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22.01.14
15:37 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg: Optionspflicht muss abgeschafft werden

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 022 / 2014 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 22. Januar 2014 Parlamentarischer Geschäftsführer



Innen / Optionspflicht



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Optionspflicht muss abgeschafft werden In seiner Rede zu TOP 26 (Optionszwang) erklärt der Parlamentarische Ge- schäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Das Thema ‚Optionszwang‘ begleitet uns nun schon seit einiger Zeit, und – die meisten hier werden es wissen – wir hatten auch in der ver- gangenen Legislaturperiode einen über fast alle Fraktionsgrenzen grei- fenden Konsens in dieser Frage.
Insofern ist das grundsätzliche Ziel, den Optionszwang abzuschaffen, für den schleswig-holsteinischen Landtag – zumindest mehrheitlich – klar. Lediglich die Art und Weise, wie wir weiter mit dem Thema umge- hen, bis die Große Koalition in Berlin die entscheidenden Weichen ge- stellt hat, ist es nicht.
Die Große Koalition hat es bedauerlicherweise ja in der vergangenen Woche in der entsprechenden Bundestagsauseinandersetzung ver- säumt, dafür konkrete Schritte zu unternehmen.
In diesem Zusammenhang erfreut es mich umso mehr, dass Innenmi- nister Breitner es gewagt hat, sich glasklar gegen seine Berliner Partei- freunde zu stellen und sich per Pressemitteilung beherzt für die Aus- setzung der Optionspflicht in Schleswig-Holstein ausgesprochen hat. Es freut mich außerdem, dass er diese ‚taktischen Spielchen‘ nicht nur ablehnt, sondern, dass er sich zudem aktiv als Landesminister für die Abschaffung der Optionspflicht einsetzen will. So hat er im Innen- und Rechtsausschuss am 15. Januar 2014 berichtet, dass er dazu unter anderem eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit Rheinland-Pfalz sowie ein entsprechendes Schreiben für die Kommunen in Schleswig- Holstein angestrengt hat.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Doch leider müssen wir feststellen, dass der Innenminister eben mit diesem Schreiben den Spielraum des § 29 Abs. 4 Staatsangehörig- keitsgesetz besser hätte nutzen können. Und in seiner Pressemittei- lung vom 17. Januar klingt es schon heraus: Er habe die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Optionsverfahren ‚nicht zu be- schleunigen‘ und ‚Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung nicht nega- tiv zu bescheiden‘.
Ein Blick in die Regelungen anderer Bundesländer, wie z.B. Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, die deutlich weiterreichende Erlasse haben, als das, was der Innenminister jetzt an die Behörden in Schles- wig-Holstein verschickt hat, wäre aus unserer Sicht notwendig und an- gemessen gewesen.
Mit Schreiben vom 15. Juli 2011 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen den Kreisen und kreis- freien Städten im Land empfohlen, den Optionspflichtigen nahezule- gen, eine vorsorgliche Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen nach § 29 Abs. 3 und 4 Staatsangehörigkeitsgesetz zu beantragen.
Im zweiten Schritt erfolgte dort eine Handlungsempfehlung an die Kommunen, die besagt, dass in den Fällen, in denen keine der Ertei- lungsvoraussetzungen erfüllt ist, der Antrag auf eine Beibehaltungsge- nehmigung nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres rechtstechnisch und rechtsgültig versagt werden.
Mit einer solchen Empfehlung hätte der Innenminister mehr bewirken können und wäre dennoch im rechtlich Machbaren geblieben. Ich hoffe doch sehr, dass Sie mit Ihrer Bundesratsinitiative mehr Tat- und Wil- lenskraft an den Tag legen werden, Herr Innenminister.
In der genannten Medieninformation vom 17. Januar heißt es dazu:
‚Inhaltliche Gründe, den Optionszwang nicht so schnell wie möglich ab- zuschaffen, gebe es nicht. ‚Das ist eine Herzensangelegenheit der So- zialdemokraten und vieler türkisch stämmiger Deutscher’, sagte Breit- ner.‘
Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass es in diesem Hohen Hause diesen breiten Konsens gibt. Die Optionspflicht gehört abge- schafft, und das so schnell wie möglich. Es ist schlicht nicht mehr zeit- gemäß, wie man von einem Jugendlichen, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, heute noch verlangen kann, sich zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden zu müssen.
Deshalb appelliere ich in dieser Sache auch an den Innenminister: Tun Sie mehr als nur ‚Keine Beschleunigung‘. Dies wäre in unserem, aber vor allem im Sinne der Betroffenen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de