Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
08.01.14
15:28 Uhr
CDU

Johannes Callsen und Heike Franzen: CDU-Fraktion legt eigenen Schulgesetzentwurf vor

Bildungspolitik
Nr. 001/14 vom 08. Januar 2014
Johannes Callsen und Heike Franzen: CDU-Fraktion legt eigenen Schulgesetzentwurf vor
Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat heute (08. Januar 2014) ihren Gegenentwurf zum in der Anhörung befindlichen rot/grün/blauen Schulgesetz vorgestellt:
„Das Ergebnis der Anhörung war eindeutig: Im Vordergrund der Schulgesetzgebung muss die Qualitätsentwicklung an den Schulen stehen. Eine nochmalige umfassende Änderung der Schulstrukturen führt nur zu erneuter Unruhe und zusätzlicher Belastung. Dieser Erkenntnis trägt unser Entwurf Rechnung“, begründete CDU-Fraktionschef und Oppositionsführer Johannes Callsen die Initiative seiner Fraktion.
Zur Verbesserung der Unterrichtsqualität setzt die Union auf mehr Selbstständigkeit der Schulen.
„Pädagogische Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung gehören nicht in den Bildungsausschuss des Landtages, sondern in die Kompetenz der Schulen. Unsere Schulen brauchen mehr Selbstständigkeit, um einen idealen Rahmen für eine vielfältige, kindgerechte Pädagogik schaffen zu können“, erläuterte CDU-Bildungsexpertin Heike Franzen.
Die selbstständige Schule solle eigenverantwortlich entscheiden, wie ihre Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. „Wann werden alle gemeinsam
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 unterrichtet? Wann ist es notwendig, Gruppen entsprechend der Leistungsfähigkeiten der Kinder zu bilden? Wann sind abschlussbezogene Klassen notwendig? Diese Fragen können nicht ernsthaft aus dem Ministerium in Kiel beantwortet werden“, so die CDU-Abgeordnete.
Zur Vielfalt pädagogischer Maßnahmen der selbstständigen Schule sollten auch Zeugnisnoten mit einer verständlichen Kommentierung, die Möglichkeit der Klassenwiederholung oder der Versetzung auf Probe und der Wechsel an eine andere Schulart gehören.
Stunden für Doppelbesetzungen mit Lehrkräften sowie Stunden für die sonderpädagogische Förderung sollten so eingesetzt werden, wie die Kinder sie benötigen. „Das kann mal für alle Kinder einer Klasse oder auch mal, um kleine Gruppen in einzelnen Fächern über einen Zeitraum speziell zu fördern, nötig sein. Wichtig ist, dass die vorhandenen Ressourcen für die bestmögliche Unterstützung der Kinder eingesetzt werden, nicht zur Erfüllung ministerieller Vorgaben“, so Callsen.
Mehr Mitsprache sollen die Schulen nach dem Willen der CDU auch bei der Einstellung ihrer Lehrkräfte erhalten. Selbständige Schulen könnten im Rahmen zugewiesener Budgets eigenständig über die Lehrerfort- und -weiterbildung, die Vergabe von Ausgleichs- und Ermäßigungsstunden und über Mittel zur Anerkennung besonderer Leistungen von Lehrkräften entscheiden.
Zur Qualitätsentwicklung fordert die CDU eine interne und externe Evaluation. Professionelle Berater von Außen sollen auf Augenhöhe bei der Qualitätssicherung und -entwicklung unterstützen. Die nationalen Bildungsstandards für alle Bildungsabschlüssen sollen den Rahmen für Qualitätsentwicklung und Unterrichtsinhalte bilden. Dazu fordert die Union eine konsequente Umsetzung der von der Kultusministerkonferenz vereinbarten Bildungsstandards in den Lehrplänen. „Nur so stellen wir sicher, dass der Umzug in ein anderes Bundesland künftig nicht länger die drohende Klassenwiederholung bedeutet. Und nur so werden Schulabschlüsse vergleichbar“, so Franzen.
Unabhängig von der Frage, ob man den pädagogischen Ansatz der Koalition richtig oder falsch finde, seien die Anhörungsergebnisse eindeutig gewesen: „Selbst die Befürworter des Gesetzentwurfes von SPD, Grünen und SSW halten es mit den durch die Regierungskoalition bereit gestellten Ressourcen für nicht umsetzbar. Mit ihrem Gesetz werden die Koalitionäre unweigerlich mehr Unterrichtsausfall verursachen. Das ist unverantwortlich“, erklärte die CDU-Abgeordnete.



Seite 2/4 Im vergangenen Jahr sei bereits bei anderen Gesetzesinitiativen deutlich geworden, dass SPD, Grüne und SSW die Anhörung von Fachleuten als zu ignorierende Pflichtübung ansehen. Sie forderte Bildungsministerin Wende auf, sich mit der berechtigten Kritik an ihrem Gesetzentwurf auseinander zu setzen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
„Ein Gesetz ist keine Habilitationsschrift. Ein Schulgesetz muss klären, welchen Auftrag die Schulen in Schleswig-Holstein haben, und wie die Schulen diesen Auftrag bestmöglich erfüllen können. Die Bildungsministerin scheitert bereits daran. Sie handelt nach dem Motto: Seitdem wir unsere Ziele aus den Augen verloren haben, verdoppeln wir unsere Anstrengungen. Das macht die Schulen kaputt“, so Callsen.
Wendes Gesetzentwurf verwische Auftrag und Ziel der Schulen völlig. Das beste Beispiel sei der Verzicht auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu Gunsten nicht näher definierter „Pädagogischer Ziele“. Dafür wolle Wende den Schulen detailliert vorgegeben, auf welche Art sie Unterricht zu erteilen hätten.
„SPD, Grüne und SSW schalten die Schulen auf Gleichmacherei, die CDU steht für Leistungsorientierung“, so Callsen.
In der Anhörung sei breite Unterstützung für eine größere Selbstständigkeit der Schulen deutlich geworden. Dies habe die CDU berücksichtigt. „Wir wollen eine engere und verbindlichere Zusammenarbeit von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht. Diese soll über Zielvereinbarungen geregelt werden. Darin werden überprüfbare Ziele, die Prüfung des Umsetzungsstands der Vereinbarung und auch die Folgen für das Nichterreichen von Zielen geregelt“, so Franzen.
Die CDU wolle darüber hinaus das Einschulungsalter wieder flexibler handhaben.
„Es gibt einfach Kinder, die mit dem Erreichen des sechsten Lebensjahres noch nicht so weit sind, dass sie eingeschult werden können. Diesen Kindern hilft die Zwangseinschulung nicht“, so die CDU-Abgeordnete. Das sei das eindeutige Votum von Kinder- und Jugendärzten sowie des Elternbeirates gewesen.
„Man kann nicht immer von der Individualität der Kinder sprechen, und dann ein festes Datum für die Einschulung vorgeben. Diesen Fehler wollen wir korrigieren“, so Franzen.



Seite 3/4 Hier finden Sie den Änderungsantrag: http://www.cdu.ltsh.de/media/AenderungsantragBA9-01-2014.pdf



Seite 4/4