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22.01.14
12:59 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 5, 34, 38, 39 (Schulpolitik/Schulgesetz): Schulen brauchen Freiraum, kein starres Korsett

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 021 / 2014 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 22. Januar 2014 Parlamentarischer Geschäftsführer



Bildung / Schulgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Schulen brauchen Freiraum, kein starres Korsett In ihrer Rede zu TOP 5, 34, 38, 39 (Schulpolitik/Schulgesetz) erklärt die bil- dungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Wir Liberale wollen unser Land fortentwickeln und Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen, so dass jeder die Chance hat, sein Leben so zu verwirklichen, wie er es sich vorstellt. Gute Bildung ist da- bei der Schlüssel zu allem.
Die Landesregierung mit den regierungstragenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der SSW rühmen sich nun, heute den so oft zitierten Schulfrieden in das Land Schleswig-Holstein zu tra- gen.
Was bezeichnen Sie aber als Schulfrieden? Es ist doch in der Tat nichts anderes als die Fortführung der Schulstrukturveränderungen aus dem Jahr 2007 hin zur Einheitsschule und entspringt allein ihrer tiefsten ideologischen Überzeugung.
Lehrer werden langsam zu reinen Schulmoderatoren degradiert und Bildung wird nur noch in einem reinen Defizitdenken gedacht, als wenn Schüler von einer Krankheit therapiert werden müssen.
Damals wie heute zwingen sie Schulen in ein starres Korsett, ohne Rücksicht auf regionale Interessen und Gegebenheiten. Damals wie heute prägen ihre Entscheidungen die Sorge, dass einer Gemein- schaftsschule die Schüler wegbleiben könnten, wenn das benachbarte Gymnasium ebenfalls das Abitur nach 9 Jahren anbietet.
Wenn Sie diese Sorge nicht hätten, warum streichen sie dann die von FDP und CDU geschaffene Möglichkeit der Wahlfreiheit wieder aus
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 dem Schulgesetz und bieten als Maximalkonsens den Bestandsschutz für noch existierende G9- oder Y-Gymnasien?
Damit isolieren sie Schleswig-Holstein, denn andere Bundesländer ge- hen inzwischen andere Wege. Damit nehmen Sie Familien die gefor- derte Flexibilität bei notwendigen, vielfach wirtschaftlich begründeten Wohnortwechseln.
Genauso wenig friedvoll ist das zwangsweise Durchsetzen des länge- ren gemeinsamen Lernens, denn nichts anderes ist der vorgeschriebe- ne binnendifferenzierte Unterricht an den Gemeinschaftsschulen.
Dass Regionalschulen zukünftig Gemeinschaftsschulen heißen, ist für uns Liberale nicht ausschlaggebend. Wesentlich ist aber, dass den Gemeinschaftsschulen verboten wird, abschlussbezogene Klassen einzurichten. Das konterkariert jegliche schulprogrammatische und selbstverantwortliche Arbeit in den Schulen.
Dazu gibt es keine wissenschaftliche Studie, welche die Vorteile des längeren gemeinsamen Lernens belegt. Im Gegenteil, zahlreiche Stu- dien belegen, dass leistungsstarke Schüler durch binnendifferenzierten Unterricht schlechter und leistungsschwache Schüler nicht besser ge- fördert werden als in einem differenzierten Schulwesen.
Allerdings scheint die Koalition selbst nicht sonderlich überzeugt von ih- ren pädagogischen Konzepten zu sein, denn anders kann man die so- genannte ‚flexible Übergangsphase‘ an Gemeinschaftsschulen, die in drei Jahren zum zukünftigen ‚ersten allgemeinen Abschluss‘ führt, nicht erklären. Denn das ist de facto eine abschlussbezogene Klasse.
Und damit es nicht zu einem Missverständnis kommt, auch wir halten diesen Weg für eine sinnvolle Lösung, um mehr Jugendlichen zu einem qualifizierten Abschluss zu führen.
Ich appelliere an die regierungstragenden Fraktionen, honorieren Sie die Arbeit und haben Sie Vertrauen in die Kompetenz der Schulen mit ihren Lehrkräften und lassen Sie diese ihre bisherigen guten pädagogi- schen Konzepte fortführen.
Dieser Weg war im bisher geltenden Schulgesetz angelegt. Wir Libera- le unterstützen die Eigenverantwortlichkeit der Schulen, wir wollen die Wahlfreiheit erhalten. Alle Schulen müssen nach ihren Ressourcen entscheiden können, in welcher Form sie differenziert unterrichten oder ob sie abschlussbezogene Klassen einrichten wollen.
