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12.12.13
16:52 Uhr
SPD

Dr. Gitta Trauernicht zu TOP 25: Für eine einvernehmliche Lösung mit Fischern und Naturschützern

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 12. Dezember 2013



TOP 25: Keine neuen Nutzungseinschränkungen durch die Trilaterale Wattenmeerkonferenz (Drucksachen 18/1379 und 18/ 1412)



Dr. Gitta Trauernicht:
Für eine einvernehmliche Lösung mit Fischern und Naturschützern

Sehr geehrter Kollege Jensen, mit Ihrer Presseerklärung vom 29.11.und Ihrer heutigen Rede haben Sie verbal ja ganz schön hingelangt! Den Entwurf einer Ministererklärung für die zwölfte trilaterale Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres kommentieren Sie mit „Stück aus dem Tollhaus“, von „ideologisch geprägten Schreibtischtätern“ ist die Rede, die den Menschen an der Westküste „das Licht ausknipsen“ wollen und Sie greifen den Umweltminister Robert Habeck persönlich an. Sie sehen schon jetzt neue Nullnutzungszonen und wollen, dass es keine neuen Schutzbemühungen für das Wattenmeer geben soll.
Lieber Herr Kollege, nun mal wieder auf den Boden! Es gibt in Schleswig-Holstein ein Nationalparkgesetz mit definierten Schutzzwecken. Und mit der Formulierung dieser Schutzzwecke wird deutlich, dass es sich beim schleswig-holsteinischen Wattenmeer nicht allein um einen Naturraum handelt, sondern um einen Lebensraum von Menschen auf Halligen und Inseln. Küstenschutz darf deshalb durch Naturschutz nicht eingeschränkt werden. Das hat uns der Sturm Xaver einmal mehr vor Augen geführt. Und: „unzumutbare Beeinträchtigungen der Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen Bevölkerung sind zu vermeiden“, so ist es in § 2 des Gesetzes klar formuliert. Das sind die Leitplanken, die zu beachten sind.
Trilaterale Wattenmeerkooperation und Weltnaturerbe können nur grenzüberschreitend gelingen. Bei allen Dokumenten der trilateralen Regierungskooperation müssen Formulierungen gefunden 2



werden, die von allen Partnern der Wattenmeerkooperation mitgetragen werden können. Schleswig-Holstein ist dabei ein wichtiger Partner. Die Westküstenregion wird über die Nationalpark-Kuratorien Dithmarschen und Nordfriesland umfassend an der Positionierung des Landes beteiligt. Beschlüsse von Kreistagen wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen und Anregungen können in die Erklärung eingehen, wenn es zur Verständigung mit den Parteien kommt.
Die Federführung für diese internationale Kooperation liegt für Deutschland beim Bundesumweltministerium. Bei den bisherigen Wattenmeerkonferenzen ist es gelungen, durch große Einigkeit über Parteigrenzen hinweg die Interessen Schleswig-Holsteins gut einzubringen. Dies ist Ziel auch bei der Konferenz in 2014.
Lieber Kollege, völlig daneben finde ich es auch, mit dem im Verfahren befindlichen Evaluierungsbericht zum Nationalpark zu zündeln. Der Komitee-Bericht kommt doch in Bezug auf die erreichten Wirkungen des Nationalparks zu dem Fazit, dass der Nationalpark seit seiner Gründung im Jahre 1985 nach wechselvollen Jahren heute erfreulicherweise einen guten Entwicklungsstand erreicht hat. Wesentliche Naturschutzziele seien erreicht! Die Natura 2000- Diskussion ist abgeschlossen.
In der Konsequenz heißt dies, dass mit Augenmaß an einer Abwägung naturschutzfachlicher Ziele und wirtschaftlicher Erfordernisse in der Region gearbeitet wird. Keine Frage: Eine der schwierigsten aktuellen Herausforderungen für die Landesregierung ist die Frage der nutzungsfreien Flächen im Nationalpark.
Herr Kollege, es ist das erklärte Ziel des Ministers, hier zu einer einvernehmlichen Lösung mit den Fischern und Naturschützern zu kommen. Das ist ein gutes Verfahren.Dies bringen wir in unserem Änderungsantrag zum Ausdruck. Ihren Antrag lehnen wir ab!