werden, muss die Möglichkeit einer guten Kontrolle bestehen. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch, die diese Leistungen mit ihren Steuern finanzieren. Darauf haben auch die Leistungserbringer Anspruch, denn Qualität und gute Mittelverwendung sollten im Wettbewerb eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Teilhabe behinderter Menschen in der Gemeinschaft gehört zu unseren großen sozialen Errungenschaften. Sie ist getragen von der Philosophie, Menschen mit Behinderung als selbstverständlichen Teil der Gesellschaft wahrzunehmen. Dafür sind individuell unterschiedliche Fördermaßnahmen oder Integrationshilfen notwendig. Sie werden über die Eingliederungshilfe finanziert. Ziel ist dabei, die „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“ (§ 1 SGB IX)
Wir alle wollen, dass die Eingliederungshilfe diese Funktion weiter gut erfüllt. Tatsächlich gibt es immer wieder Entwicklungen, die das Ziel, eine gute Integration zu erreichen, weiterbringen. Dazu gehört zum Beispiel das persönliche Budget, dazu gehören auch die Inklusionsansätze für Kindertagesstätten und Schulen. 2



Wir wissen, dass Eingliederungshilfe, wenn sie gut gemacht ist und wenn sie ihren Zweck erfüllen soll, teuer ist. Das ist auch gut so. Die Integration von Menschen mit Behinderung ist ein hohes Gut, sie ist eine Frage der Menschenwürde. Ihre Weiterentwicklung ist Teil der Blaupause für die Welt, in der wir morgen gemeinsam leben wollen, von der Bildung über Wohnen, Arbeiten und Freizeit bis zu Pflege und Tod.
Gerade deshalb kommt es darauf an, die Mittel vernünftig auszugeben. Nicht, weil man sparen will, sondern weil sie so gut wie möglich dort ankommen sollen, wo sie gebraucht werden. Dies ist auch ein Grund dafür, dass die Koalition in Berlin sich eine umfassende Reform auf die Fahnen geschrieben hat. Und es ist ein Grund dafür, dass Qualitäts- und Kostenbewusstsein bei allen gesellschaftlichen Akteuren in diesem Bereich – von den Leistungsträgern, den Kommunen, bis zu den Leistungserbringern, insbesondere den Wohlfahrtsverbänden – ausgeprägt vorhanden ist. Der Landesrahmenvertrag von 2012, nach dem die Prüfrechte deutlich ausgeweitet wurden, ist daher ein großer Schritt. Dafür gebührt den Akteuren Dank.
Wir glauben jedoch, dass auch Prüfrechte und Prüfmöglichkeiten weiterentwickelt werden sollten, was explizit allen Leistungserbringern zu Gute kommt, die schon heute gute Arbeit leisten. Das gehört zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ebenso dazu wie neue Konzepte, neue Einrichtungen oder Qualitäts-Evaluation. Wenn wir hierzu eine unter- oder außergesetzliche Regelung finden könnten, wäre auch das für uns von Interesse.
Wie genau eine gute Kontrolle, über deren Notwendigkeit Konsens besteht, aussehen soll, ist nach wie vor in der Diskussion, gerade auch in meiner Fraktion. Wir haben für die kommenden Wochen eine Reihe von Gesprächen geplant, in denen wir uns diesem Thema weiter nähern wollen. Daher möchten wir den Gesetzentwurf der FDP gern in den Ausschüssen näher beraten; wir beantragen Überweisung in den Finanz- und in den Innen- und Rechtsausschuss.