Enttäuschend bleibt auch Ihr Umgang mit den Schulen in freier Träger- schaft. Dass es zu einer Veränderung ihrer Finanzierung kommt, ist ja durchaus nachvollziehbar. Mit dem Haushalt haben Sie aber nicht nur die Axt an einige freien Schulen gelegt, sondern auch schon den ersten Schlag geführt.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 In der Anhörung wurde deutlich, dass berufliche Schulen in den Bera- tungen nicht eingebunden waren, obwohl sie sich mehrfach angeboten haben, und gerade diese sind jetzt existentiell betroffen. Wo ist hier ei- gentlich Ihr soziales Gewissen?
Die FDP legt daher erneut eine Übergangsregelung vor, welche keine der freien Schulen zum jetzigen Zeitpunkt schlechter stellt. Wir geben ihnen damit eine zweite Chance, wirklich etwas für die freien Schulen zu erreichen. Was Sie den freien Schulen anbieten, ist ein nebulöses Gesprächsangebot und hilft den freien Schulen gar nicht weiter.
Auch in anderen Bereichen kann das von der Regierung vorgelegte Schulgesetz nicht überzeugen. So ist der Bereich der wünschenswer- ten Schulkooperationen unzureichend geregelt. Auch das wurde Ihnen auch in der mündlichen und schriftlichen Anhörung mehr als deutlich gesagt, trotzdem haben Sie daraus keine Schlüsse gezogen. Aus wel- chem Grund sie dem FDP-Antrag an dieser Stelle nicht folgen wollen, ist nicht nachvollziehbar.
Ebenso unzureichend sind die Regelungen zur Flexibilisierung des Einschulalters sowie zu den Mindestgrößen von Schulen.
Wir haben den Vorschlag eingebracht, das Einschulalter nachhaltig zu flexibilisieren und dann auch dafür zu sorgen, dass die Kinder, während der Zeit der Zurückstellung, pädagogisch betreut und auf den Schulbe- such vorbereitet werden.
Warum wollen sie diesem konstruktiven Vorschlag, den Fachleute wie Kinderärzte und -psychologen unterstützen, nicht folgen?
Auch bei den Mindestgrößen von Schulen sollte der Wille des Gesetz- gebers klar zu erkennen sein, nämlich dass Ausnahmen von der Min- destgrößenverordnung möglich sind, um insbesondere die Schulstruk- tur im ländlichen Raum zu erhalten. Unser Formulierungsvorschlag ist da eindeutig, die halbgare Formulierung der Koalition mit irgendwel- chen Modellprojekten greift dagegen zu kurz.
Die FDP lehnt die vorgeschlagenen Regelungen zur Berufung von Schulleitern sowie zur Erteilung von lehrplanmäßigem Unterricht durch Studenten ab.
Wir sind der Überzeugung, dass es gut für die Schulen ist, wenn Schul- leiter extern berufen werden, und erst wenn eine externe Ausschrei- bung zu keinem Ergebnis geführt hat, dann in der zweiten Ausschrei- bung interne Bewerbungen zuzulassen.
Dass Sie Studenten ohne Abschluss erlauben wollen, selbständig lehr- planmäßigen Unterricht zu erteilen, ist ein Desaster und zeigt zugleich, wie gering Sie den Lehrerberuf schätzen.
Niemand würde auf die Idee kommen, einem Medizinstudenten zu er- lauben, Operationen selbständig durchzuführen oder Auszubildenden Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 4 zum Beispiel im Elektrohandwerk die Abnahmen von Installationen zu gestatten, die Meistern vorbehalten sind.
Dieses ist umso skandalöser, wenn sogar die verantwortliche Ministe- rin, die selbst mal Präsidentin einer Hochschule mit Schwerpunkt der Lehrerausbildung war, der Meinung ist, dass unsere Kinder ohne ent- sprechende Qualifikation gebildet werden können.
Echter Schulfrieden wäre für mich gegeben, wenn eine vielfältige Bil- dungslandschaft den individuellen Lernanforderungen, Zielsetzungen und Neigungen des Einzelnen Respekt zollt und Rechnung trägt.
Echte Chancengerechtigkeit für unsere Kinder bedeutet doch, dass sie durch eine alters- und leistungsgerechte, inhaltlich gute Schulausbil- dung Wissen und Kompetenzen erlangen, die ihnen zukünftig ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben ermöglichen.
Der Auftrag der Schule muss doch sein, einen jungen Menschen glei- chermaßen für den beruflichen Wettbewerb stark zu machen und die Anforderungen einer werteorientierten Gesellschaft zu vermitteln.
Und genau das bezeichnet man als Bildungs- und Erziehungsziele, die in Ihrem Schulgesetz zukünftig nicht mehr enthalten sind.
Schleswig-Holstein ist jetzt das einzige Bundesland, in dem Bildung und Erziehung keine herausragende Rolle mehr im Schulgesetz spie- len. Das ist wirklich eine Leistung für sich und deutschlandweit einma- lig.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de