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12.12.13
15:14 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Es muss eine transparente Bestandsaufnahme erfolgen

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 552 / 2013 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 12. Dezember 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kirche / Kirchenstaatsverträge



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Es muss eine transparente Bestandsaufnahme erfolgen In seiner Rede zu Top 14 (Kirchstaatsverträge) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ich möchte zu Beginn der Debatte gern mit einigen Legenden der letzten Wochen aufräumen. Es geht hier auch nicht um die Frage, ob die Kirche mit ihren vielen karitativen und sozialen Einrichtungen Gu- tes verrichtet. Ja, das tut sie zweifelsohne. Aber es gehört auch zur Wahrheit dazu, zu sagen, dass sie die Leistungen, die sie in Kinder- tagesstätten, Krankenhäuser, Altenheimen, in der Entwicklungshilfe, usw. erbringt, auch zusätzlich aus Steuermitteln erstattet bekommt.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den Leistungen aus den Kirchenstaatsverträgen einerseits und den erbrachten sozialen Dienstleistungen anderseits. Wäre dies der Fall, würden in Hamburg und Bremen solche Dienstleistungen heute gar nicht mehr angebo- ten werden, denn Hamburg und Bremen zahlen keinerlei Kirchen- staatsleistungen.
Die FDP-Fraktion fordert mit ihrem Antrag nicht, wie von einigen dar- gestellt, eine bedingungslose Auflösung der Kirchenstaatsverträge, sondern eine Bestandsaufnahme, an dessen Ende eine Ablösung der Leistungen stehen soll. Die Kirchen haben selbstverständlich ei- nen Anspruch, dass sie für die ihnen widerrechtlich erfahrenen Ent- eignungen entschädigt werden.
Alles andere wäre Willkür und mit den Grundsätzen des Rechtsstaa- tes unvereinbar. Aber es muss eine unvoreingenommene und trans- parente Bestandsaufnahme mit offenem Ausgang erfolgen, bei der die für die Kirchenstaatsverträge grundlegenden Enteignungen mit den bisher geleisteten staatlichen Entschädigungszahlungen an die Kirchen verrechnet werden.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 In diesem Prozess können die Kirchen gerne auch ihre Sicht der Dinge darlegen und mit Zahlen unterlegen, dass es sich bei den ge- leisteten Zahlungen ausschließlich um sogenannte Renten- oder Mietzahlungen handele, bei denen eine Tilgung nicht stattfindet. Es ist aber genauso gut möglich, dass es sich dabei nicht um eine ewige Rente, sondern eher um eine Annuität handelt, bei der Tilgungszah- lungen enthalten sind. Um aber dies genau festzustellen, brauchen wir die in unserem Antrag geforderte Aufbilanzierung der entspre- chenden Zahlen.
Mit der Zustimmung zu diesem Antrag kommen wir heute auch ei- nem Verfassungsauftrag nach, der bereits seit der Weimarer Reichs- verfassung Gültigkeit besitzt. Dies dürfte wohl auch der Grund sein, dass sich auch der Fraktionsvorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, anlässlich des Emp- fangs auf der EKD-Synode vor einigen Wochen, ebenfalls für eine Ablösung ausgesprochen hat.
Das Argument, das übrigens von Ihnen, Herr Ministerpräsident, in den Raum geworfen wurde, eine Ablösung der Kirchenstaatsverträge würde die Kirchen schwächen, wird selbst von den obersten Vertre- tern der Kirche nicht verwendet. Papst Benedikt XVI. hat bei seinem Deutschland-Besuch im Jahr 2011 bei einer Rede in Freiburg vor ka- tholischen Gläubigen folgende Sätze gesagt:
‚Die Geschichte kommt der Kirche in gewisser Weise durch die ver- schiedenen Epochen der Säkularisierung zur Hilfe, die zu ihrer Läu- terung und inneren Reform wesentlich beigetragen haben.
Die Säkularisierungen – sei es die Enteignung von Kirchengütern, sei es die Streichung von Privilegien oder ähnliches – bedeuteten näm- lich jedes Mal eine tiefgreifende Entweltlichung der Kirche, die sich dabei gleichsam ihres weltlichen Reichtums entblößt und wieder ganz ihre weltliche Armut annimmt.‘
Sie suggerieren, Herr Ministerpräsident, die Kirchen würden durch eine Ablösung geschwächt. Dies widerspricht jedoch der Ansicht des Papstes ausdrücklich. Vielmehr wird die Kirche durch eine Ablösung des Kirchenstaatsvertrages von der damit verbundenen gesellschaft- lichen Diskussion – die von vielen Gläubigen als Last empfunden wird - befreit, wenn nicht gar erlöst. Sie nimmt damit gerade den Kri- tikern, die der Kirche vorwerfen, sie würde vordergründig nach weltli- chem Besitz und Vermögen streben, den Wind aus den Segeln.
Die Kirchen würden durch eine Ablösung nicht etwa geschwächt, sondern moralisch gestärkt werden. So wie auch Papst Franziskus nicht etwa an Macht und Ansehen verloren hat, weil er bisher festge- haltenen Privilegien und Statussymbolen losgelassen hat, sondern an Ansehen, Glaubwürdigkeit und Macht gewonnen hat.
Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu und lassen Sie uns damit einem fast 100jährigen Verfassungsauftrag nachkommen.“ Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de