Klaus Jensen zum TOP 25: Hände weg von weiteren Einschränkungen im Nationalpark!
FischereipolitikNr. 665/13 vom 12. Dezember 2013Klaus Jensen zum TOP 25: Hände weg von weiteren Einschränkungen im Nationalpark!Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnAnlass des vorliegenden Antrages ist die im Februar 2014 stattfindende Trilaterale Wattenmeerkonferenz auf Regierungsebene in Tondern /Dänemark. Aufgeschreckt wurden wir durch den Entwurf einer Ministererklärung, die zunächst nur in Englisch kursierte. Durch einige Formulierungen sahen wir die Notwendigkeit, dies im Plenum zu debattieren, bevor eventuell wieder – an uns vorbei – Fakten geschaffen werden. Und wie richtig wir liegen, zeigt uns die Sitzungsvorlage der Nationalparkkuratorien, mit ihren Ergänzungs-, Klarstellungs- und Definitionswünschen. Heute tagt übrigens zeitgleich mit unserer Debatte das Nordfriesische Kuratorium in Husum.Vorweg möchte ich jedoch ein Bekenntnis zum Nationalpark und dem Schutz des Wattenmeeres abgeben. Die CDU steht zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und zum 2009 verliehenen Titel des Weltnaturerbes.Tatsache ist aber auch, dass es zwei parallel laufende Diskussionsstränge gibt, die aufhorchen lassen. Zum einen gibt es die eben angesprochene Trilaterale Wattenmeerkonferenz mit der Ministererklärung in Tondern im Februar Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 nächsten Jahres. Gleichzeitig liegt ein Evaluierungsbericht zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor, der in über 80 Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung des Nationalparks mündet.Unter anderem wird darin gefordert, die nutzungsfreie Zone auf 50 % der Nationalparkfläche auszudehnen. Dies würde zu deutlichen Einschränkungen vor allem für die Krabbenfischerei, aber auch die Muschelfischerei führen. Außerdem soll die Beweidung der Vorländereien reduziert und Nutzungsmöglichkeiten in angrenzenden Bereichen (Strandparken in St. Peter Ording) weiter eingeschränkt werden. Aus Zeitgründen will ich mich auf diese Beispiele beschränken.Nun mag der Minister sagen, dieser Bericht ist kein Papier der Landesregierung, aber er sollte sich auch nicht in die Büsche schlagen, weil er die Ergebnisse dieses Berichtes in den Nationalparkkuratorien in Husum im vergangenen Jahr vorgestellt und befürwortet hat. In der Pressemitteilung vom 13.06.2013 greift er insbesondere die Frage der nutzungsfreien Flächen und der rechtlichen Grundlagen auf. Und das macht nur Sinn, wenn der Minister das Nationalparkgesetz anfassen will.Und dann gibt es eben auch noch den vorliegenden Entwurf der Ministererklärung zur Trilateralen Wattenmeerkonferenz, die ja nach der Zuarbeit der betreffenden Landesregierungen entstanden ist. Hierin werden – was Wunder – Vorschläge aus dem Evaluierungsbericht in Bezug auf erweiterte Nullnutzungsgebiete aufgegriffen. Insbesondere der Fischerei sollen zusätzliche Auflagen bei den Fangtechniken und Fanggebieten aufgedrückt werden, die nicht akzeptabel sind und die sich auch nicht mit der gemeinsamen Fischereipolitik der EU vereinbaren lassen.Diese Forderungen gehen uns zu weit, ich fordere die Landesregierung und den zuständigen Minister Dr. Habeck auf: Hände weg vom Nationalparkgesetz; Hände weg von weiteren, gesetzlich verordneten Nullnutzungsgebieten; Hände weg von einer Ausdehnung der Nationalparks auf angrenzende Festlandsgebiete.Bei all dem gibt es jedoch einen Punkt, dem bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Forderung nach einem Sicherheitskonzept für die Deutsche Bucht bezüglich des Offshore-Windkraftausbaus, wie dies unter anderem von Insel- und Halligkonferenz und der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste gefordert wird. Dies Thema drängt wirklich und sollte auch auf der Trilateralen Wattenmeerkonferenz beraten werden.Abschließend noch ein Wort zum vorliegenden Änderungsantrag: Die Seite 2/3 Intention dieses Antrages geht zwar in die richtige Richtung, insbesondere der Hinweis auf § 2 der Nationalparkgesetzes, wo die Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen Bevölkerung und der Vorrang des Küstenschutzes festgeschrieben sind. In Ihrem Antrag fehlt aber jegliche inhaltliche Festlegung. Da Sie auf halbem Wege stehen bleiben, werden wir ihrem Antrag auch nicht zustimmen können und uns enthalten. Da die Konferenz bereits Anfang Februar stattfindet, beantrage ich Abstimmung in der Sache. Seite 3/3