Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
08.01.14
12:10 Uhr
FDP

Anita Klahn: Für ein freiheitliches Schulgesetz

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 003 / 2014 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 8. Januar 2014 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Bildung / Schulgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Für ein freiheitliches Schulgesetz Zur aktuellen parlamentarischen Befassung mit dem schleswig- holsteinischen Schulgesetz und zur Position der FDP-Fraktion erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die FDP-Landtagsfraktion hat in ihrer gestrigen Fraktionssitzung ih- re Änderungen für ein freiheitliches Schulgesetz für Schleswig- Holstein beschlossen, die dem Parlament zur morgigen Befassung im Bildungsausschuss zugeleitet wurden (Umdruck 18/2239). Diese Änderungen sind ein bewusster Kontrapunkt zu den Plänen von Rot- Grün-Blau, deren bildungspolitische Stoßrichtung vor allem von einer Bevormundung der Schulen in Schleswig-Holstein geprägt ist.
Während SPD, Grüne und SSW die Wirkungsmöglichkeiten und Mit- bestimmung vor Ort einschränken und die Schulen an die Kieler Ket- te legen wollen,
- werden wir den Gymnasien wieder die Möglichkeit zurückgeben, über G8, und G9 und G-Y selbst zu entscheiden; - werden wir den Gemeinschaftsschulen selbst überlassen, welche Form der Differenzierung sie für richtig erachten; - werden wir die schulrechtliche Möglichkeit wieder einführen, Kin- der für ein Jahr von Schulbesuch freizustellen, wenn sie noch nicht erfolgreich am schulischen Unterricht teilnehmen können.
Außerdem wird die derzeit zum Teil sehr schwierige Berufung von Schulleitern im Vergleich zum aktuellen Schulgesetz deutlich erleich- tert, sowie den Plänen von Rot-Grün-Blau, Lehramtsstudenten lehr- planmäßigen Unterricht geben zu lassen, eine klare Absage erteilt. Jeder Handwerker weiß es: Für die wichtigen Aufgaben zeichnet der Meister verantwortlich – und nicht der Lehrling. Dass die Bildungsmi- nisterin und die Unterrichtserteilung nicht voll ausgebildeten Kräften anvertrauen will und damit eine klare Entwertung des Lehrerberufes Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 in Kauf nimmt, ist deshalb so erschütternd, weil Frau Professor Wen- de zugleich auch für die Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein zu- ständig ist. Welches Bild transportiert die Bildungsministerin, wenn sie den vielen gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrerin im Land zeigt, ihre Arbeit können auch Kräfte ohne Abschluss machen?
Während sich die schleswig-holsteinische CDU bei ihren schulpoliti- schen Vorstellungen immer sehr langsam an die Realität heranrobbt, aber nie wirklich ankommt, versucht sich die Koalition an einer Retro- Politik, die den Eltern, Lehrern und Schülern Freiheiten nimmt und überideologisch das eigene – natürlich gut gemeinte – Weltbild über- stülpen will. SPD, Grüne und SSW sind sich so sicher, dass sie es bildungspolitisch besser wissen als die schulischen Akteure vor Ort, dass sie diese Besserwisserei jetzt in Gesetzesform gießen wollen.“
Hinweis: Die Kernpunkte des Schulgesetzentwurfs der FDP- Landtagsfraktion finden Sie im Anhang.



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Position der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Schulgesetzes

