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12.12.13
17:15 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Traditionelle Krabben- und Muschelfischerei haben ihre Berechtigung im Nationalpark, daran wird nicht gerüttelt

Presseinformation
Kiel, den 12.12.2013

Es gilt das gesprochene Wort


Flemming Meyer
TOP 25 Keine neuen Nutzungseinschränkungen durch die Trilaterale Wattenmeerkonferenz Drs. 18/1379

„Traditionelle Krabben- und Muschelfischerei haben ihre Berechtigung im Nationalpark, daran wird nicht gerüttelt“

Das Wattenmeer zählt zu den bedeutsamsten und empfindlichsten Ökosystemen, das einem
ständigen dynamischen Prozess unterliegt. Es ist ein außergewöhnlicher Lebensraum, der sich
über mehrere Ländergrenzen - von Esbjerg in Dänemark bis nach Den Helder in den
Niederlanden - hinwegzieht. Die trilaterale Zusammenarbeit zwischen Dänemark, den
Niederlanden und Deutschland dient dem Schutz und dem Erhalt dieses einzigartigen
Lebensraumes.


Die Weiterentwicklung der Wattenmeerregion ist ein dynamischer Prozess, der sich nur in
Abstimmung mit den Akteuren vor Ort umsetzen lässt. Unter diesen Vorzeichen ist auch zuletzt
die Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe der UNESCO zu sehen. Damit wurde
zusätzlich die weltweite Bedeutung des Wattenmeeres hervorgehoben. Hier haben Deutschland 2
und die Niederlande als erste den Schritt getan. Die Anerkennung des nördlichen Wattenmeeres
befindet sich zur Zeit noch im Verfahren. Heute wissen wir, dass die Anerkennung als
Weltnaturerbe ein großer Erfolg ist, auch für Schleswig-Holstein.
Rückblickend betrachtet, ist dieser Erfolg jedoch nur zustande gekommen, weil auch hier wieder
alle Beteiligten an Bord geholt wurden und breite Einigkeit in der Sache erzielt werden konnte.
Dieser Prozess ging nicht von heute auf morgen. Es musste hierbei viel Überzeugungsarbeit
geleistet werden. Doch der ständige Dialog und die Einbeziehung aller Akteure, haben den Erfolg
letztendlich möglich gemacht.


Bei der 12. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg, wird es wieder darum gehen,
gemeinsame Ziele zu definieren, wie die Wattenmeerregion weiterzuentwickeln ist. Das ist auch
gut so. Doch bereits im Vorfeld ist die Aufmerksamkeit, die der Konferenz gewidmet wird, groß.
Die Menschen vor Ort befürchten, dass dort Beschlüsse gefasst werden könnten, die dann neue
Restriktionen mit sich führen. Diese Befürchtungen nehmen wir sehr ernst.
Aus diesem Grund ist es für uns wichtig, dass die Belange Schleswig-Holsteins, mit denen man
sich bei der Konferenz einbringen wird, unter anderem mit dem §2 des Nationalparkgesetztes im
Einklang sind. Soll heißen: In der Wattenmeerregion stellt sich das Dreieck, Natur -
Küstenschutz - Wirtschaft, als Basis aller Lebensgrundlagen dar. Daher gilt: „Unzumutbare
Beeinträchtigungen der Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen
Bevölkerung sind zu vermeiden. Jegliche Nutzungsinteressen sind mit dem Schutzzweck im
allgemeinen und im Einzelfall gerecht abzuwägen.“ Das müssen wir nach außen kommunizieren
und den Menschen vor Ort deutlich machen. Die traditionelle Fischerei – ob nun Krabben- oder
Muschelfischerei – hat ihre Berechtigung im Nationalpark und daran wird nicht gerüttelt.


Trotzdem müssen wir weiter den Dialog über eine Weiterentwicklung des Nationalparks führen.
Wir haben die positiven Erfahrungen und Erfolge auf die wir gemeinsam verweisen können.
Darauf werden wir weiter bauen. Dabei gilt, alle werden eingebunden. Wir haben die Akteure vor
Ort in den Kuratorien. Die Zusammenarbeit mit ihnen hat sich immer bewährt, daran werden wir 3
auch weiter festhalten. Somit ist auch der Dialog mit der Fischerei nicht abgeschlossen. Und ich
kann sagen, dass es durchaus positive Signale von Seiten der Fischer in Bezug auf
Nullnutzungszonen gibt.


Wir können nicht vorhersagen, zu welchen Ergebnissen die Trilaterale Wattenmeerkonferenz
kommen wird. Für uns steht aber fest, dass die trilateralen Ergebnisse im Einvernehmen mit der
Bevölkerung vor Ort sein müssen. Denn Gesetze und Beschlüsse sind letztendlich nur so gut, wie
sie vor Ort gelebt werden.