(1) Wahlfreiheit: Die Wahlfreiheit für alle Schulen sowohl bei G8/G9/G-Y, als auch bei der Art der Differenzierung bleibt erhalten (§ 43,1 u. § 44,3). (2) Oberstufen: Für Oberstufen an Gemeinschaftsschulen wird die alte Re- gelung wiederhergestellt, so dass neue Oberstufen nur errichtet werden können, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt (§ 43,4). (3) Einschulalter: Das Einschulalter wird wieder flexibilisiert. Kinder können wieder für ein Jahr zurückgestellt werden. In der Zeit der Rückstellung sind Fördermaßnahmen, die auf den Schulbesuch vorbereiten, durchzu- führen (§ 22). (4) Mindestgrößen: Der Paragraph wird ergänzt, so dass klargestellt wird, dass Ausnahmen von den Mindestgrößen möglich sind, um die Schul- struktur insbesondere im ländlichen Raum zu halten (§ 52). (5) Gymnasien: Es wird klargestellt, dass Gymnasien Oberstufen haben müssen, da diese integral zum gymnasialen Bildungsgang dazugehö- ren. Auch wird so möglichen Oberstufenzentren eine klare Absage erteilt (§ 44,4). (6) Schrägversetzung: Die Schrägversetzung von Gemeinschaftsschulen auf Gymnasien wird zugelassen (§ 9,3). (7) Ersatzschulfinanzierung: Die Übergangsregelung, welche den Ersatz- schulen, die aktuell schlechtergestellt werden, einen fairen Ausgleich ermöglicht, wird wieder eingebracht (§ 150). (8) Ersatzschulen: Die Mitwirkung der Schulen in freier Trägerschaft zur Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrages wird hervorgehoben (§ 1). (9) Kirchliche Träger: Die Privilegien kirchlicher Träger beim Verfahren der Gewährung von Zuschüssen an Ersatzschulen werden wieder gestri- chen (§ 119,3). (10) Regionalschulen: Regionalschulen werden nicht zum 31. Juli 2014 zwangsumgewandelt. Stattdessen werden Regional- und Gemein- schaftsschulen behutsam zusammengeführt. Die Fristen zur Umwand- lung betragen zwei Jahre und alle Schulen können an ihrem pädagogi- schen Konzept festhalten (§ 147 i.V.m. §43,1). (11) Berufung von Schulleitern: Im Vergleich zum aktuell gültigen Gesetz wird jetzt gestattet, dass sich in einer zweiten Bewerbungsrunde auch interne Kandidaten für eine Schulleiterstelle bewerben können. Dieses Verfahren wurde in der mündlichen Anhörung von allen Praktikern be- fürwortet (§ 39). (11) Schulkooperationen: Die von der Regierung vorgelegte Formulierung behindert in der Praxis Kooperationen von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit anderen Schulen mit Oberstufe. Die Anregungen aus der Anhörung wurden aufgegriffen und eine Formulierung vorgelegt, die das Problem löst (§ 43,6). (12) Schulentwicklungspläne: Das Gesetz wird geändert, so dass Schul- träger stärker verpflichtet sind, zukünftig in Abstimmung mit umliegen- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 4 den Schulträgern ihre Schulentwicklungspläne aufzustellen (§ 48,1). (13) Bildung und Erziehung: Die Begriffspaare „Bildung und Erziehung“ bleiben im Schulgesetz. Schleswig-Holstein wird nicht das erste Land sein, wo sich Bildung nicht im Schulgesetz wiederfindet. (14) Studenten im Praktikum: Masterstudenten im Praktikum wird es nicht erlaubt, lehrplänmäßigen Unterricht zu geben. Ein abgeschlossenes Studium ist weiterhin Voraussetzung für die Erteilung von lehrplanmäßi- gem Unterricht. (15) Friesische Sprache: Der Schutz des Friesischen und des Niederdeut- schen ist fest in unserer Verfassung verankert; einer gesonderten Auf- nahme ins Schulgesetz bedarf es daher nicht. (16) Flexible Übergangsphase: Die Koalition erlaubt es in ihrem Entwurf Gemeinschaftsschulen, abschlussbezogene (!) Klassen (hier: „flexible Übergangsphase“) zur Erreichung des Hauptschulabschlusses einzu- richten. Die FDP-Fraktion begrüßt und übernimmt diesen Vorschlag. In- teressant ist dieser Vorschlag deshalb, da durch die amtierende Regie- rung ansonsten die Binnendifferenzierung so nachdrücklich propagiert wird (§ 43,3).



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de